Notarvertrag Baugenehmigung

10. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Schokoladenichnack
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Notarvertrag Baugenehmigung

Hallo,
folgende Situation. Ich habe einen Resthof gekauft von einem Landwirt. Dieser hat im Notarvertrag versichert, dass es für alle Gebäude eine Baugenehmigung gibt. Nun stellt sich raus, es gibt für sehr viele Gebäude keine Baugenehmigung. Weiterhin wurde mir ein Schreiben vom Bauamt überreicht indem der alte Eigentümer damals schon schriftlich aufgefordert wurde fehlende Baugenehmigungen einzuholen. In dem Schreiben wird erwähnt, dass nach der Ortsbesichtigung...... die und die Baugenehmigungen fehlen und eingeholt werden müssen. Mit einer Frist. Diese ist dann verstrichen. Bauamt hat nicht wieder nach gehakt. Der alte Eigentümer hat dann an mich verkauft, ohne was davon zu sagen. Im Gegenteil versichert im notariellen Kaufvertrag, dass es für alle Gebäude eine Baugenehmigung gibt. Angesprochen auf das damalige Schreiben vom Bauamt mit der Aufforderung wurde mir gesagt, dass Schreiben sei nie angekommen bei ihm. Und auch mein Hinweis auf die im Schreiben erwähnte Ortsbesichtigung, äußert der Bauer: Irgendjemand sei mal aus einem Auto gesprungen, hätte Fotos gemacht und sei dann quasi wortlos auf und davon. Aber konkret wisse er nichts von den damaligen Vorwürfen des Bauamtes. Dazu ist anzu merken, dass der Bauer Ahnung hat, dass man Baugenehmigungen braucht, da er vorher auch schon was gebaut hat für das es auch Baugenehmigung gibt. Das Bauamt will nun, dass die fehlenden Genehmigungen nachgeholt werden. Was bei dem Umfang der fehlenden Genehmigungen sehr viel Geld kosten wird. Angesprochen äußert der Verkäufer, er wird sich etwas beteiligen an den Kosten mehr nicht. Und er behauptet ich hätte an den Gebäuden selbst was verändert. Und deshalb würde er sich zwar beteiligen, aber nur im geringen Maße. Ich habe kein Gebäude baulich verändert. Ich möchte keine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Denn das ist mein Zuhause. Ich möchte, dass der Notarvertrag erfüllt wird und es für alle Gebäude eine Baugenehmigung gibt. Wie seht ihr die Chancen, dass der Bauer alle Kosten zur Erbringung der Genehmigungen übernehmen muss? Wer ist in der Beweispflicht dafür, dass ich angeblich die Gebäude verändert haben soll? Welche Tipps könnt ihr mir geben? Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wie seht ihr die Chancen, dass der Bauer alle Kosten zur Erbringung der Genehmigungen übernehmen muss?


Sehr gut.

Zitat:
Wer ist in der Beweispflicht dafür, dass ich angeblich die Gebäude verändert haben soll?


Der Verkäufer.

Außerdem hat das Bauamt offenbar Fotos gemacht, so dass dort der Zustand vor dem Verkauf dokumentiert ist.

Zitat:
Welche Tipps könnt ihr mir geben?


Du solltest einen Anwalt einschalten.

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#2
 Von 
Schokoladenichnack
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke, für die Rückmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von hh):
Du solltest einen Anwalt einschalten.
Da schließe ich mich an.
Allerdings ist es keine Baurechtsfrage.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Schokoladenichnack
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, in welche Rechtskategorie gehört es denn?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

zB
Generelle Themen

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Steht im Notarvertrag etwas bezüglich der Haftung?

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