Guten Morgen zusammen,
ich muß leider etwas mehr ausholen - hoffe es ist erträglich !
Also ich habe bei Amazon etwas gekauft. Um genau zu sein Fußmatten für meinen Oldtimer.
Die Fußmatten gibt es sonst eigentlich wenig bis gar nicht zu kaufen.
Gekostet haben diese bei Amazon 139,-€. Den Artikel habe ich am 02.08.2019 gekauft und der Betrag wurde am gleichen Tag von Amazon bei mir abgebucht (SEPA).
Im Lieferstatus wurde mir dann, nach dem Bestellvorgang (nicht vorher) aber direkt angezeigt, dass die Ware erst Mitte September eintreffen wird. also okay - Chinakram !!
Am 02.09.2019 erhielt ich einen netten Brief vom Zoll, ich möge wegen einer Sendung aus China mal vorbeikommen....
Am 03.09.2019 ich also hin. Es waren die Fußmatten, wie schon befürchtet und ich mußte Einfuhrzoll entrichten. Die Fußmatten sind zwar keine Originalen aber passen und sehen gut aus... Nur dass ich jetzt dann nochmal 30,- € mehr, plus 1 Stunde Fahrzeit und sogar 1 Stunde Wartezeit im Zollamt hinnehmen mußte fand ich sch.... ! Also habe ich den Verkäufer angeschrieben, die Mißstände mitgeteilt und gefragt wie er sich erkenntlich zeigen möge.
Der Verkäufer hat mir dann 2 Tage Später die Gesamten 139,-€ erstattet. Allerdings möchte er auch die Fußmatten, nach China zurückgeschickt bekommen.
Ich habe den Verkäufer erneut angeschrieben und Ihm wie folgt geschildert:
Fußmatten sind okay und ich möchte Sie behalten. Ich habe 30,-€ plus Zeit mehr investiert als vereinbart. Wenn ich die Fußmatten jetzt zurück und dann auch noch nach China (was das kostet) schicke, dann würde ich ja quasi dreifach draufzahlen. Er möge mir eine Bank- oder PayPalverbindung nennen und ich würder Ihm einen Betrag, auf den wir uns noch einigen müssten, überweisen.
Jetzt der absolute Hohn, der Verkäufer möchte jetzt, dass ich diese Fußmatten bei Amazon nochmal kaufe und er erneut das Geld einziehen kann, weiter soll ich dann die Quittung vom zoll mailen und er würde mir dann diese Auslage erstatten.
Was soll ich jetzt tun? 1. Gedanke war, gar nichts. 2. Gedanke, das wäre ja Unterschlagung bzw. irgendetwas strafrechtlich relevantes weswegen der mich anzeigen könnte.
Amazon selber hat in einem Telefonat gesagt, Sie könnten da auch nichts tun, da der Vorgang für die, durch die Rückerstattng erledigt sei!
Hier jemand eine Idee?
Gruß
Problem mit Amazon Kauf
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Sitz des Händlers? DE, EU, sonstwo?
Wie genau wurde denn
ZitatAlso habe ich den Verkäufer angeschrieben, die Mißstände mitgeteilt und gefragt wie er sich erkenntlich zeigen möge. :
formuliert?
Grundsätzlich steht dem Händler das Geld zu. Sie müssten es "zur Abholung" bereithalten. Allerdings wäre ihnen zuzumuten, dass Sie das Geld überweisen.
Nicht mehr und nicht weniger. Von solchen Spielchen wie erneut bestellen o.Ä. würde ich Abstand nehmen.
Davon mal abgesehen: Was ist das denn bitte für eine dreiste Art mit dem Händler umzugehen? Sie lösen eine Zollpflichtige Bestellung aus und stehen dann für die Folgen nicht gerade, sondern wollen den Händler für ihr Versagen in Verantwortung ziehen? Toller Geschäftspartner...
ZitatAlso habe ich den Verkäufer angeschrieben, die Mißstände mitgeteilt :
Die Missstände des dt. Zolls interessierten den Verkäufer bestimmt brennend!...
-- Editiert von NaibaF123 am 10.09.2019 10:57
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ZitatSie lösen eine Zollpflichtige Bestellung aus :
Wenn beim Kauf nicht zu sehen war, daß die Ware aus China kommt, ist der K logischerweise auch nicht verpflichtet, mit Zollgebühren zu rechnen.
Zitat:ZitatSie lösen eine Zollpflichtige Bestellung aus :
Wenn beim Kauf nicht zu sehen war, daß die Ware aus China kommt, ist der K logischerweise auch nicht verpflichtet, mit Zollgebühren zu rechnen.
