8 Monate Probezeit wegen Überstunden?

11. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
BeastOfBurden
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
8 Monate Probezeit wegen Überstunden?

Hallo zusammen.
Gestern hat mir mein Vorgesetzter eröffnet, dass er meine Probezeit von 6 Monaten kurz vor deren Ablauf um 2 Monate verlängern will, weil ich zu viele Überstunden habe. Meine Frage: Ist das einfach so möglich?
Zum Hintergrund:
Ich bin seit 01.04.19 unbefristet im Öffentlichen Dienst (gehobener Dienst) als Tarifbeschäftigter eingestellt.
Ende September sollte meine Probezeit enden. Bisherige Bewertungen waren rundum positiv. Wegen personeller Unterbesetzung machen ALLE (!) Kollgen regelmäßig Überstunden. Ich habe (auch wegen der Einarbeitungsphase) bisher 142 Überstunden gemacht. Bei den Kollegen ist es ähnlich. Eine Anweisung keine Überstunden mehr zu machen, gab es nicht. Das Arbeitsvolumen macht die Überstunden auch notwendig. Im letzten Monat kamen bei mir zudem weniger Überstunden dazu. Zum Verglich: eine Kollegin mit nur 1/3 Stelle hat im gleichen Zeitraum auch über 120 Überstunden. Andere haben deutlich mehr.
Ende September sollte meine Probezeit enden und ich unbefristet übernommen werden.
Nun meinte der Vorgesetzte, den ich erst zwei Mal gesehen habe, dass er bei der Personalabteilung meine Probezeit um 2 Monate verlängern lassen will, weil ich zu viele Überstunden habe und dass ich diese in der Zeit massiv abbauen muss. Ich hatte ohnehin vor, die Überstunden verfallen zu lassen, aber er besteht auf Abbau, sonst gäbe es wohl keine Übernahme.

Meine Frage: Kann die maximale Probezeit im Öffentlichen Dienst einfach um 2 Monate verlängert werden? Im Arbeitsvertrag stehen schließlich 6 Monate; die Kollegen haben vergleichbare Zahlen bei Überstunden & eine konkrete Anweisung gab es bisher nicht. § 622 (2) BGB spricht auch von längstens 6 Monaten Probezeit.
Danke im Vorraus!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von BeastOfBurden):
weil ich zu viele Überstunden habe.


Nicht weil Sie zu viele Überstunden haben, sondern eher, weil sie diese Abbauen sollen und die "restliche" Zeit nicht mehr arbeiten würden....

Hat er sich nett gedacht, aber funktioniert nicht.
Die maximale Dauer der Probezeit ist lt. §622 Abs.3 BGB auf 6 Monate beschränkt und sieht keine Ausnahmen vor.

Einzig während der Berufsausbildung könnte die Probezeit über die 6 Monate hinaus verlängert werden, wenn der Azubi mehr als 1/3 der Zeit krankheitsbedingt gefehlt hätte.

Ich würde da jetzt aber keinen Aufriss drum machen, denn ->
Zitat (von BeastOfBurden):
Ende September sollte meine Probezeit enden

das tut sie, auch wenn Ihr Vorgesetzter sich auf den Kopf stellt. ;)


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die maximale Dauer der Probezeit ist lt. §622 Abs.3 BGB auf 6 Monate beschränkt

Also in meinen BGB steht das nicht drin?


Die Dauer der Probezeit ist nicht beschränkt, einzig die Möglichkeit der verkürzten Kündigungsfrist ist auf maximal 6 Monate beschränkt.

Wenn allerdings im Vertrag die Probezeit auf 6 Monate festgelegt ist, kann der Arbeitgeber die nicht einfach einseitig verändern. Dazu bedarf es der Zustimmung des Arbeitnehmers.



Zitat (von spatenklopper):
Ich würde da jetzt aber keinen Aufriss drum machen, denn

Genau das.
Las den Vorgesetzten seinen Willen und Glauben. Wehren kann man sich, wenn es an der Zeit und notwendig ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BeastOfBurden
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nicht weil Sie zu viele Überstunden haben, sondern eher, weil sie diese Abbauen sollen und die "restliche" Zeit nicht mehr arbeiten würden....


Danke für die Antwort!
Ich hatte eigentlich vor (& das dem Vorgesetzten auch so mitgeteilt), dass ich die Überstunden verfallen lassen wollte. Daher wunderte mich auch, dass gleich eine Verlängerung der Probezeit im Raum stand, obwohl bisher alle Beurteilungen positiv waren. Jetzt muss ich sie abbauen, obwohl mir das Verfallen-Lassen lieber gewesen wäre.

Aber Sie haben Recht. Ich warte die 3 Wochen bis Monatsende, baue bis dahin ab, was abbaubar ist und falls dann zum Monatsende eine Verlängerung ansteht, kann ich immer noch beim Personalrat freundlich nachhaken.
Danke für die Einschätzung!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BeastOfBurden
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wenn allerdings im Vertrag die Probezeit auf 6 Monate festgelegt ist, kann der Arbeitgeber die nicht einfach einseitig verändern.
...
Las den Vorgesetzten seinen Willen und Glauben. Wehren kann man sich, wenn es an der Zeit und notwendig ist.


Danke für die Einschätzung! Die Probezeit ist im Tarifvertrag bundeseinheitlich festgelegt: 6 Monate bei unbefristeter Einstellung. Daher hatte mich das auch sehr gewundert. Ich werde dann erst mal abwarten & zu Monatsende gegebenenfalls beim Personalrat vorstellig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von BeastOfBurden):
& zu Monatsende gegebenenfalls beim Personalrat vorstellig.


Da brauchst Du nicht hin, es sei denn Dir würde in der "verlängerten Probezeit" mit falscher Frist gekündigt werden.
Ansonsten kannst Du die Zeit auch ganz einfach verstreichen lassen.

Zitat (von Harry van Sell):
Also in meinen BGB steht das nicht drin?

Die Dauer der Probezeit ist nicht beschränkt, einzig die Möglichkeit der verkürzten Kündigungsfrist ist auf maximal 6 Monate beschränkt.


Hast ja Recht, im Ergebnis kommt allerdings das Selbe raus, denn das was die Probezeit ausmacht ist ja die verkürzte Kündigungsfrist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BeastOfBurden
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Dir würde in der "verlängerten Probezeit" mit falscher Frist gekündigt werden.
Ansonsten kannst Du die Zeit auch ganz einfach verstreichen lassen.

Danke! Die Info ist tatsächlich sehr interessant!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Ja, oft ist es besser den Arbeitgeber nicht über seine Fehler zu informieren, sondern diese im Falle eines Falles als Joker zu ziehen.

So schafft man erst mal keine Spannungen und Konflikte, speziell im Kontext bzw. zeitlichen Zusammenhang mit der Probezeit und den ersten Monaten im Unternehmen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Verlängerung der Probezeit auf mehr als 6 Monate hat lediglich psychologische Wirkung, jedoch keine praktische rechtliche Auswirkung.

Die Verlängerung der Kündigungsfrist gilt spätestens nach 6 Monaten.
Das Kündigungsschutzgesetz greift ebenfalls nach 6 Monaten und zwar unabhängig von der Dauer der Probezeit.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Probezeit irgendetwas mit der Möglichkeit der Kündigung zu tun hätte. In den ersten 6 Monaten kann einem AN auch dann ohne Grund gekündigt werden, wenn keine Probezeit vereinbart wurde, danach greift der Kündigungsschutz auch für den Fall, dass eine längere Probezeit vereinbart wurde. Im KSchG wird nämlich gar kein Bezug auf die Probezeit genommen.

Daher würde ich mich mit den Chef nicht darüber streiten.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Verlängerung der Probezeit auf mehr als 6 Monate hat lediglich psychologische Wirkung, jedoch keine praktische rechtliche Auswirkung.

Ob die eine praktische rechtliche Auswirkung hat, kommt auf den Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ob die eine praktische rechtliche Auswirkung hat, kommt auf den Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen an.


Echt? Dann nenne bitte ein Beispiel, bei dem eine praktische rechtliche Auswirkung eintreten könnte.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Bei uns gibt es nach der Probezeit z.B. mehr Geld, Zusatzurlaub, verbilligte Hardware.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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