Hallo! Ich mache als Bevollmächtigte für meine Mama, jetzt neu, die Steuer und es wird kopliziert.
Sie erhält drei Renten und eine Witwenpension. Ihre Wohnung möchten wir nun vermieten da sie in einer Demenz WG lebt- es gibt dort einiges zu renovieren was sich in etwa auf 8.000 Euro beläuft (verschiedene Posten).
Meine Mutter wird dieses Jahr zusätzlich erstmalig auch Mieteinnahmen haben ab November für 2 Monate, Einnahmen 3300 Euro, abzüglich Provision und Hauskeeping, bleiben ca. 2800 Euro übrig.
Meine Frage ist, wenn ich nun noch neben kleinen anderen Beträgen die Vermeiter absetzten dürfen die Handwerskosten einreiche, übersteigt dies die Einnahmen durch die Vermietung.
Kann die Differenz dann auch die Lohnsteuer/Rentenbesteuerung (Pension, Renten etc.) drücken?
Sie hat ca. 3000 Euro Nachzahlung bisher.
Freue mich auf eure Antworten: Bitte keine ausschweifenden Spekulationen - lieber klare ,knappe Statements!
DANKE ;-)
Rente, Pension und Mieteinnahmen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:Kann die Differenz dann auch die Lohnsteuer/Rentenbesteuerung (Pension, Renten etc.) drücken?
Ja
Und außerdem die dringende Empfehlung, dieser Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen zu lassen. Bei erstmaliger Vermietung sind zahlreiche Dinge zu beachten, die man auch in einem Forum nicht mal eben erklären kann.
Hör bloss auf, suche seit 2 Jahren und niemand wie diese Kombi- entweder NUR Rentner oder NUR Vermietung, ich "wohne schon in google" für alle Infos- aber danke, das wäre ja toll, wenn ich für mama die Handwerkerkosten dann praktisch auch von der "Einkommenssteuer" absetzen kann.
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Hallo, ja ich weiß wie die AFA brechnet wird- aber ich suche seit 2 Jahren einen Steuerberater- siehe oben.
Es findet sich KEINER
Soll heißen was?ZitatEs findet sich KEINER :
1. Man findet tatsächlich keinen! Keine Ahnung, wie das im Zeitalter von Google möglich wäre!
2. Man findet keinen der im Internet mit ...
... wirbt! Kein Wunder, den beides sind "Nebenkriegsschauplätze", die von einem StB eher nebenbei betreut werden. Nur damit kann man keine Kanzlei aufrecht erhalten! DAS KANN UND MACHT JEDER StB! Das darf (und kann) sogar jede LoHi machen!Zitatniemand wie diese Kombi- :
3. Es will kein StB das Mandat übernehmen! Naja, bei solchen "Pillepalle"-Erklärungen kann eine große Stb_kanzlei schon mal die Nase rümpfen! Das brauchen die wirklich nicht!
4. Die sind alle so schrecklich teuer! Tja, umsonst ist der Tod!
... aber auch, wie man in diesem Fall die AfA-Bemessungsgrundlage und das verbleibende AfA-Volumen ermittelt?Zitatja ich weiß wie die AFA brechnet :
taxpert
-- Editiert von taxpert am 12.09.2019 14:17
Sind das tatsächlich 1650 Euro Miete pro Monat?
Bei Einnahmen von max. 13000 Euro aus Vermietung und Verpachtung im Jahr dürfte die Erklärung nämlich auch ein Lohnsteuerhilfeverein machen.
Ich grüble gerade, ob die das im Erstjahr machen dürfen, weil dort die Einnahmen ja unter diesen 13000 liegen. Ich tendiere zu ja. Vielleicht einfach mal dort anfragen.
Hab ich als erstes hinter mir, hier war die Pension das Problem - nehmen die nicht.
Liebe Eugenie, wie ich bereits oben schrieb ist meine Frage längst beantwortet. Und da sie ja so schön genervt auf mich reagieren, können sie mir doch sicher einen Steuerberater empfehlen? Er oder sie mit so unfassbar klugen und schwierigen Kunden klar kommen
Und jetzt?
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