Differenz Lohnsteuer Einkommensteuer

10. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fx14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Differenz Lohnsteuer Einkommensteuer

Hallo Zusammen,

Ich war 2018 ab Feb. bei einem öffentlichen Dienstgeber in NRW angestellt. Dies war der einzige AG in 2018, kein weiteres Einkommen. Ich bin ledig, Steuerklasse 1. Mein Bruttoarbeitslohn war ca. 21000 Euro, mein Arbeitgeber hat dafür ca. 1800 Euro Lohnsteuer einbehalten.
Wenn ich eine Einkommensteuer bei Elster vorberechne (keine Sonderausgaben, Werbungskosten etc.) werden 1000 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen und es werden auf Einkünfte von 20000 Euro eine Einkommensteuer von ca. 2400 berechnet. D.h. ich müsste 600 Euro nachzahlen.
Darüber war ich natürlich überrascht, deshalb habe ich auf https://www.bmf-steuerrechner.de versucht die Zahlen nachzuvollziehen. Die Ergebnisse waren folgende und nicht minder überraschend:

Berechnung der Lohnsteuer (Bruttolohn 21000, StKl1, Rest defaultwerte): 1601
Berechnung der Einkommensteuer (zvE: 20000, alleinstehend): 2602 davon 135 Soli.

Was ist der grosse Unterschied zwischen den Beträgen der Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Gibt es irgendwelche Freibeträge die Elster (und ich) nicht automatisch berücksichtigt, der AG aber schon?

Wäre super wenn ihr mir das erklären könntet. Danke!

Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Du vergleichst schlicht Äpfel mit Birnen und Karotten!

Bei der Berechnung in ELSTER fehlen die Sonderausgaben, die bei der Berechnung der monatlichen LSt -wie auch bereits der Wk-Pauschbetrag!- mit eingerechnet sind. Daher resultiert die Differenz zur einbehaltenen LSt!

Beim BMF-Rechner hinsichtlich der LSt wird die LSt auf ein Jahreseinkommen berechnet! Bei der Berechnung der LSt durch den ArbG wird jedoch für jeden Monat ein 12tel der zu erwartenden LSt angesetzt. Da Du aber nur 11 Monate gearbeitet hast, basiert hier die Berechnung nicht auf einem Jahresgehalt von 21.000 €, sondern auf knapp 23.000 €!

Bei der Berechnung der ESt wird nicht auf das Netto-Einkommen, sondern auf das zu versteuernde Einkommen abgestellt. Also ähnlich wie bei ELSTER auf einen ggf. ganz anderen Betrag als den, den Du eingegeben hast.

Also gib einfach in ELSTER auch noch deine SozAbg ein und dein "Problem" verschwindet!

taxpert

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#2
 Von 
fx14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, das erklärt das Problem und lässt meine Nachzahlung verschwinden.

Ich bin ursprünglich aus einem anderen EU Land, dort wird einem die online Steuer etwas einfacher gemacht indem explizit nach solchen Posten gefragt wird. Jetzt könnte man daraus schliessen das Bürger in D einfach schlauer sind ;-) Aber das ist eine andere Diskussion...

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