Selbständig mit Partnerin

9. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go525198-73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständig mit Partnerin

Hallo,

ich habe eine Frage: Ich möchte mich mit meiner Freundin selbständig machen. Allerdings zweifel ich daran, dass die Beziehung für die Ewigkeit ist. Ich hatte die Idee für die Selbständigkeit, sie hat sich der Idee angeschlossen und wir möchten nun Anfangen, uns selbständig zu machen.

Dabei handelt es sich um ein Dienstleistungsunternehmen.

Wir möchten einen Gesellschaftervertrag aufsetzen. In diesem möchte ich allerdings festhalten, dass ich, sollte die Beziehung in die Brüche gehen, das Unternehmen alleine weiterführe und sie ausscheidet.

Ist es möglich, den Vertrag so aufzusetzen, dass irgendwo vermerkt ist, dass meine Freundin aus dem Unternehmen ausscheidet (wegen mir auch mit einer Abfindung oder einer Gewinnbeteiligung vom Unternehmen auf bestimmte Zeit), sollte die Beziehung in die Brüche gehen?

Ich möchte natürlich nicht reinschreiben, dass sie umgehend aus dem Unternehmen entfernt wird, wenn die Beziehung beendet ist. Es müsste eher unterschwellig und am besten in Jura-Deutsch geschrieben sein. Gibt es da eine Möglichkeit?

P.S.: Es ist natürlich nicht die feiner englische Art, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, das Unternehmen mit ihr weiterzuführen, sollten wir kein Paar mehr sein.

Ich bitte darum, mir keine Moralpredigt zu halten.

Ich danke Euch!

Lieben Gruß

-- Editiert von go525198-73 am 09.09.2019 20:00

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go525198-73):
Ich möchte natürlich nicht reinschreiben, dass sie umgehend aus dem Unternehmen entfernt wird, wenn die Beziehung beendet ist.

Das ginge sowieso nicht so einfach.


Zitat (von go525198-73):
Es müsste eher unterschwellig und am besten in Jura-Deutsch geschrieben sein. Gibt es da eine Möglichkeit?

Nein, Klauseln die so geschrieben sind, das der Vertragspartner sie nicht versteht sind nichtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich denke mal, ihre Freundin ist auch nicht erst gestern vom Mond herabgestiegen und weiß ganz bestimmt, dass Beziehungen auch schon mal nicht das ganze Leben lang halten. Schön wäre es ja.

Ich würde die Sache offen besprechen, und eben mit ihr auseinanderdividieren, was passieren soll, wenn die Beziehung vorbei ist. Und das eben vertraglich festhalten, diesen Vertrag von einem Fachmann erstellen lassen! Wenn man da selber dran rum fingert und sich irgendwelche Schrift - Blöcke aus dem Internet zieht, geht das mit garantierter Sicherheit in die Hose.

Wenn man den Vertrag nicht braucht, ist ja alles in Ordnung. Aber wenn es denn so sein sollte, dann haben wenigstens beide Seiten Sicherheit, wie es dann läuft. In jedem üblichen(professionellen) Gesellschaftervertrag werden solche Punkte behandelt. Warum sollte das bei Ihnen anders sein?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
go525198-73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, Sie haben Recht!

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Wenn man den Vertrag nicht braucht, ist ja alles in Ordnung.

Ohne Vertrag gilt das Gesetz. Und die Kündigungsregelung ist nun so gar nicht das was der TS möchte ...



Zitat (von fb367463-2):
In jedem üblichen(professionellen) Gesellschaftervertrag werden solche Punkte behandelt.

Davon sind schon einige durch meine Hände gegangen.
In keinem war die Regelung enthalten, das wenn die private Beziehung endet auch die Gesellschaft aufgelöst werden soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go525198-73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte mir nun überlegt in dem Vertrag festzuhalten, dass, wenn die Beziehung beendet wird, ich das Unternehmen weiterführe und meine Freundin im ersten Jahr nach der Trennung mit 40% an den Gewinnen des Unternehmens, im zweiten Jahr mit 30%, im dritten mit 20% und dann mit 10% beteiligt wird.

Wie so eine Art Unterhaltszahlung.

Nach 4 Jahren also, ist sie komplett aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Ist es möglich, so etwas vertraglich zu regeln?


Lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von go525198-73):
Ist es möglich, so etwas vertraglich zu regeln?

Ja, das wäre möglich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Sie wäre nur ziemlich bescheuert, so etwas zu unterschreiben.

Ob das nicht im nachhinein anfechtbar ist, wage ich nicht genau zu beurteilen.
Könnte ich mir aber auch noch gut vorstellen., insbesondere, wenn die Freundin danach auf Sozialleistungen angewiesen ist.

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#8
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Sie wäre nur ziemlich bescheuert, so etwas zu unterschreiben.


Schätze ich auch. Ich jedenfalls würde gar nicht erst einsteigen, wenn die Präferenzen so gestaltet werden.

Dann ist es besser, geder macht getrennt sein Ding. Jeder meldet also separat sein Gewerbe an. So. Dann macht einer, von mir aus du, den Generalunternehmer. Werden Aufträge gemeinsam erledigt, schreibst du eine Gutschrift und überweist ihr ihnen Geld- Anteil. Darin wird eben aufgeschlüsselt, welcher Anteil für sie entfällt.

Geht ihr getrennte Wege, dann meldet sie ihr Gewerbe ganz einfach ab und gut ist. Natürlich mußt du akzeptieren, daß sie sich im Grunde genauso verhält. Auch sie kann und darf natürlich Aufträge ans Land ziehen und an dich eine Gutschrift erteilen. Trenn ihr euch, passiert genau das Selbe.

Hinsichtlich der Kosten kann jeder den entsprechenden Anteil an den anderen weiterberechnen. Und dann fließt das Geld. Das ist dann nachvollziehbar.

Das wäre doch gerecht, Verträge braucht es da nicht, jeder macht sein Ding. Jeder ist unabhängig vom Anderen. Ich denke, das wäre die eleganteste Lösung.

Selbiges gilt natürlich auch für eine Selbständige Tätigkeit. Und im Falle einer Privaten Trennung kann dann operativ entschieden werden.

Zudem, eine private Trennung muß ja nicht zwangsläufig eine geschäfliche Zusammenarbeit beenden. Das sind m.E. verschiedene Schuhe. Die Meisten bekommen das hin. Aber, eure Entscheidung.


-- Editiert von Spejbl am 10.09.2019 18:17

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Sie wäre nur ziemlich bescheuert, so etwas zu unterschreiben.

Naja, ob es der Ex Freude macht mit dem Ex zusammen noch ein Unternehmen zu führen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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