Problem mit Amazon Kauf

10. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dental-Pirat
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Amazon Kauf

Guten Morgen zusammen,

ich muß leider etwas mehr ausholen - hoffe es ist erträglich !

Also ich habe bei Amazon etwas gekauft. Um genau zu sein Fußmatten für meinen Oldtimer.
Die Fußmatten gibt es sonst eigentlich wenig bis gar nicht zu kaufen.
Gekostet haben diese bei Amazon 139,-€. Den Artikel habe ich am 02.08.2019 gekauft und der Betrag wurde am gleichen Tag von Amazon bei mir abgebucht (SEPA).

Im Lieferstatus wurde mir dann, nach dem Bestellvorgang (nicht vorher) aber direkt angezeigt, dass die Ware erst Mitte September eintreffen wird. also okay - Chinakram !!

Am 02.09.2019 erhielt ich einen netten Brief vom Zoll, ich möge wegen einer Sendung aus China mal vorbeikommen....

Am 03.09.2019 ich also hin. Es waren die Fußmatten, wie schon befürchtet und ich mußte Einfuhrzoll entrichten. Die Fußmatten sind zwar keine Originalen aber passen und sehen gut aus... Nur dass ich jetzt dann nochmal 30,- € mehr, plus 1 Stunde Fahrzeit und sogar 1 Stunde Wartezeit im Zollamt hinnehmen mußte fand ich sch.... ! Also habe ich den Verkäufer angeschrieben, die Mißstände mitgeteilt und gefragt wie er sich erkenntlich zeigen möge.

Der Verkäufer hat mir dann 2 Tage Später die Gesamten 139,-€ erstattet. Allerdings möchte er auch die Fußmatten, nach China zurückgeschickt bekommen.

Ich habe den Verkäufer erneut angeschrieben und Ihm wie folgt geschildert:

Fußmatten sind okay und ich möchte Sie behalten. Ich habe 30,-€ plus Zeit mehr investiert als vereinbart. Wenn ich die Fußmatten jetzt zurück und dann auch noch nach China (was das kostet) schicke, dann würde ich ja quasi dreifach draufzahlen. Er möge mir eine Bank- oder PayPalverbindung nennen und ich würder Ihm einen Betrag, auf den wir uns noch einigen müssten, überweisen.

Jetzt der absolute Hohn, der Verkäufer möchte jetzt, dass ich diese Fußmatten bei Amazon nochmal kaufe und er erneut das Geld einziehen kann, weiter soll ich dann die Quittung vom zoll mailen und er würde mir dann diese Auslage erstatten.

Was soll ich jetzt tun? 1. Gedanke war, gar nichts. 2. Gedanke, das wäre ja Unterschlagung bzw. irgendetwas strafrechtlich relevantes weswegen der mich anzeigen könnte.

Amazon selber hat in einem Telefonat gesagt, Sie könnten da auch nichts tun, da der Vorgang für die, durch die Rückerstattng erledigt sei!

Hier jemand eine Idee?

Gruß

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Sitz des Händlers? DE, EU, sonstwo?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Wie genau wurde denn

Zitat (von Dental-Pirat):
Also habe ich den Verkäufer angeschrieben, die Mißstände mitgeteilt und gefragt wie er sich erkenntlich zeigen möge.

formuliert?
Grundsätzlich steht dem Händler das Geld zu. Sie müssten es "zur Abholung" bereithalten. Allerdings wäre ihnen zuzumuten, dass Sie das Geld überweisen.
Nicht mehr und nicht weniger. Von solchen Spielchen wie erneut bestellen o.Ä. würde ich Abstand nehmen.

Davon mal abgesehen: Was ist das denn bitte für eine dreiste Art mit dem Händler umzugehen? Sie lösen eine Zollpflichtige Bestellung aus und stehen dann für die Folgen nicht gerade, sondern wollen den Händler für ihr Versagen in Verantwortung ziehen? Toller Geschäftspartner...

