Hallo,
X ist Angestellter bei einer Zeitarbeitsfirma ZA und an Unternehmen U "ausgeliehen".
Dürfte die ZA dem Kunden U mitteilen, Wie viel der X bei der ZA verdient oder unterliegt diese Info dem Datenschutz?
Danke!
Darf ANÜ Gehalt preisgeben?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich sehe da keinen Datenschutzverstoß, denn das Gehalt ist kein personenbezogenens Datum.
Danke für den Begriff "personenbezogenes Datum". Der war mir bislang unbekannt.
Daher konnte ich nun danach recherchieren und das Gehalt wird überall als "personenbezogenes Datum" eingeordnet. Somit sollte es der ZA nicht erlaubt sein, dieses dem Kundenunternehmen mitzuteilen.
Da dies entgegen der Antwort von Harry ist und man ja weiss, das im WWW nicht alle Quellen vertrauenswürdig sind, würde ich mich freuen, wenn noch andere ihre Einschätzung preisgeben.
Vielen Dank
-- Editiert von Schalkefan am 11.09.2019 12:03
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIch sehe da keinen Datenschutzverstoß, denn das Gehalt ist kein personenbezogenens Datum. :
Unsinn! Natürlich fällt das Gehalt unter die personenbezogenen Daten.
Trotzdem ist nicht gesagt, dass ZA diese Information an U weitergeben darf oder nicht. Eventuell gibt es zusätzliche Vereinbarungen (z.B. als Teil des Arbeitsvertrags), die die Erlaubnis zur Weitergabe beinhalten.
Wie darf ich mir das vorstellen? wenn der ZA bspw, sagt "wir bezahlen unsere mitarbeiter nach IGZ" dann ist die Sache doch klar, auch ohne dass der ZA dem U eine konkrete Zahl als Lohn des X nennt. Hier würde ich auch kein Verstoß gegen den Datenschutz sehen.ZitatDürfte die ZA dem Kunden U mitteilen, Wie viel der X bei der ZA verdient oder unterliegt diese Info dem Datenschutz? :
Kann natürlich auch sein.ZitatEventuell gibt es zusätzliche Vereinbarungen (z.B. als Teil des Arbeitsvertrags), die die Erlaubnis zur Weitergabe beinhalten. :
Es gibt in vielen Branchen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) Equal Pay-Regelungen für Zeitarbeiter. Daher ist ein Austausch der Entgeltsätze oft notwendig. Er dient in der Regel der gerechten Behandlung des Zeitarbeiters.
Der Einsatzbetrieb hat ein Interesse zu erfahren, ob der Verleiher Equal Pay oder die Branchenzuschläge entsprechend umsetzt.
Zitatdenn das Gehalt ist kein personenbezogenens Datum :
Guten Morgen, Harry. Aufwachen, Kaffee trinken, Art. 4 DSGVO lesen:
"alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person") beziehen"
Diese wären dann aber unwirksam. EIn Arbeitnehmer darf anderen sein eigenes Gehalt durchaus mitteilen. Ein AG kann das nicht durch einen Vertrag unterbinden.ZitatEventuell gibt es zusätzliche Vereinbarungen (z.B. als Teil des Arbeitsvertrags), die die Erlaubnis zur Weitergabe beinhalten. :
ZitatDiese wären dann aber unwirksam. :
Warum? Wenn dienstliche Belange dies erfordern, kann die Weitergabe sehr wohl vertraglich definiert und gestattet werden.
ZitatWie darf ich mir das vorstellen? wenn der ZA bspw, sagt "wir bezahlen unsere mitarbeiter nach IGZ" dann ist die Sache doch klar, auch ohne dass der ZA dem U eine konkrete Zahl als Lohn des X nennt. Hier würde ich auch kein Verstoß gegen den Datenschutz sehen. :
Sicher, bei der bloßen Aussage, dass nach IGZ bezahlt wird, nicht.
Aber das Kundenunternehmen weiss ja nicht, in welcher EG-Stufe der X von der ZA eingruppiert wurde und wieviel Einsatzbezogene Zulage dem AN noch draufgezahlt wird. Dies ergibt für X einen Lohn außerhalb der IGZ-Entgeltstufen, und ist daher vom Unternehmen U nicht zu erahnen. Und dieses konkrete Gehalt möchte X eben nicht dem U preisgeben.
Bitte belege dies. Bisher kenne ich nur Urteile, die besagen, dass der AG dies nicht verbieten kann.ZitatWarum? Wenn dienstliche Belange dies erfordern, kann die Weitergabe sehr wohl vertraglich definiert und gestattet werden. :
ZitatBisher kenne ich nur Urteile, die besagen, dass der AG dies nicht verbieten kann. :
???? Bitte nochmal den Thread lesen!
Es geht doch nicht darum, dass der Arbeitgeber etwas verbieten will. Hier geht es darum, dass der AG vertraglich die Einwilligung des Mitarbeiters einholt, dessen Daten (hier Gehalt) an das ausleihende Unternehmen weiterzugeben.
Oups, sorry, ich war auf dem völlig falschen Dampfer! Ich hatte echt verstanden, dass der AG dem AN verbieten möchte dessen Gehalt bei AG selbst dem Kunden des AG zu nennen. Vergiss alles was ich geschrieben habe. Und du bist in deiner Antwort 8 noch schön darauf eingegangen
-- Editiert von -Laie- am 11.09.2019 17:50
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
15 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten