Wahl Steuerklasse und spätere Veranlagung nach Hochzeit bei Ehepaartner mit Krankengeld

12. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Müller12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wahl Steuerklasse und spätere Veranlagung nach Hochzeit bei Ehepaartner mit Krankengeld

Hallo liebe Community,

mich plagen gerade folgende (steuerlichen) Fragen nach unserer Hochzeit im Oktober und wie ich es am sinnvollsten für 2019 und dann in der Steuererklärung anstelle.

Stand vor Hochzeit:
Einkommen Mann: 75000 € p.a. als Angestellter
Einkommen Frau: Seit Januar 2019 rund 1800 € p. M. Krankengeld - ab 1.1.2020 wieder im Job, dann Verdient 35000 € p.a. als Angestellte

Nun die Fragen nach der Hochzeit:
1. Lohnt ein Wechsel der Steuerklassen von 4/4 auf 3/5 für mich als Ehemann für 2019 (und gleichzeitig für die Steuererklärung 2019) und perspektivisch ab 2020? Meine Einschätzung wäre ja, denn die Aufteilung des Gehalts liegt bei 70/30.
2. Welche Art der Veranlagung wäre in der Steuererklärung für 2019 für diesen Fall sinnvoll? Einzel oder Zusammen? Hier habe ich kein Gespür für ein Ergebnis bzgl. Progressionsvorbehalt etc. und wie sich die Steuerklasse darauf auswirkt.

Falls ich Infos vergessen habe, einfach gerne nachfragen :)
Und vielen lieben Dank vorab für die Antworten.

Liebe Grüße

-- Editiert von Müller12 am 12.09.2019 16:03

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
1. Lohnt ein Wechsel der Steuerklassen von 4/4 auf 3/5 für mich als Ehemann für 2019 (und gleichzeitig für die Steuererklärung 2019) und perspektivisch ab 2020? Meine Einschätzung wäre ja, denn die Aufteilung des Gehalts liegt bei 70/30.


Ja, der Wechsel lohnt sich.

Zitat:
2. Welche Art der Veranlagung wäre in der Steuererklärung für 2019 für diesen Fall sinnvoll? Einzel oder Zusammen? Hier habe ich kein Gespür für ein Ergebnis bzgl. Progressionsvorbehalt etc. und wie sich die Steuerklasse darauf auswirkt.


Die Einzelveranlagung ist nur bei ganz speziellen Kosntellationen und somit nur in seltenen Ausnahmefällen sinnvoll. So ein Ausnahmefall ist hier nicht einmal ansatzweise erkennbar. Für 2019 sollte die Zusammenveranlagung gewählt werden und da bereits 3/4 des Jahres in Steuerklasse 1 Steuern abgeführt wurden ist auch von einer Steuererstattung auszugehen.

Mit einer Steuernachzahlung ist dagegen bei Wahl der Steuerklasse 3/5 ab dem Veranlagungsjahr 2020 zu rechnen, es sei denn man hat hohe Werbungskosten oder andere hohe Absetzbeträge.

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