Zitat (von Dental-Pirat):
Also habe ich den Verkäufer angeschrieben, die Mißstände mitgeteilt

Die Missstände des dt. Zolls interessierten den Verkäufer bestimmt brennend!...

-- Editiert von NaibaF123 am 10.09.2019 10:57

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Sie lösen eine Zollpflichtige Bestellung aus


Wenn beim Kauf nicht zu sehen war, daß die Ware aus China kommt, ist der K logischerweise auch nicht verpflichtet, mit Zollgebühren zu rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von NaibaF123):
Sie lösen eine Zollpflichtige Bestellung aus


Wenn beim Kauf nicht zu sehen war, daß die Ware aus China kommt, ist der K logischerweise auch nicht verpflichtet, mit Zollgebühren zu rechnen.


Ja. Dann ist es aber auch nicht anzuraten, zum Zoll zu fahren, sich eine Stunde in die Warteschlange zu stellen, den Zollbetrag zu zahlen, etc...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Dental-Pirat):
Also habe ich den Verkäufer angeschrieben, die Mißstände mitgeteilt
Welche Missstände???

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn beim Kauf nicht zu sehen war, daß die Ware aus China kommt, ist der K logischerweise auch nicht verpflichtet, mit Zollgebühren zu rechnen.

Amazon ist eine Plattform, woher die Ware kommt kann man ganz einfach erkennen, indem man einfach achaut, wer überhaupt die Ware verkauft und wie die Adresse des Händlers ist.

Zitat (von Dental-Pirat):
der Verkäufer möchte jetzt, dass ich diese Fußmatten bei Amazon nochmal kaufe und er erneut das Geld einziehen kann, weiter soll ich dann die Quittung vom zoll mailen und er würde mir dann diese Auslage erstatten.
Sehr kulant!!! Was kann denn der Händler dafür, dass du in Deutschland wohnst? Es ist schlicht und einfach dein Problem wenn du im Ausland bestellst.

Zitat (von Dental-Pirat):
1. Gedanke war, gar nichts.
Das ist der einzig vernünfige Gedanke!

Zitat (von Dental-Pirat):
Ich habe 30,-€ plus Zeit mehr investiert als vereinbart
Was du mit dem Zoll vereinbarst kann dem Verkäufer ziemlich egal sein. Er hat seinen Teil erfüllt, der Rest geht ihn nichts an. Sein Vorschlag ist sehr kulant! Dass dieser für dich mit erhöhten Kosten verbunden ist, das ist schlicht und einfach dein Problem.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dental-Pirat
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es war nicht ersichtlich das die Wäre aus China kommen würde. Es wurde sogar ein Preis inkl. Steuer und Versand genannt.
Nirgends war zu sehen dass die Ware und der Händler aus China kommen.

Welcher Vorschlag des Verköufers soll Kulant sein?

Ich habe nach einer Bankverbindung bzw. PayPal gefragt, um die Kosten zu überweisen.

Nochmal die Ware neu zu kaufen und mich auf ein solch komisches Gebaren einzulassen finde ich unseriös.

Bankverbindung wäre das Beste in meinen Augen und ich denke, damit dass ich dem Verkäufer angeboten habe die Ware abholen zu lassen oder mir eine Bankverbindung mitzuteilen ist von mir Pflichterfüllend genug.

Das ich die Ware nach China, für 35,-€ schicke ist wohl auch nicht im Sinne des Erfinders!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Dental-Pirat):
Also es war nicht ersichtlich das die Wäre aus China kommen würde
Doch, das ist es bei Amazon immer. Man braucht nur zu sehen, wo der Händler, bei dem man gerade einkauft, seinen Sitz hat.

