eBay: Gefälschte Apple AirPods erhalten. Verkäufer verweigert Erstattung

11. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
joshiw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay: Gefälschte Apple AirPods erhalten. Verkäufer verweigert Erstattung

Hallo,

am 1.September erwarb ich Apple AirPods per eBay Auktion. Zuerst war ich misstrauisch, ob es sich um Original Apple Produkte handelt, da der Verkäufer eine Vielzahl an AirPods verkauft hat:

siehe hier: https://bit.ly/2lQCNop

Auf explizite Nachfrage bestätigte mir der Verkäufer, dass es sich um Original Apple AirPods handelt. Im Anschluss auf seine Antwort habe ich den Artikel bezahlt.

Am 6.September erhielt ich den Artikel und es stellte sich heraus, dass es sich um eine Fälschung handelt. Schleche Klangqualität, Button im Ladecase ist kein Button, Kopfhörer können nicht über iCloud geortet werden weil Apple diese als nicht Original erkennt usw.

Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich den Artikel am Montag zurücksenden werde und meine vollständige Zahlung zzgl. 4,99 EUR Rückporto erstattet haben möchte.

Der Verkäufer willigte ein. Der Artikel wurde am 9.9. per DHL Paket zurückgesendet. Am 10.9. ist dieser beim Verkufer eingegangen.

Heute 11.9. schreibt mir der Verkäufer, Zitat: "Ich hätte die Kopfhörer ohne weiteres zurück genommen kein Thema. Sie haben die Kopfhörer aber benutzt wie sie anhand der Bilder entnehmen können."

Der Verkäufer verweigert die Erstattung. Was kann ich tun?

-- Editiert von joshiw am 11.09.2019 21:12

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Ich würde schreiben:

Sie haben mir den Betrag unverzüglich, jedoch spätestens bis zum TT.MM.JJJJ zu erstatten.
Statt der zugesicherten Originale haben Sie mir Fälschungen gesendet. Sie haben damit nicht nur den Kaufvertrag nicht erfüllt, da ich die Fälschungen nicht als Erfüllung angenommen habe, sondern stehen auch im Verdacht eine strafrechtlich relevante Handlung begangen zu haben.

Entsprechende Beweise wurden gesichert, nach Fristablauf ohne Erstattung werde ich ohne weitere Kommunikation meinen Anwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung meiner Ansprüche beauftragen, sowie mit der straf- und markenrechtlichen Verfolgung beauftragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
joshiw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verkäufer stellt sich stur. Ich habe irgendwo einmal gelesen, dass ich sogar die Originale im Einzelhandel kaufen kann und der Verkäufer der Fälschungen muss mir nebst Erstattung des Kaufpreises auch die Differenz bezahlen.

Ist das überhaupt noch möglich, schließlich habe ich bereits die Rücksendung veranlasst und damit ist von mir ein Kaufvertrag-Rücktritt eingeleitet worden.

Oder kam der Rücktritt vom Kaufvertrag noch nicht abschließend zustande, weil sich der Verkäufer weigert mir mein Geld zurückzuerstatten?

P.S. Ich vermute stark, dass der Verkäufer mir nicht nochmal Ware zusenden wird, schließlich hätte ich dann die Fälschungen als Beweis. Leider kann man die Käufer der anderen 5 Angebote nicht anschreiben.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

1. Ich würde den Markenrechtinhaber darüber informieren
2. Der Verkäufer handelt gewerblich, tarnt sich aber als Privatverkäufer, also würde ich auch dies der entsprechenden Stelle mitteilen, da hier der Verdacht der Steuerhinterziehung besteht.
3. Den Verkäufer letztmalig darauf hinweisen, dass dir gesetzlich ein Widerrufsrecht (gewerbliches Verkäufer) zusteht und er diesen verweigert. Wenn er sich weiterhin weigert, dass du einen Anwalt hinzuziehen wirst, dessen Kosten, die du zunächst vorstrecken musst, der VK im Endeffekt auch zu übernehmen hat.
4. Anzeige erstatten. Der VK verkauft wissentlich Fälschungen als Originale.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
dass dir gesetzlich ein Widerrufsrecht (gewerbliches Verkäufer) zusteht

Auf der Schiene würde ich gar nicht fahren, wegen dem Wertersatz.

