Ferienjob 15 Jähriger

10. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
stevensmum
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ferienjob 15 Jähriger

Hallo, mein Sohn hat eine Woche bei einer Firma für Gartengestaltung Ferienjob gemacht. Insgesamt 43.5 Stunden. an manchen Tagen mehr als 8 Stunden.. jetzt hat ihm die Firma 250€ überwiesen. Ich habe heute mal nachgefragt ... angeblich war mein Sohn keine große Hilfe und hat deshalb einen Pauschalbetrag bekommen !!! Der Sohn des Chefs hatte ihm allerdings am letzten Tag gesagt er könne gerne in den Herbstferien wieder kommen! Wenn jemand nicht gut arbeitet dann schick ich ihn doch heim und beschäftige ihn nicht noch mehr Stunden als eigentlich erlaubt oder? Was können wir tun? Auf eine Abrechnung bestehen? Ich sollte zurück gerufen werden... leider bis jetzt nichts ...
Vielleicht weiss jemand Rat...
LG stevensmum

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von stevensmum):
Was können wir tun?
Bitte nachschauen, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Zitat (von stevensmum):
Wenn jemand nicht gut arbeitet dann schick ich ihn doch heim und beschäftige ihn nicht noch mehr Stunden als eigentlich erlaubt oder?
Du vielleicht? Der Gartenbauer hat es nicht so gemacht.
Zitat (von stevensmum):
Vielleicht weiss jemand Rat...
-ICH- würde in den Herbstferien nicht wieder dorthin gehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
stevensmum
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

es gibt keinen Arbeitsvertrag es wurde alles telefonisch besprochen nur den Stundenlohn konnte mir nie jemand sagen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Wenn das so ist, könnte der Mindestlohn greifen. Da müsste man nachschauen, ob solche Betriebe unter das Mindestlohngesetz fallen. Aber selbst wenn der Mindestlohn nicht greift, dann doch das "Übliche" . Das wäre vielleicht der Lohn, den ein GartenbauGehilfe bekommt. Unzufriedenheit mit der Leistung rechtfertigt keine willkürliche Lohnkürzung, zumal dem Betrieb doch klar gewesen sein dürfte, dass sie da einen unerfahrenen Jungen bekommen.

-- Editiert von blaubär+ am 10.09.2019 23:47

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)

Da sehe ich gleich mehrer Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):

- Ist der Junge noch Vollzeitschulpflichtig? Dann hätter er so gar nicht beschäftigt werden dürfen!
- Mit rd. 44 Stunden/Woche (und mehr als 8 Std./Tag) wurde die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Jugendliche
überschritten.
- Wahrscheinlich wurde auch nie eine Erstuntersuchung (§32 JArbSchG) gemacht, die vor der Beschäftigung
Jugendlicher gesetzlich gefordert ist?

Darüber würde ich den Betrieb aufklären, den gesetzlichen Mindestlohn fordern und ggfs. mit einer Anzeige drohen. Die Zeit der Tagelöhner ist (zumindest auf dem Papier) vorbei.

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#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Ich würde den Ball eher flach halten. Eine Stelle anzutreten, ohne über das Entgelt gesprochen zu haben, wird dem Jungen sicher nicht mehr passieren. Ein schriftlicher Vertrag könnte auch helfen.

Wurde denn ordnungsgemäß abgerechnet? Oder reden wir über Schwarzarbeit?

Was viele hier anscheinend nicht auf dem Schirm haben: das Mindestlohngesetz gilt nicht für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Nicht ganz, HeHe:

Zitat:
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu vier Wochen Vollzeit (ca. 35 bis 40 Stunden in der Woche) in den Ferien arbeiten. Sie dürfen auch in einem Gewerbe (beim Bäcker, Floristen oder Ähnliches) arbeiten.


https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/antworten-zu-kinderrechten/ab-wieviel-jahren-darf-man-einen-ferienjob-machen

ABER: Natürlich nicht mehr als 8 Stunden am Tag - und diese 8 Stunden sind hier eindeutig überschritten.

Zum Mindestlohn:

https://blog.minijob-zentrale.de/2016/06/22/minijobs-fuer-schueler/

Zitat:
Der Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde gilt nur für volljährige Ferienjobber. Minderjährige sind von dieser Regelung ausgenommen.


Dennoch sind 5,74 doch mal fragwürdig - Vor allem in Verbindung mit der unerlaubten Mehrarbeit und wenn der Betrag vorher nicht klar mitgeteilt wurde. Und die Begründungen des Unternehmers passen auch nicht zusammen. Ich würde mit der Firma nochmal sprechen. Und zwar wegen der eindeutig überschrittenen Wochenarbeitszeit.


-- Editiert von cirius32832 am 11.09.2019 08:52

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
stevensmum
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erst einmal danke für eure Antworten. Also ich musste seine Daten wie ID-Nr., Krankenkasse etc. angeben. eine Abrechnung haben wir nicht erhalten. Es will mich seit gestern jemand zurückrufen um es zu klären.... bis jetzt noch nichts...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von stevensmum):
eine Abrechnung haben wir nicht erhalten.
Also keinen nachlesbaren Vertrag, dann die 250,- netto am Ende aufs Konto, und keine Abrechnung?
Auf den Rückruf solltest du nicht warten. Was soll der denn bringen?
Zitat (von stevensmum):
1 Woche. Insgesamt 43.5 Stunden.
Wie oft mehr als 8 Std. ?
Zitat (von stevensmum):
es gibt keinen Arbeitsvertrag es wurde alles telefonisch besprochen nur den Stundenlohn konnte mir nie jemand sagen
Meine Empfehlung bleibt: In den Herbstferien anderen Job suchen. Und ohne schriftlichen Vertrag mit Lohn-Angabe--- gar nichts machen.
----------------------------------------------
Zitat (von cirius32832):
und diese 8 Stunden sind hier eindeutig überschritten.
Da bleiben also 3,5 Std. für die Überschreitung an manchen Arbeitstagen.
Sollte der Junge sich ins Gras setzen, bis die anderen GaLa-Bauer Feierabend machten? Oft fahren die noch meilenweit.
Ein Ferienjobber ,15, Schüler, kann keinen Mindestlohn verlangen. Weder mit noch ohne Vertrag.

Ich stimme hier #5 zu.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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