Ja. Dann ist es aber auch nicht anzuraten, zum Zoll zu fahren, sich eine Stunde in die Warteschlange zu stellen, den Zollbetrag zu zahlen, etc...
Welche Missstände???ZitatAlso habe ich den Verkäufer angeschrieben, die Mißstände mitgeteilt :
ZitatWenn beim Kauf nicht zu sehen war, daß die Ware aus China kommt, ist der K logischerweise auch nicht verpflichtet, mit Zollgebühren zu rechnen. :
Amazon ist eine Plattform, woher die Ware kommt kann man ganz einfach erkennen, indem man einfach achaut, wer überhaupt die Ware verkauft und wie die Adresse des Händlers ist.
Sehr kulant!!! Was kann denn der Händler dafür, dass du in Deutschland wohnst? Es ist schlicht und einfach dein Problem wenn du im Ausland bestellst.Zitatder Verkäufer möchte jetzt, dass ich diese Fußmatten bei Amazon nochmal kaufe und er erneut das Geld einziehen kann, weiter soll ich dann die Quittung vom zoll mailen und er würde mir dann diese Auslage erstatten. :
Das ist der einzig vernünfige Gedanke!Zitat1. Gedanke war, gar nichts. :
Was du mit dem Zoll vereinbarst kann dem Verkäufer ziemlich egal sein. Er hat seinen Teil erfüllt, der Rest geht ihn nichts an. Sein Vorschlag ist sehr kulant! Dass dieser für dich mit erhöhten Kosten verbunden ist, das ist schlicht und einfach dein Problem.ZitatIch habe 30,-€ plus Zeit mehr investiert als vereinbart :
Also es war nicht ersichtlich das die Wäre aus China kommen würde. Es wurde sogar ein Preis inkl. Steuer und Versand genannt.
Nirgends war zu sehen dass die Ware und der Händler aus China kommen.
Welcher Vorschlag des Verköufers soll Kulant sein?
Ich habe nach einer Bankverbindung bzw. PayPal gefragt, um die Kosten zu überweisen.
Nochmal die Ware neu zu kaufen und mich auf ein solch komisches Gebaren einzulassen finde ich unseriös.
Bankverbindung wäre das Beste in meinen Augen und ich denke, damit dass ich dem Verkäufer angeboten habe die Ware abholen zu lassen oder mir eine Bankverbindung mitzuteilen ist von mir Pflichterfüllend genug.
Das ich die Ware nach China, für 35,-€ schicke ist wohl auch nicht im Sinne des Erfinders!
Doch, das ist es bei Amazon immer. Man braucht nur zu sehen, wo der Händler, bei dem man gerade einkauft, seinen Sitz hat.ZitatAlso es war nicht ersichtlich das die Wäre aus China kommen würde :
Bei einer erneuten Bestellung die Zollkosten zu übernehmen. Wo ist dein Problem damit? Er zieht das Geld ein, erstattet dir die Zollkosten und alles ist doch in bester Ordnung. Ich verstehe nicht, womit du dabei ein Problem hast. Bei Amazon Käufen stellt Amazon die Forderung, dass alle Geldtransfers über Amazon laufen sollen. Der Verkäufer kann nicht einfach noch einmal Geld einziehenZitatWelcher Vorschlag des Verköufers soll Kulant sein? :
Das ist dein Problem. Du bist derjenige der in China bestellt hat.ZitatDas ich die Ware nach China, für 35,-€ schicke ist wohl auch nicht im Sinne des Erfinders! :
Übrigens ist deine Überschrift völlig falsch. Richtig müsste es lauten: "Käufer macht Probleme wegen seiner Bestellung"
Es muss dir doch irgendwann mal klar werden, dass du derjenige bist der hier die ganzen Probleme verursacht hat. Der Verkäufer zeigt sich kulant das alles doch irgendwie in deinem Sinne zu regeln..
-- Editiert von -Laie- am 10.09.2019 14:15
ZitatDoch, das ist es bei Amazon immer. Man braucht nur zu sehen, wo der Händler, bei dem man gerade einkauft, seinen Sitz hat. :
Nein ist es nicht.
Der Sitz des Händlers sagt überhaupt nichts über den Artikelstandort aus. Es gibt tausende chinesische Händler die aus EU-Lägern verschicken, sowohl unverzollt, als auch bereits verzollt .
ZitatDu bist derjenige der in China bestellt hat. :
Er hat bei einem chinesischen Händler bestellt, aber noch lange nicht in China.
