Privathaftpflichtschden - Versicherung zahlt nicht

11. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)
Privathaftpflichtschden - Versicherung zahlt nicht

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Person X hat mein TV Gerät beschädigt (Das Kind von Person X hat Fußball im Haus gespielt, Ball flog hinter dem TV und beim Herausholen hat X den TV runtergerissten da sie an der verkabelung hängen geblieben ist.

Den TV bzw die Überreste habe ich in die Garage geräumt. Nun war ich im Urlaub und die Versicherung wollte Fotos haben. Jedoch war das Gerät weg... (mein vater hatte gedacht das könnte entsorgt werden).

Nun habe ich keine Fotodokumentation. Die Versicherung möchte nicht zahlen. Zeugen gab es an dem besagten Tag mehr als genug.

Die Frage wäre: Müsste die Versicherung trotz allen eine Leistung erbringen? Letztlich ist Person X ggü. mir Schadensersatzpflichtig.

Probleme mit der Versicherung?

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Man wird nicht nur den Schadensverlauf sondern auch das Schadensbild schlüssig und glaubwürdig darlegen müssen.

Mit einen "es war halt so" stelle ich mir das recht schwierig vor...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von XD5):
Letztlich ist Person X ggü. mir Schadensersatzpflichtig.
Vermutlich richtig.
Nur nützt es Dir nichts, wenn der Schädiger Dir gegenüber nur die Eintrittspflicht bestätigen würde (dem Grunde nach anerkennt).

Du willst auch den Schaden ersetzt haben und musst diesen deshalb in irgend einer Form beziffern (weil Schadenersatz in Geld und nicht natural) und den bezifferten Wert im Bestreitensfalle auch nachweisen.

Diesen Nachweis fordert die Versicherung jetzt von Dir. Es wird also nicht um die Anerkennung der Haftung gehen, sondern vermutlich um die Festlegung der Schadenhöhe, denn ein 150 Zoll curved FlachTV hat ja einen anderen Wert als ein 19 Zoll Röhrenmonitor.

Und ganz abgesehen davon, wenn der Schaden ersetzt wird, geht das Eigentum auf die Versicherung über.

Berry

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ne echt, da spielt ein Kind Fussball im Wohnzimmer und die anderen Versicherungsnehmer sollen zahlen.Auf so was muss man erstmal kommen :dau:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Die Versicherungen kennen solche Konstruktionen mengenweise - da spielt ein Kind (vermutlich noch nicht haftbar zu machen(?)) Fußball im Wohnzimmer und dann wirds so hingezimmert, daß es die Mutter war....

Weil man am Schadensbild recht genau sehen kann, ob die Geschichte stimmt, ist die Tatsache, daß das Corpus Delicti nun passenderweise auch noch verschwunden ist, schon auffällig (aus der Sicht der Versicherung). Wenn X nicht zahlt und die Versicherung auch nicht, sollten Sie sich an Ihren Vater wenden, immerhin hat er dafür gesorgt, daß die Versicherung ggf schon mal per sé von der Schadensbegleichung zurücktritt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat:
folgender Sachverhalt: Person X hat mein TV Gerät beschädigt (Das Kind von Person X hat Fußball im Haus gespielt, Ball flog hinter dem TV und beim Herausholen hat X den TV runtergerissten da sie an der verkabelung hängen geblieben ist.

Also hat nicht "Person X" das Gerät beschädigt, sondern das Kind von Person X.
Kinder im Alter unter 7 Jahren haften überhaupt nicht.
Kinder zwischen 7 und 14 und Jugendliche zwischen 14 und 18 haften dann nicht, wenn sie beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatten (§ 828 BGB).
Eltern haften überhaupt nicht für Schäden, die ihre Kinder anrichten. Eltern haften, wenn aufgrund der Verletzung der Aufsichtspflicht das Kind einen Schaden anrichtet.
Zitat:
Letztlich ist Person X ggü. mir Schadensersatzpflichtig.

Nein. Ist sie nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Und ganz abgesehen davon, wenn der Schaden ersetzt wird, geht das Eigentum auf die Versicherung über.



Dieses Märchen stirbt wohl nie aus!? ;)


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 13.09.2019 06:51

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Also hat nicht "Person X" das Gerät beschädigt, sondern das Kind von Person X.


??? Nochmal lesen ...

Zitat (von XD5):
Person X hat mein TV Gerät beschädigt (Das Kind von Person X hat Fußball im Haus gespielt, Ball flog hinter dem TV und beim Herausholen hat X den TV runtergerissten da sie an der verkabelung hängen geblieben ist.

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Dieses Märchen stirbt wohl nie aus


Weil es keins ist? ;)

Die VS wird vermutlich schon deswegen berechtigt die Leistung verweigern, weil der Umfang des Schadens nicht mehr ermittelbar ist. Die Beteiligten sind sicherlich keine Elektronikfachleute und können daher vermutlich nicht beurteilen, ob wirklich ein Totalschaden vorlag.

