Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Person X hat mein TV Gerät beschädigt (Das Kind von Person X hat Fußball im Haus gespielt, Ball flog hinter dem TV und beim Herausholen hat X den TV runtergerissten da sie an der verkabelung hängen geblieben ist.
Den TV bzw die Überreste habe ich in die Garage geräumt. Nun war ich im Urlaub und die Versicherung wollte Fotos haben. Jedoch war das Gerät weg... (mein vater hatte gedacht das könnte entsorgt werden).
Nun habe ich keine Fotodokumentation. Die Versicherung möchte nicht zahlen. Zeugen gab es an dem besagten Tag mehr als genug.
Die Frage wäre: Müsste die Versicherung trotz allen eine Leistung erbringen? Letztlich ist Person X ggü. mir Schadensersatzpflichtig.
Privathaftpflichtschden - Versicherung zahlt nicht
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Man wird nicht nur den Schadensverlauf sondern auch das Schadensbild schlüssig und glaubwürdig darlegen müssen.
Mit einen "es war halt so" stelle ich mir das recht schwierig vor...
Vermutlich richtig.ZitatLetztlich ist Person X ggü. mir Schadensersatzpflichtig. :
Nur nützt es Dir nichts, wenn der Schädiger Dir gegenüber nur die Eintrittspflicht bestätigen würde (dem Grunde nach anerkennt).
Du willst auch den Schaden ersetzt haben und musst diesen deshalb in irgend einer Form beziffern (weil Schadenersatz in Geld und nicht natural) und den bezifferten Wert im Bestreitensfalle auch nachweisen.
Diesen Nachweis fordert die Versicherung jetzt von Dir. Es wird also nicht um die Anerkennung der Haftung gehen, sondern vermutlich um die Festlegung der Schadenhöhe, denn ein 150 Zoll curved FlachTV hat ja einen anderen Wert als ein 19 Zoll Röhrenmonitor.
Und ganz abgesehen davon, wenn der Schaden ersetzt wird, geht das Eigentum auf die Versicherung über.
Berry
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Ne echt, da spielt ein Kind Fussball im Wohnzimmer und die anderen Versicherungsnehmer sollen zahlen.Auf so was muss man erstmal kommen
Die Versicherungen kennen solche Konstruktionen mengenweise - da spielt ein Kind (vermutlich noch nicht haftbar zu machen(?)) Fußball im Wohnzimmer und dann wirds so hingezimmert, daß es die Mutter war....
Weil man am Schadensbild recht genau sehen kann, ob die Geschichte stimmt, ist die Tatsache, daß das Corpus Delicti nun passenderweise auch noch verschwunden ist, schon auffällig (aus der Sicht der Versicherung). Wenn X nicht zahlt und die Versicherung auch nicht, sollten Sie sich an Ihren Vater wenden, immerhin hat er dafür gesorgt, daß die Versicherung ggf schon mal per sé von der Schadensbegleichung zurücktritt.
Zitat:folgender Sachverhalt: Person X hat mein TV Gerät beschädigt (Das Kind von Person X hat Fußball im Haus gespielt, Ball flog hinter dem TV und beim Herausholen hat X den TV runtergerissten da sie an der verkabelung hängen geblieben ist.
Also hat nicht "Person X" das Gerät beschädigt, sondern das Kind von Person X.
Kinder im Alter unter 7 Jahren haften überhaupt nicht.
Kinder zwischen 7 und 14 und Jugendliche zwischen 14 und 18 haften dann nicht, wenn sie beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten (§ 828 BGB).
Eltern haften überhaupt nicht für Schäden, die ihre Kinder anrichten. Eltern haften, wenn aufgrund der Verletzung der Aufsichtspflicht das Kind einen Schaden anrichtet.
Zitat:Letztlich ist Person X ggü. mir Schadensersatzpflichtig.
Nein. Ist sie nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.
ZitatUnd ganz abgesehen davon, wenn der Schaden ersetzt wird, geht das Eigentum auf die Versicherung über. :
Dieses Märchen stirbt wohl nie aus!?
gruß charly
-- Editiert von charlyt4 am 13.09.2019 06:51
ZitatAlso hat nicht "Person X" das Gerät beschädigt, sondern das Kind von Person X. :
??? Nochmal lesen ...
ZitatPerson X hat mein TV Gerät beschädigt (Das Kind von Person X hat Fußball im Haus gespielt, Ball flog hinter dem TV und beim Herausholen hat X den TV runtergerissten da sie an der verkabelung hängen geblieben ist. :
ZitatDieses Märchen stirbt wohl nie aus :
Weil es keins ist?
Die VS wird vermutlich schon deswegen berechtigt die Leistung verweigern, weil der Umfang des Schadens nicht mehr ermittelbar ist. Die Beteiligten sind sicherlich keine Elektronikfachleute und können daher vermutlich nicht beurteilen, ob wirklich ein Totalschaden vorlag.
Der einzige, der hier überhaupt in Regreß genommen werden könnte, wäre der Vater (vom Geschädigten), weil er (grob) fahrlässig Beweismaterial vernichtet hat.