ZitatWas kann denn der Händler dafür, dass du in Deutschland wohnst? :
Bei einer deutschen Verkaufsplattform nicht wirklich für den Händler überraschend, wenn ich dort meine Waren anbiete....
ZitatEs muss dir doch irgendwann mal klar werden, dass du derjenige bist der hier die ganzen Probleme verursacht hat. :
Welche Probleme hat der TE denn Deiner Meinung nach verursacht?
Er hat den Händler unverbindlich nach einer Lösung für die überraschend angefallenen Zollgebühren gefragt, nicht nach mehr oder nach weniger.
Der Händler hat durch seine undurchdachte "Kulanz", um bei Deinen Worten zu bleiben, das ganze Chaos doch erst ausgelöst.
Hätte der Händler gar nicht reagiert, oder ganz einfach 20 -30€ zurückerstattet würde kein Problem existieren.
Stattdessen erstattet er den gesamten Kaufbetrag und möchte die Ware zurück, oder alternativ eine Neubestellung um nochmals abbuchen zu können und dann irgendwann was zu erstatten....
Das ist eine Lösung für Dich?
Sorry, aber als Käufer muss man doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, auf sowas einzugehen.
Der Verkäufer soll eine Zahlungsmöglichkeit anbieten und die Sache ist umgehend gegessen.
-- Editiert von spatenklopper am 10.09.2019 14:56
Hallo,
Naja, man kann das anschauen, muss man aber nicht. Was kann der Käufer dafür, dass Amazon den Sitz des Verkäufers nicht auf die Artikelseite schreibt? (so wie es Ebay etwa macht)Zitat:Doch, das ist es bei Amazon immer. Man braucht nur zu sehen, wo der Händler, bei dem man gerade einkauft, seinen Sitz hat.
Der TS hat sicher bei amazon.de bestellt,und dann muss er nicht davon ausgehen, dass aus China versendet wird.
Der TS braucht keinen 2. Satz der Matten. Und vor allem will er den nicht bezahlen. Ich kann mir gut vorstellen, dass später die Rückerstattung doch noch gefordert wird (halt so eine Paypal-Sache).Zitat:Bei einer erneuten Bestellung die Zollkosten zu übernehmen. Wo ist dein Problem damit?
Er hat die Ware doch angeboten und geliefert, und zwar nach Deutschland.Zitat:Sehr kulant!!! Was kann denn der Händler dafür, dass du in Deutschland wohnst?
Was soll denn diese Formulierung? Mit dem Zoll kann man gar nichts vereinbaren.Zitat:Was du mit dem Zoll vereinbarst kann dem Verkäufer ziemlich egal sein.
Stefan
Zitat:
Übrigens ist deine Überschrift völlig falsch. Richtig müsste es lauten: "Käufer macht Probleme wegen seiner Bestellung"
Es muss dir doch irgendwann mal klar werden, dass du derjenige bist der hier die ganzen Probleme verursacht hat. Der Verkäufer zeigt sich kulant das alles doch irgendwie in deinem Sinne zu regeln..
-- Editiert von -Laie- am 10.09.2019 14:15
Also sorry ich kann meinerseits kein Fehlverhalten entdecken. Ich habe den Verkäufer angeschrieben und meinen Unmut wegen den nicht vorher deklarierten Mehrkosten in Form des Zolls kundgetan. Ich habe nur angefragt ob er hier etwas erstattet - keine Drohungen etc. ausgesprochen. Der Verkäufer hätte auch gar nicht agieren müssen, dann könnte ich auch nichts machen.
Er hat aber einfach die komplette Summe erstattet und möchte nun das Geschäft erneut abschließen. Und will dann die Zollgebühren erstatten. Wozu? Die hätte er doch auch so erstatten können.
Außerdem gibt es ja noch die Amazon AGBs und Verkäuferrichtlinien- da steht diesbezüglich ebenfalls eine Regelung drin.
Und ich frage ja sogar hier noch nach was jetzt der Richtige Weg wäre- und trotzdem bin ich das Problem - na vielen Dank Laie für Ihre Einschätzung.
Doch! Auf deren Produktseite steht immer:ZitatNein ist es nicht. :
Verkauf durch XYZ, Versand durch ABC. Man kann genau erkennen, ob der Versand aus der EU oder von ausserhalb erfolgt. Klickt man auf den Verkäufer, dann sieht man dessen Adresse. Wieso sollte man davon ausgehen können, dass ein chinesischer Händler ein Lager in der EU haben sollte????
Klar, solche Händler gibt es, aber die Regel ist das sicherlich nicht.
ZitatEr hat bei einem chinesischen Händler bestellt, aber noch lange nicht in China. :
Nein natürlich nicht. Wenn ich bei einem Händler mit Adresse in Hongkong bestelle, dann muss der natürlich aus Deutschland versenden........... Ich hoffe, du erkennst meinen Sarkasmus darin
Auf dieser Verkaufsplattform verkaufen Händler aus der ganzen Welt. Das ist eine weltweite Plattform.ZitatBei einer deutschen Verkaufsplattform nicht wirklich für den Händler überraschend, wenn ich dort meine Waren anbiete.... :
Er hat den Händler auf angebliche Misstände hingewiesen, die es gar nicht gibt und frecherweise nach einer Erstattung der Zollkosten gefragt.ZitatWelche Probleme hat der TE denn Deiner Meinung nach verursacht? :
Hervorhebung durch mich. Was findest du jetzt daran schlimm??? Der Käufer würde dann das Geld wieder bezahlen, was ihm so nicht zusteht wenn er die Ware ja behalten möchte. Und evtl. erhält er auch wieder Zollgebühren zurück, obwohl sie ihm gar nicht zustehen. Ja, das halte ich für eine Lösung die beide Seiten zufriedenstellen kann.Zitatund möchte die Ware zurück, oder alternativ eine Neubestellung um nochmals abbuchen zu können :
Das darf er nicht! Er würde dann Ärger mit Amazon bekommen. Zahlungen sollen nach deren Vorgaben an die Händler, nur über Amazon laufen. Ohne Warenbestellung kann es aber keine Zahlung geben.ZitatDer Verkäufer soll eine Zahlungsmöglichkeit anbieten und die Sache ist umgehend gegessen. :
Jeder möchte doch ein mündiger Bürger sein und nicht alles vorgeschrieben bekommen. Wo ist das Problem auf den Namen des Verkäufers zu klicken um dessen Adresse zu erfahren???ZitatWas kann der Käufer dafür, dass Amazon den Sitz des Verkäufers nicht auf die Artikelseite schreibt? :
Diese Einstellung ist heute völlig veraltet und falsch. Amazon Verkäufer verkaufen vom ganzen Globus aus.ZitatDer TS hat sicher bei amazon.de bestellt,und dann muss er nicht davon ausgehen, dass aus China versendet wird. :
Den bekommt er ja auch nicht. Es geht nur darum eine Möglichkeit der Bezahlung zu finden.ZitatDer TS braucht keinen 2. Satz der Matten. :
Korrekt. Und somit hat er alles erfüllt was von ihm verlangt wurde. Ist doch alles o.k. so.ZitatEr hat die Ware doch angeboten und geliefert, und zwar nach Deutschland. :
Aber natürlich. Ich fahre z.B. nie zum Zoll hin. Man kann selbstverständlich auch eine Verzollung von zu Hause aus durchführen. Ich muss nicht den Weg und die Wartezeit auf mich nehmen. Man kann auch zum Zoll sagen: Nee, will ich nicht.....ZitatWas soll denn diese Formulierung? Mit dem Zoll kann man gar nichts vereinbaren. :
Dann wird die Ware halt wieder zurück gesendet. All das kann man mit dem Zoll vereinbaren.
ZitatHervorhebung durch mich. Was findest du jetzt daran schlimm??? Der Käufer würde dann das Geld wieder bezahlen, was ihm so nicht zusteht wenn er die Ware ja behalten möchte. Und evtl. erhält er auch wieder Zollgebühren zurück, obwohl sie ihm gar nicht zustehen. Ja, das halte ich für eine Lösung die beide Seiten zufriedenstellen kann. :
Das sehe ich nicht so. Der VK könnte dann bspw. darauf pochen, dass es zwei unabhängige Kaufverträge gibt. Mit den jeweiligen Rechtsfolgen. Im Idealfall hat man dann Zwei Matten und Zweimal kein Geld.
Wie wäre es das Angebot mal hier zu verlinken? Dann können wir uns ganz subjektiv ein Bild davon machen, ob man mit ordentlich versteuerter Deutsche Ware, oder mit unverzollter/unversteuerter Asiaware hätte rechnen müssen
Hallo,
Warum wiederholst du das immer wieder?Zitat:Doch! Auf deren Produktseite steht immer:
Verkauf durch XYZ, Versand durch ABC. Man kann genau erkennen, ob der Versand aus der EU oder von ausserhalb erfolgt.
Oft wird schon darüber gestritten was im Kleingedruckten irgendwo weit unten im Angebot stehen darf, und du verlangst jetzt ernsthaft, dass man auch noch weiterklicken muss?
