Aufteilung nach 268 AO

11. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 31x hilfreich)
Aufteilung nach 268 AO

Durch eine Aussenprüfung kommt auf Ehepaar A eine Nachzahlung i. H. V. 20,000 Euro zu. Auf den Ehemann entfallen ca 4500 euro auf die Ehefrau (Gewerbe) 16000 Euro. Ehemann möchte einen split beantragen und seine Schuld bezahlen. Ehefrau hat nur noch einen TZ job kann nicht zahlen liegt auch unter Pfändungsgrenze. Angebot 5000 zu zahlen und alles als erledigt zu betrachten wurde abgelehnt. Kann Ehepaar trotz des splits der Alten Jahre zukünftig Steuer zusammen einreichen und in den Genuss des Ehegattensplittings kommen oder geht eine Zusammenveranlagung dann nicht mehr?

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Steurrechtlich dürfte das unproblematisch sein.
Die Frage wäre eher eine Frage des Insolvenzrechts, denn wenn die Ehefrau die 16.000 EUR nicht zahlt, bleibt wohl nur das Insolvenzverfahren...

P.S.: Warum sollte das FA Steuern in 5.000 EUR festsetzen, wenn offenbar 20.000 EUR richtig wären?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 31x hilfreich)

Die Steuern wurden natürlich bezahlt aber jetzt im Nachhinein will man auf einmal diverse Kosten nicht anerkennen. Eine absolute Frechheit. Jetzt haben wir halt kein Geld mehr. Hätte der Sachbearbeiter vom Finanzamt damals nicht geschlafen und Fehler sofort entdeckt wären wir nicht in dieser misslichen Lage. Aber das ist doch normal im deutschen Beamtentum der Beamte ist absolut inkompetent. Wir haben unsere Steuer immer in voll und pünktlich bezahlt.

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Eigentlich habe ich nur wenig Lust jemanden zu schreiben, der dermaßen voreingenommen ist, aber gut.

"Der Beamte" ist weder inkompetent noch voreingenommen. Offenbar sind diesem bereits von Anfang an Zweifel an der Abzugsfähigkeit bestimmter Ausgaben gekommen. Diese konnte er wohl nicht vom Schreibtisch aus prüfen und hat deshalb eine "Außenprüfung" in die Wege geleitet.
Der ursprüngliche Bescheid ist deshalb auch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen.

Was für Kosten wurden denn gestrichen?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Schuld sind natürlich immer die Anderen. Wahrscheinlich hat der Beamte damals auch die Fehler in der Steuererklärung gemacht.

Bei 20.000 Euro Nachzahlung dürfte der Fehler mindestens unter Berücksichtigung von Fehlern mindestens 30.000 Euro betragen haben. Selbst nicht aufgefallen?

Sie hätten ja Beamter werden können, wenn Sie die Weisheit mit Löffeln ... haben und so das dämliche deutsche Beamtentum vor Inkompetenz retten können.

Ich bin hier auch raus. Ist mir zu blöd.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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