Einzahlung auf Hinterlegungskonto und Verkürzung der Insolvenz

11. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ryan666
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)
Einzahlung auf Hinterlegungskonto und Verkürzung der Insolvenz

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Ich befinde mich leider in Privatinsolvenz bin mit meinem Verwalter aber total unglücklich, ich kriege keine richtigen Infos wenn ich fragen habe und die sind total unfreundlich. Mir wurde gesagt, dass man die Insolvenz verkürzen kann, wenn man monatlich immer etwas auf so ein Konto einzahlt, was der Verwalter für mich eröffnet hat. Mein Schuldenberater sagte aber bei der normalen 6 jährigen Insolvenz muss man nichts zahlen. ( weil momentan lebe ich von ALG ) davon kann ich auch nicht viel einzahlen. Jetzt wollte ich wissen muss ich da was einzahlen wenn ich die normale 6 jährige Insolvenz machen möchte oder nicht ? Weil der Verwalter hat mir eine E-Mail geschrieben wo steht er möchte mich erinnern dass ich etwas überweisen soll

---

Wie ist die Rechtslage?

Viele Grüße
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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Verkürzung auf 3 Jahre wenn 35% der angemeldeten Schulden+IV+Gerichtskosten bezahlt werden
5 Jahre wenn IV+Gerichtskosten bezahlt werden

6 Jahre gilt immer, für die Verkürzung muss man einen Antrag stellen.

Hast du weitere Einnahmen neben ALG?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ryan666
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)

Also das heisst wenn ich es auf 6 Jahre hinauslaufen lassen möchte muss ich erstmal nichts zahlen ? Nein momentan leider keine anderen einnahmen

0x Hilfreiche Antwort

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