Hallo, mein Sohn hat eine Woche bei einer Firma für Gartengestaltung Ferienjob gemacht. Insgesamt 43.5 Stunden. an manchen Tagen mehr als 8 Stunden.. jetzt hat ihm die Firma 250€ überwiesen. Ich habe heute mal nachgefragt ... angeblich war mein Sohn keine große Hilfe und hat deshalb einen Pauschalbetrag bekommen !!! Der Sohn des Chefs hatte ihm allerdings am letzten Tag gesagt er könne gerne in den Herbstferien wieder kommen! Wenn jemand nicht gut arbeitet dann schick ich ihn doch heim und beschäftige ihn nicht noch mehr Stunden als eigentlich erlaubt oder? Was können wir tun? Auf eine Abrechnung bestehen? Ich sollte zurück gerufen werden... leider bis jetzt nichts ...
Vielleicht weiss jemand Rat...
LG stevensmum
Ferienjob 15 Jähriger
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bitte nachschauen, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.ZitatWas können wir tun? :
Du vielleicht? Der Gartenbauer hat es nicht so gemacht.ZitatWenn jemand nicht gut arbeitet dann schick ich ihn doch heim und beschäftige ihn nicht noch mehr Stunden als eigentlich erlaubt oder? :
-ICH- würde in den Herbstferien nicht wieder dorthin gehen.ZitatVielleicht weiss jemand Rat... :
es gibt keinen Arbeitsvertrag es wurde alles telefonisch besprochen nur den Stundenlohn konnte mir nie jemand sagen
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Wenn das so ist, könnte der Mindestlohn greifen. Da müsste man nachschauen, ob solche Betriebe unter das Mindestlohngesetz fallen. Aber selbst wenn der Mindestlohn nicht greift, dann doch das "Übliche" . Das wäre vielleicht der Lohn, den ein GartenbauGehilfe bekommt. Unzufriedenheit mit der Leistung rechtfertigt keine willkürliche Lohnkürzung, zumal dem Betrieb doch klar gewesen sein dürfte, dass sie da einen unerfahrenen Jungen bekommen.
-- Editiert von blaubär+ am 10.09.2019 23:47
Da sehe ich gleich mehrer Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):
- Ist der Junge noch Vollzeitschulpflichtig? Dann hätter er so gar nicht beschäftigt werden dürfen!
- Mit rd. 44 Stunden/Woche (und mehr als 8 Std./Tag) wurde die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Jugendliche
überschritten.
- Wahrscheinlich wurde auch nie eine Erstuntersuchung (§32 JArbSchG) gemacht, die vor der Beschäftigung
Jugendlicher gesetzlich gefordert ist?
Darüber würde ich den Betrieb aufklären, den gesetzlichen Mindestlohn fordern und ggfs. mit einer Anzeige drohen. Die Zeit der Tagelöhner ist (zumindest auf dem Papier) vorbei.
Ich würde den Ball eher flach halten. Eine Stelle anzutreten, ohne über das Entgelt gesprochen zu haben, wird dem Jungen sicher nicht mehr passieren. Ein schriftlicher Vertrag könnte auch helfen.
Wurde denn ordnungsgemäß abgerechnet? Oder reden wir über Schwarzarbeit?
Was viele hier anscheinend nicht auf dem Schirm haben: das Mindestlohngesetz gilt nicht für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Nicht ganz, HeHe:
Zitat:Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu vier Wochen Vollzeit (ca. 35 bis 40 Stunden in der Woche) in den Ferien arbeiten. Sie dürfen auch in einem Gewerbe (beim Bäcker, Floristen oder Ähnliches) arbeiten.
https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/antworten-zu-kinderrechten/ab-wieviel-jahren-darf-man-einen-ferienjob-machen
ABER: Natürlich nicht mehr als 8 Stunden am Tag - und diese 8 Stunden sind hier eindeutig überschritten.
Zum Mindestlohn:
https://blog.minijob-zentrale.de/2016/06/22/minijobs-fuer-schueler/
Zitat:Der Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde gilt nur für volljährige Ferienjobber. Minderjährige sind von dieser Regelung ausgenommen.
Dennoch sind 5,74 doch mal fragwürdig - Vor allem in Verbindung mit der unerlaubten Mehrarbeit und wenn der Betrag vorher nicht klar mitgeteilt wurde. Und die Begründungen des Unternehmers passen auch nicht zusammen. Ich würde mit der Firma nochmal sprechen. Und zwar wegen der eindeutig überschrittenen Wochenarbeitszeit.
-- Editiert von cirius32832 am 11.09.2019 08:52
Hallo, erst einmal danke für eure Antworten. Also ich musste seine Daten wie ID-Nr., Krankenkasse etc. angeben. eine Abrechnung haben wir nicht erhalten. Es will mich seit gestern jemand zurückrufen um es zu klären.... bis jetzt noch nichts...
Also keinen nachlesbaren Vertrag, dann die 250,- netto am Ende aufs Konto, und keine Abrechnung?Zitateine Abrechnung haben wir nicht erhalten. :
Auf den Rückruf solltest du nicht warten. Was soll der denn bringen?
Wie oft mehr als 8 Std. ?Zitat1 Woche. Insgesamt 43.5 Stunden. :
Meine Empfehlung bleibt: In den Herbstferien anderen Job suchen. Und ohne schriftlichen Vertrag mit Lohn-Angabe--- gar nichts machen.Zitates gibt keinen Arbeitsvertrag es wurde alles telefonisch besprochen nur den Stundenlohn konnte mir nie jemand sagen :
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Da bleiben also 3,5 Std. für die Überschreitung an manchen Arbeitstagen.Zitatund diese 8 Stunden sind hier eindeutig überschritten. :
Sollte der Junge sich ins Gras setzen, bis die anderen GaLa-Bauer Feierabend machten? Oft fahren die noch meilenweit.
Ein Ferienjobber ,15, Schüler, kann keinen Mindestlohn verlangen. Weder mit noch ohne Vertrag.
Ich stimme hier #5 zu.
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