Der einzige, der hier überhaupt in Regreß genommen werden könnte, wäre der Vater (vom Geschädigten), weil er (grob) fahrlässig Beweismaterial vernichtet hat.

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#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von charlyt4):
Dieses Märchen stirbt wohl nie aus


Zitat (von BigiBigiBigi):
Weil es keins ist?



Doch, Doch, Doch - es ist und bleibt ein Märchen ohne gesetzliche Grundlage. ;)


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat:
Nochmal lesen ...

Zitat (von XD5):
Person X hat mein TV Gerät beschädigt (Das Kind von Person X hat Fußball im Haus gespielt, Ball flog hinter dem TV und beim Herausholen hat X den TV runtergerissten da sie an der verkabelung hängen geblieben ist.


Stimmt. Da war ich mit den Xen durcheinandergekommen.

Dann wird es zur Nachweisfrage, es sei denn, die Versicherung stellt darauf ab, daß der Schaden kausal durch das Fußballspielen des Kindes entstanden ist.

Wird aber schwierig werden, den Nachweis zu führen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Dann wird es zur Nachweisfrage, es sei denn, die Versicherung stellt darauf ab, daß der Schaden kausal durch das Fußballspielen des Kindes entstanden ist.

Ich würde eher sagen, dass die Versicherung überhaupt einen Schaden bezweifelt.

Zitat (von XD5):
und beim Herausholen hat X den TV runtergerissten da sie an der verkabelung hängen geblieben ist.
Den TV bzw die Überreste habe ich in die Garage geräumt.

Ein TV, der vom Tisch fällt und dann nur noch "Überreste"? Da würde ich als Versicherung auch erst mal den Schaden begutachten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

Der Bildschirm selbst war schrott...

Klingt recht unglaubwürdig, ja. Jedoch gab es zu dem Zeitpunkt eine Feier wo auf anhieb mehrere unbeteiligte Personen das bezeugen können.

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#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)



Als ich einen Schaden hatte, sagte die Versicherung, wir dürfen den kaputten Gegenstand nicht entsorgen, da die Versicherung diesen evtl. sehen will.
Erst nach dem ok der Versicherung entsorgten wir das Teil.

Wem der kaputte Fernseher gehört ist doch zweitrangig, er hätte nicht entsorgt werden dürfen.

-- Editiert von Loni12 am 17.09.2019 10:41

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#14
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

Ist ja ok...

Aber wen nehme ich denn nun in Regress?

Zitat (von Loni12):
Als ich einen Schaden hatte, sagte die Versicherung, wir dürfen den kaputten Gegenstand nicht entsorgen, da die Versicherung diesen evtl. sehen will.
Erst nach dem ok der Versicherung entsorgten wir das Teil.

Wem der kaputte Fernseher gehört ist doch zweitrangig, er hätte nicht entsorgt werden dürfen.

-- Editiert von Loni12 am 17.09.2019 10:41

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von XD5):
Aber wen nehme ich denn nun in Regress?
Den Schädiger / Person X

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von XD5):
Aber wen nehme ich denn nun in Regress?


Person X natürlich.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von XD5):
Aber wen nehme ich denn nun in Regress?



Dein Problem ist nicht der Schädiger, sondern dein Problem ist der Nachweis / die Bezifferung des dir
entstandenen Schadens.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Dein Problem ist nicht der Schädiger, sondern dein Problem ist der Nachweis / die Bezifferung des dir
entstandenen Schadens.


Sehe ich nicht so. Person X war doch dabei (+ Zeugen), sie hat den Schaden verursacht. Person X ist also entsprechend schadenersatzpflichtig. Dass Person X eine Haftpflichtversicherung dafür nutzen möchte, muss den Geschädigten nicht interessieren.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Sehe ich nicht so. Person X war doch dabei (+ Zeugen),



Und die sind Sachverständige/Techniker und haben den Schaden begutachtet, die Schadenshöhe bestimmt
und den Zeitwert u. Restwert ermittelt?

Der Versicherung würden ja erst mal Bilder reichen und wahrscheinlich die Angaben wie alt und was hat er gekostet. Das Teil wurde aber leider entsorgt.

Zitat (von guyfromhamburg):
Dass Person X eine Haftpflichtversicherung dafür nutzen möchte, muss den Geschädigten nicht interessieren.



Dumm nur, dass die VS praktisch eine passive Rechtsschutzversicherung ist und für ihren Kunden unberechtigte Forderungen zurückweist und das Ganze nötigensfalls auch vom Gericht klären lässt.

Die Schuldfrage mag ja geklärt sein, aber der TS kann den ihm entstandenen Schaden nunmal nicht
vernüftig nachweisen.

Der TS sollte mit der VS nochmal ins Gespräch gehen. Vielleicht gibt es eine Entschädigung aus Kulanz.
Wir wissen ja noch nicht mal was der TS eigentlich fordert.


gruß charly

PS: Ich muß eigentlich immer ein wenig lachen. Von der Vorspeise über die Hauptspeise bis hin zum Nachtisch werden immer zig Bilder gemacht. Aber bei wichtigen Sachen kommt immer keiner auf die Idee mal schnell ein paar Bilder zu machen.

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Dumm nur, dass die VS praktisch eine passive Rechtsschutzversicherung ist und für ihren Kunden unberechtigte Forderungen zurückweist und das Ganze nötigensfalls auch vom Gericht klären lässt.


Vollkommen egal. Der Geschädigte hält sich an Person X und kommuniziert mit dieser.

Zitat (von charlyt4):
Der TS sollte mit der VS nochmal ins Gespräch gehen.
Warum sollte er? Der Geschädigte steht doch in keinerlei Beziehung zur Versicherung von Person X.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Der Geschädigte hält sich an Person X


Wie schon gesagt wurde, dann bestreitet X den Schadensgrad und dann viel Glück mit Tante Liese, die einem Richter verklickern soll, wie kaputt der Fernseher denn nun ist, den sie 10 Sekunden auf dem Boden liegend gesehen hat.

Der Geschädigte könnte sich auch an seinen Vater halten, der ohne Not das Beweisstück entsorgt hat.

Wenn er den mutmaßlichen Schaden in der Höhe geschickt zwischen X und Vater aufteilt, sind vielleicht beide bereit, zu zahlen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 19.09.2019 15:23

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

Die Person X bestreitet das ja garnicht. Wir hatten ja geguckt ob oder was noch möglich ist. Das Gerät war nicht mehr zu gebrauchen. Ich hab selbst einen Fernsehtechniker gefragt.

Die Rechnung vom TV Gerät hat die Versicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wie schon gesagt wurde, dann bestreitet X den Schadensgrad
Zitat (von XD5):
Die Person X bestreitet das ja garnicht.

Also stimmt meine Aussage von oben. Der Geschädigte hat seinen Anspruch an Person X zu richten. Person X ist schadenersatzpflichtig. Kommunikation mit irgendwelchen Dritten wie mit einer Versicherung ist nicht Aufgabe des Geschädigten.

Wie alt war der Fernseher? Wieviel hat er damals gekostet? Restwertberechnung aufstellen und Summe entsprechend einfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von XD5):
Die Person X bestreitet das ja garnicht.


Vielleicht, weil er denkt, seine VS zahlt. Ob der noch so entgegenkommend ist, wenn die Forderung von ihm selbst zu bezahlen ist, weil der Geschädigte vereitelt hat, daß die VS von X zahlen muß?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

--Doppelpost--

-- Editiert von BigiBigiBigi am 20.09.2019 09:36

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Die Person X bestreitet das ja garnicht. Wir hatten ja geguckt ob oder was noch möglich ist. Das Gerät war nicht mehr zu gebrauchen. Ich hab selbst einen Fernsehtechniker gefragt.


Wenn Person X nichts bestreitet, dann ist doch für den Fragesteller alles in Ordnung.
X zahlt dann halt.
Und wenn X von seiner Versicherung keine Erstattung bekommt, dann bleibt X eben auf dem Schaden sitzen.
Das ist aber nicht das Problem des Fragestellers.

Wäre ich allerdings X, würde ich bestreiten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich hab selbst einen Fernsehtechniker gefragt.
Hat der das Gerät gesehen? Und ist der unabhängig, also nicht auch ein Verwandter/Bekannter?
Dann wäre das ein guter Zeuge auch gegenüber der Versicherung.

Zitat:
Wäre ich allerdings X, würde ich bestreiten.
Da könntest du aber vor Gericht schnell alt aussehen.

Es ist nämlich eine ganz andere Sache einem Dritten (der Versicherung) den Schaden beweisen zu müssen. Da besteht immer der Verdacht, dass das Ganze nur vorgetäuscht ist, und damit sind alle Zeugen unbrauchbar (weil Mittäter des - möglichen - Versicherungsbetruges) - und der Verdacht ist hier schon ziemlich stark ...

Der X hat den Schaden aber selber gesehen, und da konnte er auch als Laie feststellen, ob/dass es ein Totalschaden ist. Über den Restwert braucht man bei einem Fernseher wohl nicht zu reden, der ist in der Regel bedeutungslos, bleibt also der Neupreis abzüglich Alter (Lebensdauer imho vielleicht 5 Jahre).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Mal schauen, ob sich der TE nochmal meldet. Aus seinen anderen Threads hat er sich meistens auch sehr schnell verabschiedet.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der X hat den Schaden aber selber gesehen, und da konnte er auch als Laie feststellen, ob/dass es ein Totalschaden ist.

Echt, wie denn?

Muss man mal den Gerichten erklären, dann müssen die nicht dauernd so teuer Sachverständigengutachten beauftragen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Muss man mal den Gerichten erklären, dann müssen die nicht dauernd so teuer Sachverständigengutachten beauftragen ...
Welcher Richter braucht denn ein Gutachten, wenn er beispielsweise einen aus dem Fenster gefallenen Fernseher präsentiert bekommt?
Der Gutachter kommt doch erst ins Spiel wenn sich die Parteien nicht einig sind.

Stefan

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