Haus eingerüstet, finden keine Arbeiten statt

9. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
b-dorf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus eingerüstet, finden keine Arbeiten statt

Guten Tag,

Haus ist seit 19.08. eingerüstet (Dachvorstand soll erneuert/ saniert werden) ohne dass Arbeiten stattfinden.
Von Balkontür zu Gerüst evtl. 30 cm, keine Nutzung (Wäsche trocknen etc.) des Balkons möglich.
Wie ist vorzugehen?
Vielen Dank

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124680 Beiträge, 40389x hilfreich)

Zitat (von b-dorf):
Wie ist vorzugehen?

Kommt ganz darauf an, wer mit welchem Ziel fragt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
b-dorf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der eingeschränkte Mieter.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3005x hilfreich)

Zitat (von b-dorf):
Der eingeschränkte Mieter.
fragt jetzt mit welchem Ziel?

Dass die das Gerüst nicht abbauen, nur weil du Wäsche trocknen willst, ist doch nicht zu diskutieren.

Berry

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8030 Beiträge, 1652x hilfreich)

In Frankfurt gehört das Einrüsten von Häusern zu einer Masche, um die Mieter loszuwerden, auf dauer rauszuekeln

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
b-dorf
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

(Editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!)

-- Editiert von Moderator am 10.09.2019 14:28

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124680 Beiträge, 40389x hilfreich)

Zitat (von b-dorf):
Entweder antworten Sie zielführend

Ist etwas schwierig wenn Rückfragen nicht beantwortet werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3096x hilfreich)

Zitat (von b-dorf):
Wie ist vorzugehen?

Wäsche im Keller oder in der Wohnung trocknen... Alternativ Trockner kaufen :devil:

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3782x hilfreich)

Erster Ansprechpartner ist der VM:

Wann beginnen die Arbeiten wie lange soll es dauern?
Was war seine Antwort?

Gerüstbaufirmen bauen z.B. bei einem Kunden ein Gerüst ab und bringen es gleich zum nächsten Kunden, auch wenn es dort dann noch ein zeitlang steht, bis z. B. der Dachdecker kommt. Das ist weniger aufwändig, als es zunächst wieder auf dem Betriebsgelände zu lagern und dann wieder loszukarren, zum Kunden.

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8030 Beiträge, 1652x hilfreich)

Zitat (von b-dorf):
Lassen Sie es gut sein.
Auf so einen Kindergarten habe ich keine Lust. Entweder antworten Sie zielführend, oder Sie lassen Ihre komischen EInlassungen einfach.
Dass ihnen Ihre Zeit nicht zu schade ist....


Zielführende Antwort: Gehen Sie zum Vermieter und fragen nach. Und bei einer nicht zielführenden Antwort zum Anwalt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34380 Beiträge, 5920x hilfreich)

https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f538339.html

Es wird euch jedes Quartal etwas Neues entgegen fallen oder einfallen. Ihr habt eine Wohnung in schlechtem Zustand gemietet. Nun wird offenbar etwas *saniert*.

Es kann kein Grund zur Mietminderung erkannt werden, weil man seit 19.8. (seit 3 Wochen) den Balkon nicht benutzen kann.
Der Vermieter wird vorher die Mieter informiert haben, dass das Haus eingerüstet wird wg. Reparatur-/Sanierungsarbeiten o.s.ä. Das müssen Mieter hinnehmen.
Oder suchen sich was *Besseres*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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