ZitatZitat (von charlyt4): :
Dieses Märchen stirbt wohl nie aus
ZitatWeil es keins ist? :
Doch, Doch, Doch - es ist und bleibt ein Märchen ohne gesetzliche Grundlage.
gruß charly
Zitat:Nochmal lesen ...
Zitat (von XD5):
Person X hat mein TV Gerät beschädigt (Das Kind von Person X hat Fußball im Haus gespielt, Ball flog hinter dem TV und beim Herausholen hat X den TV runtergerissten da sie an der verkabelung hängen geblieben ist.
Stimmt. Da war ich mit den Xen durcheinandergekommen.
Dann wird es zur Nachweisfrage, es sei denn, die Versicherung stellt darauf ab, daß der Schaden kausal durch das Fußballspielen des Kindes entstanden ist.
Wird aber schwierig werden, den Nachweis zu führen.
ZitatDann wird es zur Nachweisfrage, es sei denn, die Versicherung stellt darauf ab, daß der Schaden kausal durch das Fußballspielen des Kindes entstanden ist. :
Ich würde eher sagen, dass die Versicherung überhaupt einen Schaden bezweifelt.
Zitatund beim Herausholen hat X den TV runtergerissten da sie an der verkabelung hängen geblieben ist. :
Den TV bzw die Überreste habe ich in die Garage geräumt.
Ein TV, der vom Tisch fällt und dann nur noch "Überreste"? Da würde ich als Versicherung auch erst mal den Schaden begutachten.
Der Bildschirm selbst war schrott...
Klingt recht unglaubwürdig, ja. Jedoch gab es zu dem Zeitpunkt eine Feier wo auf anhieb mehrere unbeteiligte Personen das bezeugen können.
Als ich einen Schaden hatte, sagte die Versicherung, wir dürfen den kaputten Gegenstand nicht entsorgen, da die Versicherung diesen evtl. sehen will.
Erst nach dem ok der Versicherung entsorgten wir das Teil.
Wem der kaputte Fernseher gehört ist doch zweitrangig, er hätte nicht entsorgt werden dürfen.
-- Editiert von Loni12 am 17.09.2019 10:41
Ist ja ok...
Aber wen nehme ich denn nun in Regress?
ZitatAls ich einen Schaden hatte, sagte die Versicherung, wir dürfen den kaputten Gegenstand nicht entsorgen, da die Versicherung diesen evtl. sehen will. :
Erst nach dem ok der Versicherung entsorgten wir das Teil.
Wem der kaputte Fernseher gehört ist doch zweitrangig, er hätte nicht entsorgt werden dürfen.
-- Editiert von Loni12 am 17.09.2019 10:41
Den Schädiger / Person XZitatAber wen nehme ich denn nun in Regress? :
ZitatAber wen nehme ich denn nun in Regress? :
Person X natürlich.
ZitatAber wen nehme ich denn nun in Regress? :
Dein Problem ist nicht der Schädiger, sondern dein Problem ist der Nachweis / die Bezifferung des dir
entstandenen Schadens.
ZitatDein Problem ist nicht der Schädiger, sondern dein Problem ist der Nachweis / die Bezifferung des dir :
entstandenen Schadens.
Sehe ich nicht so. Person X war doch dabei (+ Zeugen), sie hat den Schaden verursacht. Person X ist also entsprechend schadenersatzpflichtig. Dass Person X eine Haftpflichtversicherung dafür nutzen möchte, muss den Geschädigten nicht interessieren.
ZitatSehe ich nicht so. Person X war doch dabei (+ Zeugen), :
Und die sind Sachverständige/Techniker und haben den Schaden begutachtet, die Schadenshöhe bestimmt
und den Zeitwert u. Restwert ermittelt?
Der Versicherung würden ja erst mal Bilder reichen und wahrscheinlich die Angaben wie alt und was hat er gekostet. Das Teil wurde aber leider entsorgt.
ZitatDass Person X eine Haftpflichtversicherung dafür nutzen möchte, muss den Geschädigten nicht interessieren. :
Dumm nur, dass die VS praktisch eine passive Rechtsschutzversicherung ist und für ihren Kunden unberechtigte Forderungen zurückweist und das Ganze nötigensfalls auch vom Gericht klären lässt.
Die Schuldfrage mag ja geklärt sein, aber der TS kann den ihm entstandenen Schaden nunmal nicht
vernüftig nachweisen.
Der TS sollte mit der VS nochmal ins Gespräch gehen. Vielleicht gibt es eine Entschädigung aus Kulanz.
Wir wissen ja noch nicht mal was der TS eigentlich fordert.
gruß charly
PS: Ich muß eigentlich immer ein wenig lachen. Von der Vorspeise über die Hauptspeise bis hin zum Nachtisch werden immer zig Bilder gemacht. Aber bei wichtigen Sachen kommt immer keiner auf die Idee mal schnell ein paar Bilder zu machen.
