Darf ANÜ Gehalt preisgeben?

11. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)
Darf ANÜ Gehalt preisgeben?

Hallo,

X ist Angestellter bei einer Zeitarbeitsfirma ZA und an Unternehmen U "ausgeliehen".
Dürfte die ZA dem Kunden U mitteilen, Wie viel der X bei der ZA verdient oder unterliegt diese Info dem Datenschutz?

Danke!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120028 Beiträge, 39819x hilfreich)

Ich sehe da keinen Datenschutzverstoß, denn das Gehalt ist kein personenbezogenens Datum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)

Danke für den Begriff "personenbezogenes Datum". Der war mir bislang unbekannt.

Daher konnte ich nun danach recherchieren und das Gehalt wird überall als "personenbezogenes Datum" eingeordnet. Somit sollte es der ZA nicht erlaubt sein, dieses dem Kundenunternehmen mitzuteilen.

Da dies entgegen der Antwort von Harry ist und man ja weiss, das im WWW nicht alle Quellen vertrauenswürdig sind, würde ich mich freuen, wenn noch andere ihre Einschätzung preisgeben.

Vielen Dank

-- Editiert von Schalkefan am 11.09.2019 12:03

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich sehe da keinen Datenschutzverstoß, denn das Gehalt ist kein personenbezogenens Datum.

Unsinn! Natürlich fällt das Gehalt unter die personenbezogenen Daten.

Trotzdem ist nicht gesagt, dass ZA diese Information an U weitergeben darf oder nicht. Eventuell gibt es zusätzliche Vereinbarungen (z.B. als Teil des Arbeitsvertrags), die die Erlaubnis zur Weitergabe beinhalten.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Dürfte die ZA dem Kunden U mitteilen, Wie viel der X bei der ZA verdient oder unterliegt diese Info dem Datenschutz?
Wie darf ich mir das vorstellen? wenn der ZA bspw, sagt "wir bezahlen unsere mitarbeiter nach IGZ" dann ist die Sache doch klar, auch ohne dass der ZA dem U eine konkrete Zahl als Lohn des X nennt. Hier würde ich auch kein Verstoß gegen den Datenschutz sehen.

Zitat (von guyfromhamburg):
Eventuell gibt es zusätzliche Vereinbarungen (z.B. als Teil des Arbeitsvertrags), die die Erlaubnis zur Weitergabe beinhalten.
Kann natürlich auch sein.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Es gibt in vielen Branchen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) Equal Pay-Regelungen für Zeitarbeiter. Daher ist ein Austausch der Entgeltsätze oft notwendig. Er dient in der Regel der gerechten Behandlung des Zeitarbeiters.

Der Einsatzbetrieb hat ein Interesse zu erfahren, ob der Verleiher Equal Pay oder die Branchenzuschläge entsprechend umsetzt.

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
denn das Gehalt ist kein personenbezogenens Datum


Guten Morgen, Harry. :) Aufwachen, Kaffee trinken, Art. 4 DSGVO lesen:

"alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person") beziehen"

;)

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Eventuell gibt es zusätzliche Vereinbarungen (z.B. als Teil des Arbeitsvertrags), die die Erlaubnis zur Weitergabe beinhalten.
Diese wären dann aber unwirksam. EIn Arbeitnehmer darf anderen sein eigenes Gehalt durchaus mitteilen. Ein AG kann das nicht durch einen Vertrag unterbinden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Diese wären dann aber unwirksam.


Warum? Wenn dienstliche Belange dies erfordern, kann die Weitergabe sehr wohl vertraglich definiert und gestattet werden.

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#9
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Wie darf ich mir das vorstellen? wenn der ZA bspw, sagt "wir bezahlen unsere mitarbeiter nach IGZ" dann ist die Sache doch klar, auch ohne dass der ZA dem U eine konkrete Zahl als Lohn des X nennt. Hier würde ich auch kein Verstoß gegen den Datenschutz sehen.


Sicher, bei der bloßen Aussage, dass nach IGZ bezahlt wird, nicht.

Aber das Kundenunternehmen weiss ja nicht, in welcher EG-Stufe der X von der ZA eingruppiert wurde und wieviel Einsatzbezogene Zulage dem AN noch draufgezahlt wird. Dies ergibt für X einen Lohn außerhalb der IGZ-Entgeltstufen, und ist daher vom Unternehmen U nicht zu erahnen. Und dieses konkrete Gehalt möchte X eben nicht dem U preisgeben.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Warum? Wenn dienstliche Belange dies erfordern, kann die Weitergabe sehr wohl vertraglich definiert und gestattet werden.
Bitte belege dies. Bisher kenne ich nur Urteile, die besagen, dass der AG dies nicht verbieten kann.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Bisher kenne ich nur Urteile, die besagen, dass der AG dies nicht verbieten kann.


???? Bitte nochmal den Thread lesen!

Es geht doch nicht darum, dass der Arbeitgeber etwas verbieten will. Hier geht es darum, dass der AG vertraglich die Einwilligung des Mitarbeiters einholt, dessen Daten (hier Gehalt) an das ausleihende Unternehmen weiterzugeben.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Oups, sorry, ich war auf dem völlig falschen Dampfer! Ich hatte echt verstanden, dass der AG dem AN verbieten möchte dessen Gehalt bei AG selbst dem Kunden des AG zu nennen. Vergiss alles was ich geschrieben habe. Und du bist in deiner Antwort 8 noch schön darauf eingegangen :)

-- Editiert von -Laie- am 11.09.2019 17:50

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