Zitat (von Dental-Pirat):
Welcher Vorschlag des Verköufers soll Kulant sein?
Bei einer erneuten Bestellung die Zollkosten zu übernehmen. Wo ist dein Problem damit? Er zieht das Geld ein, erstattet dir die Zollkosten und alles ist doch in bester Ordnung. Ich verstehe nicht, womit du dabei ein Problem hast. Bei Amazon Käufen stellt Amazon die Forderung, dass alle Geldtransfers über Amazon laufen sollen. Der Verkäufer kann nicht einfach noch einmal Geld einziehen

Zitat (von Dental-Pirat):
Das ich die Ware nach China, für 35,-€ schicke ist wohl auch nicht im Sinne des Erfinders!
Das ist dein Problem. Du bist derjenige der in China bestellt hat.

Übrigens ist deine Überschrift völlig falsch. Richtig müsste es lauten: "Käufer macht Probleme wegen seiner Bestellung"
Es muss dir doch irgendwann mal klar werden, dass du derjenige bist der hier die ganzen Probleme verursacht hat. Der Verkäufer zeigt sich kulant das alles doch irgendwie in deinem Sinne zu regeln..

-- Editiert von -Laie- am 10.09.2019 14:15

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4209x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Doch, das ist es bei Amazon immer. Man braucht nur zu sehen, wo der Händler, bei dem man gerade einkauft, seinen Sitz hat.


Nein ist es nicht.
Der Sitz des Händlers sagt überhaupt nichts über den Artikelstandort aus. Es gibt tausende chinesische Händler die aus EU-Lägern verschicken, sowohl unverzollt, als auch bereits verzollt .

Zitat (von -Laie-):
Du bist derjenige der in China bestellt hat.


Er hat bei einem chinesischen Händler bestellt, aber noch lange nicht in China.

Zitat (von -Laie-):
Was kann denn der Händler dafür, dass du in Deutschland wohnst?


Bei einer deutschen Verkaufsplattform nicht wirklich für den Händler überraschend, wenn ich dort meine Waren anbiete....

Zitat (von -Laie-):
Es muss dir doch irgendwann mal klar werden, dass du derjenige bist der hier die ganzen Probleme verursacht hat.


Welche Probleme hat der TE denn Deiner Meinung nach verursacht?

Er hat den Händler unverbindlich nach einer Lösung für die überraschend angefallenen Zollgebühren gefragt, nicht nach mehr oder nach weniger.
Der Händler hat durch seine undurchdachte "Kulanz", um bei Deinen Worten zu bleiben, das ganze Chaos doch erst ausgelöst.
Hätte der Händler gar nicht reagiert, oder ganz einfach 20 -30€ zurückerstattet würde kein Problem existieren.
Stattdessen erstattet er den gesamten Kaufbetrag und möchte die Ware zurück, oder alternativ eine Neubestellung um nochmals abbuchen zu können und dann irgendwann was zu erstatten....

Das ist eine Lösung für Dich?
Sorry, aber als Käufer muss man doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, auf sowas einzugehen.
Der Verkäufer soll eine Zahlungsmöglichkeit anbieten und die Sache ist umgehend gegessen.


-- Editiert von spatenklopper am 10.09.2019 14:56

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Doch, das ist es bei Amazon immer. Man braucht nur zu sehen, wo der Händler, bei dem man gerade einkauft, seinen Sitz hat.
Naja, man kann das anschauen, muss man aber nicht. Was kann der Käufer dafür, dass Amazon den Sitz des Verkäufers nicht auf die Artikelseite schreibt? (so wie es Ebay etwa macht)
Der TS hat sicher bei amazon.de bestellt,und dann muss er nicht davon ausgehen, dass aus China versendet wird.

Zitat:
Bei einer erneuten Bestellung die Zollkosten zu übernehmen. Wo ist dein Problem damit?
Der TS braucht keinen 2. Satz der Matten. Und vor allem will er den nicht bezahlen. Ich kann mir gut vorstellen, dass später die Rückerstattung doch noch gefordert wird (halt so eine Paypal-Sache).