ZitatDumm nur, dass die VS praktisch eine passive Rechtsschutzversicherung ist und für ihren Kunden unberechtigte Forderungen zurückweist und das Ganze nötigensfalls auch vom Gericht klären lässt. :
Vollkommen egal. Der Geschädigte hält sich an Person X und kommuniziert mit dieser.
Warum sollte er? Der Geschädigte steht doch in keinerlei Beziehung zur Versicherung von Person X.ZitatDer TS sollte mit der VS nochmal ins Gespräch gehen. :
ZitatDer Geschädigte hält sich an Person X :
Wie schon gesagt wurde, dann bestreitet X den Schadensgrad und dann viel Glück mit Tante Liese, die einem Richter verklickern soll, wie kaputt der Fernseher denn nun ist, den sie 10 Sekunden auf dem Boden liegend gesehen hat.
Der Geschädigte könnte sich auch an seinen Vater halten, der ohne Not das Beweisstück entsorgt hat.
Wenn er den mutmaßlichen Schaden in der Höhe geschickt zwischen X und Vater aufteilt, sind vielleicht beide bereit, zu zahlen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 19.09.2019 15:23
Die Person X bestreitet das ja garnicht. Wir hatten ja geguckt ob oder was noch möglich ist. Das Gerät war nicht mehr zu gebrauchen. Ich hab selbst einen Fernsehtechniker gefragt.
Die Rechnung vom TV Gerät hat die Versicherung.
ZitatWie schon gesagt wurde, dann bestreitet X den Schadensgrad :
ZitatDie Person X bestreitet das ja garnicht. :
Also stimmt meine Aussage von oben. Der Geschädigte hat seinen Anspruch an Person X zu richten. Person X ist schadenersatzpflichtig. Kommunikation mit irgendwelchen Dritten wie mit einer Versicherung ist nicht Aufgabe des Geschädigten.
Wie alt war der Fernseher? Wieviel hat er damals gekostet? Restwertberechnung aufstellen und Summe entsprechend einfordern.
ZitatDie Person X bestreitet das ja garnicht. :
Vielleicht, weil er denkt, seine VS zahlt. Ob der noch so entgegenkommend ist, wenn die Forderung von ihm selbst zu bezahlen ist, weil der Geschädigte vereitelt hat, daß die VS von X zahlen muß?
--Doppelpost--
-- Editiert von BigiBigiBigi am 20.09.2019 09:36
Zitat:Die Person X bestreitet das ja garnicht. Wir hatten ja geguckt ob oder was noch möglich ist. Das Gerät war nicht mehr zu gebrauchen. Ich hab selbst einen Fernsehtechniker gefragt.
Wenn Person X nichts bestreitet, dann ist doch für den Fragesteller alles in Ordnung.
X zahlt dann halt.
Und wenn X von seiner Versicherung keine Erstattung bekommt, dann bleibt X eben auf dem Schaden sitzen.
Das ist aber nicht das Problem des Fragestellers.
Wäre ich allerdings X, würde ich bestreiten.
Hallo,
Hat der das Gerät gesehen? Und ist der unabhängig, also nicht auch ein Verwandter/Bekannter?Zitat:Ich hab selbst einen Fernsehtechniker gefragt.
Dann wäre das ein guter Zeuge auch gegenüber der Versicherung.
Da könntest du aber vor Gericht schnell alt aussehen.Zitat:Wäre ich allerdings X, würde ich bestreiten.
Es ist nämlich eine ganz andere Sache einem Dritten (der Versicherung) den Schaden beweisen zu müssen. Da besteht immer der Verdacht, dass das Ganze nur vorgetäuscht ist, und damit sind alle Zeugen unbrauchbar (weil Mittäter des - möglichen - Versicherungsbetruges) - und der Verdacht ist hier schon ziemlich stark ...
Der X hat den Schaden aber selber gesehen, und da konnte er auch als Laie feststellen, ob/dass es ein Totalschaden ist. Über den Restwert braucht man bei einem Fernseher wohl nicht zu reden, der ist in der Regel bedeutungslos, bleibt also der Neupreis abzüglich Alter (Lebensdauer imho vielleicht 5 Jahre).
Stefan
Mal schauen, ob sich der TE nochmal meldet. Aus seinen anderen Threads hat er sich meistens auch sehr schnell verabschiedet.
ZitatDer X hat den Schaden aber selber gesehen, und da konnte er auch als Laie feststellen, ob/dass es ein Totalschaden ist. :
Echt, wie denn?
Muss man mal den Gerichten erklären, dann müssen die nicht dauernd so teuer Sachverständigengutachten beauftragen ...
Hallo,
Welcher Richter braucht denn ein Gutachten, wenn er beispielsweise einen aus dem Fenster gefallenen Fernseher präsentiert bekommt?Zitat:Muss man mal den Gerichten erklären, dann müssen die nicht dauernd so teuer Sachverständigengutachten beauftragen ...
Der Gutachter kommt doch erst ins Spiel wenn sich die Parteien nicht einig sind.
Stefan
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