Ein u.U. zollpflichtiger Versand ist imho auf einer DE.Plattform ohne den ausdrücklichen Hinweis darauf arglistig, der Verkäufer muss für den Schaden aufkommen. Und das sieht der Verkäufer offenbar auch so, nur du nicht.
Sie heißt aber amazon.de, und nicht amazon.com.Zitat:Auf dieser Verkaufsplattform verkaufen Händler aus der ganzen Welt. Das ist eine weltweite Plattform.
Was interessiert das den TS?Zitat:Das darf er nicht! Er würde dann Ärger mit Amazon bekommen.
Der Verkäufer hat freiwillig den gesamten Kaufpreis erstattet, soll er doch sehen wie er das regelt.
Da ich aber ein Versehen vermute halte ich eine erneute Bestellung nur für die Zahlung jetzt auch für nicht ganz so schlecht. Ich würde das wohl machen um die Sache vom Tisch zu haben.
Stefan
Der Käufer bestellt aus Deutschland bei einem chinesischen Amazon-Marketplace-Anbieter.
Frage ins Forum: Welches Recht gilt denn, deutsches oder chinesisches?
Ansonsten sehe ich es nicht so wie -Laie-, der Artikelstandort und damit der Versandort ist bei Marketplaceanbietern schon recht versteckt, ebenso wie der Hinweis auf eventuell anfallende Zollabgaben. Hier sehe ich Amazon, wenn schon nicht in der rechtlichen, so doch in der "moralischen" (mir fällt gerade kein besseres Wort ein) Verantwortung hier für mehr Transparenz zu sorgen.
@Dental-Pirat: Ich würde dem Verkäufer noch einmal eine Nachricht senden, das Sie den Artikel behalten wollen und um Information bitten wohin sie das überschüssige Geld überweisen sollen.
Völlig egal, denn in jedem Fall müsste man sein Recht in China vollstrecken. Das stellt sich in der Regel als eine unüberwindbare Hürde dar.ZitatFrage ins Forum: Welches Recht gilt denn, deutsches oder chinesisches? :
Wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, seine Buchhaltung zu organisieren, ist das nicht das Problem des Käufers.
Wenn der Verkäufer alles überweist und das ein Irrtum wäre, müsste er das entsprechend anfechten.
Wenn der Verkäufer alles überweist und die Ware zurückhaben will, passt das nicht zur Gesetzgebung und Rechtsprechung in Deutschland. Der Kunde muss die Ware nicht zurückgeben und nur das irrtümlich überwiesene Geld erstatten (aber erst nach der Anfechtung).
Irgendwelche merkwürdigen Zusatzbestellungen muss er auch nicht ausführen.
ZitatNirgends war zu sehen dass die Ware und der Händler aus China kommen. :
Bezüglich der Erstattung für Zeit, Aufwand und Zollkosten, da hängt es davon ab, ob der Käufer hätte wissen können das diese anfallen.
ZitatWie wäre es das Angebot mal hier zu verlinken? :
Das wäre ideal ...
ZitatWelches Recht gilt denn, deutsches oder chinesisches? :
Die Frage lässt sich erst beantworten, wenn der TS den Link zum Artikel einstellt.
Das ist, so merkwürdig das für den einen auf den ersten Blick erscheinen mag, durchaus gängige Praxis bei einigen Chinamännern.Zitatweiter soll ich dann die Quittung vom zoll mailen und er würde mir dann diese Auslage erstatten. :
Habe für ein bei efox gekauftes Handy und auch für einige Modellbauartikel (über Aliex*** bestellt) später die nachgewiesene Steuer ohne Probleme zurückerhalten.
Berry
So.. nur als Info. Gerade nochmal mit Amazon telefoniert und die Sache gelöst.
Die haben mich ganz klar gefragt was ich möchte, da eigentlich, aus deren Sicht der Verkäufer das Problem hat.
Er hat auf Amazon.de verkauft und muss ALLE KOSTEN für den Käufer offen darlegen. Ich habe mich, laut dem netten Herrn aus Regensburg, in einer Art Grauzone befunden und hätte gar nichts machen müssen. Hätte also Geld und Fußmatten behalten dürfen.
Ich wollte es aber fair behandeln und somit hat der nette Mann den Kaufpreis der Matten minus die Zollgebühren(Beleg hätte ich ja hochgeladen) neuneingezogen und dies alles nochmal Schriftlich an den Verkäufer und mich geschickt.
Also alles gut.
ZitatHätte also Geld und Fußmatten behalten dürfen. :
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