Zitat:
Sehr kulant!!! Was kann denn der Händler dafür, dass du in Deutschland wohnst?
Er hat die Ware doch angeboten und geliefert, und zwar nach Deutschland.

Zitat:
Was du mit dem Zoll vereinbarst kann dem Verkäufer ziemlich egal sein.
Was soll denn diese Formulierung? Mit dem Zoll kann man gar nichts vereinbaren.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dental-Pirat
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):


Übrigens ist deine Überschrift völlig falsch. Richtig müsste es lauten: "Käufer macht Probleme wegen seiner Bestellung"
Es muss dir doch irgendwann mal klar werden, dass du derjenige bist der hier die ganzen Probleme verursacht hat. Der Verkäufer zeigt sich kulant das alles doch irgendwie in deinem Sinne zu regeln..

-- Editiert von -Laie- am 10.09.2019 14:15


Also sorry ich kann meinerseits kein Fehlverhalten entdecken. Ich habe den Verkäufer angeschrieben und meinen Unmut wegen den nicht vorher deklarierten Mehrkosten in Form des Zolls kundgetan. Ich habe nur angefragt ob er hier etwas erstattet - keine Drohungen etc. ausgesprochen. Der Verkäufer hätte auch gar nicht agieren müssen, dann könnte ich auch nichts machen.

Er hat aber einfach die komplette Summe erstattet und möchte nun das Geschäft erneut abschließen. Und will dann die Zollgebühren erstatten. Wozu? Die hätte er doch auch so erstatten können.

Außerdem gibt es ja noch die Amazon AGBs und Verkäuferrichtlinien- da steht diesbezüglich ebenfalls eine Regelung drin.

Und ich frage ja sogar hier noch nach was jetzt der Richtige Weg wäre- und trotzdem bin ich das Problem - na vielen Dank Laie für Ihre Einschätzung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nein ist es nicht.
Doch! Auf deren Produktseite steht immer:
Verkauf durch XYZ, Versand durch ABC. Man kann genau erkennen, ob der Versand aus der EU oder von ausserhalb erfolgt. Klickt man auf den Verkäufer, dann sieht man dessen Adresse. Wieso sollte man davon ausgehen können, dass ein chinesischer Händler ein Lager in der EU haben sollte????
Klar, solche Händler gibt es, aber die Regel ist das sicherlich nicht.

Zitat (von spatenklopper):
Er hat bei einem chinesischen Händler bestellt, aber noch lange nicht in China.

Nein natürlich nicht. Wenn ich bei einem Händler mit Adresse in Hongkong bestelle, dann muss der natürlich aus Deutschland versenden........... Ich hoffe, du erkennst meinen Sarkasmus darin

Zitat (von spatenklopper):
Bei einer deutschen Verkaufsplattform nicht wirklich für den Händler überraschend, wenn ich dort meine Waren anbiete....
Auf dieser Verkaufsplattform verkaufen Händler aus der ganzen Welt. Das ist eine weltweite Plattform.

Zitat (von spatenklopper):
Welche Probleme hat der TE denn Deiner Meinung nach verursacht?
Er hat den Händler auf angebliche Misstände hingewiesen, die es gar nicht gibt und frecherweise nach einer Erstattung der Zollkosten gefragt.

Zitat (von spatenklopper):
und möchte die Ware zurück, oder alternativ eine Neubestellung um nochmals abbuchen zu können
Hervorhebung durch mich. Was findest du jetzt daran schlimm??? Der Käufer würde dann das Geld wieder bezahlen, was ihm so nicht zusteht wenn er die Ware ja behalten möchte. Und evtl. erhält er auch wieder Zollgebühren zurück, obwohl sie ihm gar nicht zustehen. Ja, das halte ich für eine Lösung die beide Seiten zufriedenstellen kann.