Er hat nicht geliefert was er zugesichert hat.
Man kann ihn nun z.B. auf Lieferung der Originale oder Schadenersatz verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf der Schiene würde ich gar nicht fahren, wegen dem Wertersatz.
Welcher Wertersatz? Den gibt es nur, wenn ordentlich darüber belehrt wurde. Ich glaube, hier können wir davon ausgehen, dass dies sicherlich nicht der Fall war ;)

Signatur:

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#6
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von joshiw):
Verkäufer [verkauft] eine Vielzahl an AirPods :


Das spricht dafür, dass der Verkäufer beim Verkauf als Unternehmer handelt.

Zitat:
Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich den Artikel am Montag zurücksenden werde und meine vollständige Zahlung zzgl. 4,99 EUR Rückporto erstattet haben möchte.

Der Verkäufer willigte ein.


1. Aufgrund der Unternehmereigenschaft besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
2. Wegen der vertragswidrigen Beschaffenheit der Kaufsache bestand (zunächst) ein Nacherfüllungsanspruch und ein gesetzliches Recht zum Rücktritt (erst) bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung.
3. Dass vom Käufer hier ein nur/erst auf einer nachvertraglichen Vereinbarung begründetes Rücktrittsrecht ausgeübt worden wäre ( mit einem Wertminderungs-Ersatzanspruch wegen "Benutzung" ), ist nicht ersichtlich.

"Sie haben damit nicht nur den Kaufvertrag nicht erfüllt, da ich die Fälschungen nicht als Erfüllung angenommen habe ..."

Unrichtig: auch die Lieferung von sach- oder rechtsmängelhaften Sachen gilt als Vertragserfüllung - die Konsequenz sind dann die Rechte auf Nacherfüllung/Minderung/Schadensersatz/Rücktritt.

"Auf der Schiene Widerruf würde ich gar nicht fahren, wegen dem Wertersatz."

Insoweit Zustimmung, als bei einem Widerruf der Käufer "nur" Kaufpreisrückerstattung verlangen könnte ( allerdings aufgrund fehlender Belehrung ohne Wertersatzpflicht )

"Er hat nicht geliefert was er zugesichert hat.
Man kann ihn nun z.B. auf Lieferung der Originale oder Schadenersatz verklagen."

Wegen der Vertragserfüllung kann nicht mehr auf Erfüllung geklagt werden ...
Weil aber nicht vertragsgerecht geliefert wurde, kann Schadensersatz verlangt werden, und zwar Schadensersatz STATT der Leistung ( = Kosten der Beschaffung originaler Kopfhörer ).
Der Rücktritt schließt die Geltendmachung von Schadensersatz nicht aus, § 325 BGB.

"Anzeige erstatten. Der VK verkauft wissentlich Fälschungen als Originale."

Das Verkaufen von Markenfälschungen, Raubkopien und Plagiaten ist nicht wettbewerbswidrig und insbesondere nicht markenrechtlich strafbar. ( Wettbewerbswidrig ist hier die Nichterfüllung von Verbraucherinformationspflichten, das Verschleiern gewerblicher Tätigkeiten, die Unterlassung gesetzlicher Anbieter-Angaben usw. )

Lediglich der Umstand, daß ohne Zustimmung des Markeninhabers Markenzeichen benutzt werden ( wobei naturgemäß ausschließlich der Markeninhaber darüber befinden kann, ob er mit der Zeichenbenutzungshandlung einverstanden sein möchte oder nicht ) kann strafbar sein, und wird deshalb ausschliesslich auf Antrag des Markeninhabers strafrechtlich verfolgt.

RK

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