Zitat (von spatenklopper):
Der Verkäufer soll eine Zahlungsmöglichkeit anbieten und die Sache ist umgehend gegessen.
Das darf er nicht! Er würde dann Ärger mit Amazon bekommen. Zahlungen sollen nach deren Vorgaben an die Händler, nur über Amazon laufen. Ohne Warenbestellung kann es aber keine Zahlung geben.

Zitat (von reckoner):
Was kann der Käufer dafür, dass Amazon den Sitz des Verkäufers nicht auf die Artikelseite schreibt?
Jeder möchte doch ein mündiger Bürger sein und nicht alles vorgeschrieben bekommen. Wo ist das Problem auf den Namen des Verkäufers zu klicken um dessen Adresse zu erfahren???

Zitat (von reckoner):
Der TS hat sicher bei amazon.de bestellt,und dann muss er nicht davon ausgehen, dass aus China versendet wird.
Diese Einstellung ist heute völlig veraltet und falsch. Amazon Verkäufer verkaufen vom ganzen Globus aus.

Zitat (von reckoner):
Der TS braucht keinen 2. Satz der Matten.
Den bekommt er ja auch nicht. Es geht nur darum eine Möglichkeit der Bezahlung zu finden.

Zitat (von reckoner):
Er hat die Ware doch angeboten und geliefert, und zwar nach Deutschland.
Korrekt. Und somit hat er alles erfüllt was von ihm verlangt wurde. Ist doch alles o.k. so.

Zitat (von reckoner):
Was soll denn diese Formulierung? Mit dem Zoll kann man gar nichts vereinbaren.
Aber natürlich. Ich fahre z.B. nie zum Zoll hin. Man kann selbstverständlich auch eine Verzollung von zu Hause aus durchführen. Ich muss nicht den Weg und die Wartezeit auf mich nehmen. Man kann auch zum Zoll sagen: Nee, will ich nicht.....
Dann wird die Ware halt wieder zurück gesendet. All das kann man mit dem Zoll vereinbaren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Hervorhebung durch mich. Was findest du jetzt daran schlimm??? Der Käufer würde dann das Geld wieder bezahlen, was ihm so nicht zusteht wenn er die Ware ja behalten möchte. Und evtl. erhält er auch wieder Zollgebühren zurück, obwohl sie ihm gar nicht zustehen. Ja, das halte ich für eine Lösung die beide Seiten zufriedenstellen kann.

Das sehe ich nicht so. Der VK könnte dann bspw. darauf pochen, dass es zwei unabhängige Kaufverträge gibt. Mit den jeweiligen Rechtsfolgen. Im Idealfall hat man dann Zwei Matten und Zweimal kein Geld.

Wie wäre es das Angebot mal hier zu verlinken? Dann können wir uns ganz subjektiv ein Bild davon machen, ob man mit ordentlich versteuerter Deutsche Ware, oder mit unverzollter/unversteuerter Asiaware hätte rechnen müssen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Doch! Auf deren Produktseite steht immer:
Verkauf durch XYZ, Versand durch ABC. Man kann genau erkennen, ob der Versand aus der EU oder von ausserhalb erfolgt.
Warum wiederholst du das immer wieder?

Oft wird schon darüber gestritten was im Kleingedruckten irgendwo weit unten im Angebot stehen darf, und du verlangst jetzt ernsthaft, dass man auch noch weiterklicken muss?
Ein u.U. zollpflichtiger Versand ist imho auf einer DE.Plattform ohne den ausdrücklichen Hinweis darauf arglistig, der Verkäufer muss für den Schaden aufkommen. Und das sieht der Verkäufer offenbar auch so, nur du nicht.

Zitat:
Auf dieser Verkaufsplattform verkaufen Händler aus der ganzen Welt. Das ist eine weltweite Plattform.
Sie heißt aber amazon.de, und nicht amazon.com.

Zitat:
Das darf er nicht! Er würde dann Ärger mit Amazon bekommen.
Was interessiert das den TS?
Der Verkäufer hat freiwillig den gesamten Kaufpreis erstattet, soll er doch sehen wie er das regelt.

Da ich aber ein Versehen vermute halte ich eine erneute Bestellung nur für die Zahlung jetzt auch für nicht ganz so schlecht. Ich würde das wohl machen um die Sache vom Tisch zu haben.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Der Käufer bestellt aus Deutschland bei einem chinesischen Amazon-Marketplace-Anbieter.
Frage ins Forum: Welches Recht gilt denn, deutsches oder chinesisches?

Ansonsten sehe ich es nicht so wie -Laie-, der Artikelstandort und damit der Versandort ist bei Marketplaceanbietern schon recht versteckt, ebenso wie der Hinweis auf eventuell anfallende Zollabgaben. Hier sehe ich Amazon, wenn schon nicht in der rechtlichen, so doch in der "moralischen" (mir fällt gerade kein besseres Wort ein) Verantwortung hier für mehr Transparenz zu sorgen.

@Dental-Pirat: Ich würde dem Verkäufer noch einmal eine Nachricht senden, das Sie den Artikel behalten wollen und um Information bitten wohin sie das überschüssige Geld überweisen sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Frage ins Forum: Welches Recht gilt denn, deutsches oder chinesisches?
Völlig egal, denn in jedem Fall müsste man sein Recht in China vollstrecken. Das stellt sich in der Regel als eine unüberwindbare Hürde dar.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, seine Buchhaltung zu organisieren, ist das nicht das Problem des Käufers.
Wenn der Verkäufer alles überweist und das ein Irrtum wäre, müsste er das entsprechend anfechten.
Wenn der Verkäufer alles überweist und die Ware zurückhaben will, passt das nicht zur Gesetzgebung und Rechtsprechung in Deutschland. Der Kunde muss die Ware nicht zurückgeben und nur das irrtümlich überwiesene Geld erstatten (aber erst nach der Anfechtung).
Irgendwelche merkwürdigen Zusatzbestellungen muss er auch nicht ausführen.



Zitat (von Dental-Pirat):
Nirgends war zu sehen dass die Ware und der Händler aus China kommen.

Bezüglich der Erstattung für Zeit, Aufwand und Zollkosten, da hängt es davon ab, ob der Käufer hätte wissen können das diese anfallen.



Zitat (von NaibaF123):
Wie wäre es das Angebot mal hier zu verlinken?

Das wäre ideal ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Welches Recht gilt denn, deutsches oder chinesisches?


Die Frage lässt sich erst beantworten, wenn der TS den Link zum Artikel einstellt.

Zitat (von Dental-Pirat):
weiter soll ich dann die Quittung vom zoll mailen und er würde mir dann diese Auslage erstatten.
Das ist, so merkwürdig das für den einen auf den ersten Blick erscheinen mag, durchaus gängige Praxis bei einigen Chinamännern.

Habe für ein bei efox gekauftes Handy und auch für einige Modellbauartikel (über Aliex*** bestellt) später die nachgewiesene Steuer ohne Probleme zurückerhalten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dental-Pirat
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

So.. nur als Info. Gerade nochmal mit Amazon telefoniert und die Sache gelöst.
Die haben mich ganz klar gefragt was ich möchte, da eigentlich, aus deren Sicht der Verkäufer das Problem hat.
Er hat auf Amazon.de verkauft und muss ALLE KOSTEN für den Käufer offen darlegen. Ich habe mich, laut dem netten Herrn aus Regensburg, in einer Art Grauzone befunden und hätte gar nichts machen müssen. Hätte also Geld und Fußmatten behalten dürfen.

Ich wollte es aber fair behandeln und somit hat der nette Mann den Kaufpreis der Matten minus die Zollgebühren(Beleg hätte ich ja hochgeladen) neuneingezogen und dies alles nochmal Schriftlich an den Verkäufer und mich geschickt.

Also alles gut.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Dental-Pirat):
Hätte also Geld und Fußmatten behalten dürfen.
:neck:

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.897 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen