Hallo zusammen,
leider habe ich zum vorliegenden Fall keine Unterlagen mehr, nur ein paar Daten, aber ich hoffe dass mir trotzdem geholfen werden kann.
Darlehen aus 2002 wurde 2003 gekündigt
Forderung wurde 2008 von Inkasso übernommen
Es wurden Raten bezahlt von 2009 bis 2013.
Die Forderung ist nicht tituliert.
Nun verstehe ich nicht ganz wie es sich mit §497 BGB
verhält. Dieser hemmt die Verjährung um 10 Jahre wenn man in Verzug gesetzt wurde. Ob das der Fall war kann ich leider nicht sagen, da ich die Unterlagen nicht mehr habe.
Angenommen es wäre so, wäre dann die Hemmung der Verjährung durch die Ratenzahlung gehemmt?
Oder ist damit gemeint, dass die Verjährung erst nach 10 Jahren anfangen kann und da ich seit 2013 keine Raten mehr gezahlt habe, die Forderung verjährt ist?
Ich bin mir im Moment nicht sicher, da ich auch Urteile gelesen habe, nach denen das Darlehen nach §195 BGB
verjährt, weil man bei der Kündigung nicht in Verzug gesetzt wurde.
Derzeit versuche ich an einige Unterlagen des Inkasso zu kommen, aber ich wäre froh wenn man anhand der - zugegebenermaßen - wenigen Daten einen Rat gben könnte.
Danke und viele Grüße
-- Editiert von gyod1985 am 12.09.2019 17:01
gekündigtes Darlehen - Verjährung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Der kürzeste Weg wäre das Aufsuchen der Notfallberatungsstunde der nächsten öffentlichen Schuldnerberatung. Einfach da mal anrufen.
Zitat:Ob das der Fall war kann ich leider nicht sagen, da ich die Unterlagen nicht mehr habe.
Das war ziemlich sicher der Fall. Es gab ein Inkasso, was involviert war und du hast Raten bezahlt. Um die Hemmung kommt man also nicht herum. Verjährt ist da wohl nichts. Zumindest würde ich mich nicht darauf verlassen.
2013 war die letzte Raten, also begann 2013 die Verjährungsfrist und meiner Meinung nach inklusive der zehn Jahre Hemmung.
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@mepeisen
Bitte gucke Dir mal die Links an. Ich würde ziemlich sicher von einer Verjährung ausgehen.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=35%20O%203953/18
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=307%20O%20142/16
Zitat:@mepeisen
Bitte gucke Dir mal die Links an. Ich würde ziemlich sicher von einer Verjährung ausgehen.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=35%20O%203953/18
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=307%20O%20142/16
Diese pauschale Aussage nützt nichts. In 35 O 3953/18 wurde die Klage abgewiesen mangels Verzuges. Wir wissen nicht, was für Schreiben der TE erhalten hat. Zudem wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Auch Urteil 2 handelt von einer anderen Situation.
Diese Urteile habe ich auch alle gelesen, aber das ist alles nie klar.
Ich werde daher doch mal zur Schuldnerberatung gehen. Danke.
Der Verzug ist IMHO zu 100% eingetreten. Das wird man nicht mehr wegdiskutieren können, wenn ein Inkasso involviert war und man fleißig Raten bezahlt hat.
hier noch eine kurze Rückmeldung:
Wie sich nun herausgestellt hat, wurde die Forderung doch tituliert.
Blöd, aber nicht zu ändern.
Allerdings gab es noch keinen Vollstreckungsversuch vom Inkasso.
Habe aber zwei Vergleichsangebote von denen gefunden:
2016: 85% zahlen, der Rest wird erlassen
2019: 65% zahlen, der Rest wird erlassen
Keine Ahnung, ob es zwischendurch noch andere gab. ich nehme es aber mal an.
Ist davon auszugehen, dass ein weiteres folgt oder macht es Sinn nochmal nach einer "Aktivierung" des letzten Angebots zu fragen?
Keine Ahnung. Die Glaskugel ist außer Betrieb.
hab noch ne weitere Frage dazu:
Ich habe hier https://www.123recht.de/forum/inkasso/Einrede-der-Verjaehrung-von-Zinsen-ja-oder-nein-__f470460.html folgendes gelesen:
Zitat:Der §497(3) BGB lautet (vereinfacht): Bei Verbraucherkreditverträgen ist die Verjährung vom Eintritt des Verzugs (= im Regelfall erste Mahnung) bis zur rechtskräftigen Feststellung (= hier Vollstreckungsbescheid) gehemmt.
Ab Erlass des Vollstreckungsbescheids gilt der §497(3) nicht mehr, sondern die normalen gesetzlichen Fristen.
Und das sind 30 Jahre für die Forderung selbst und alle Zinsen, die VOR dem Vollstreckungsbescheid angefallen sind (und daher im Vollstreckungsbescheid mit drin sind). Und 3 Jahre für die Zinsen, die nach Erlass des Vollstreckungsbescheids angefallen sind (und daher im Vollstreckungsbescheid nicht mit drin sind).
Daher sollten die Zinsen ja regelmäßig verjähren.
Nun weigert sich das Inkasso leider mir eine Kopie des Vollstreckungsbescheid auszuhändigen.
Kann mir da evtl. auch das zuständige Mahngericht helfen? Ich habe zwar keine Geschäftsnummer, aber immerhin das Datum der Ausstellung. War damals die Citibank, daher denke ich das Mahngericht Hagen sollte zuständig sein.
Mich irritiert allerdings etwas die Verrechnung in der Forderungsaufstellung:
Erst Kosten, dann Forderung und zuletzt Zinsen.
Ist das so bei Verbraucherdarlehen?
ich habe nämlich so langsam die Vermutung, dass die immer noch kräftig kassieren wollen, obwohl da einiges verjährt ist. Deswegen auch die "großzügigen" Vergleichsangebote.
Ist das jetzt ein anderer Fall? Denn ursprünglich hast du geschrieben, dass die Forderung nicht tituliert sei.
Ansonsten Ja, du kannst auch vom Gericht eine Kopie erhalten. Einfach mal dort nachfragen. Das sollten die mit etwas Recherche finden können.
Nein, das ist immer noch derselbe Fall. Hatte bereits am 21.09.2019 geschrieben, dass ich mich da wohl geirrt hatte
Zitathier noch eine kurze Rückmeldung: :
Wie sich nun herausgestellt hat, wurde die Forderung doch tituliert.
ok, sorry, habe ich überlesen.
Kein Problem. Ich werde jetzt erstmal versuchen über das Mahngericht eine Kopie des Vollstreckungsbescheids zu bekommen.
Mich verwirrt der §497 BGB nämlich immer noch.
Nach § 497 Abs. 3 S. 4 BGB, ist § 197 Abs. 2 BGB nicht anwendbar.
Aber was genau versteht man unter titulierten Zinsen?
So einen Satz hier?
"zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
auf die jeweils restliche Hauptforderung."
Genau das.
Ansonsten erst mal abwarten, was da rauskommt, was alles im Titel steht. Dann sieht man weiter.
Hast du eine Forderungsaufstellung des Inkassos? Also Details, wie es sich zusammensetzt?
-- Editiert von mepeisen am 13.10.2019 15:23
Ich habe nur einen einen 11-seitigen Kontoauszug
hier mal die erste und die letzte Seite
https://abload.de/img/ersteseitem4k66.jpg
https://abload.de/img/letzteseiteikk5d.png
Mitte 2013 erfolgte die letzte Ratenzahlung
-- Editiert von gyod1985 am 13.10.2019 16:17
ZitatMich irritiert allerdings etwas die Verrechnung in der Forderungsaufstellung: :
Erst Kosten, dann Forderung und zuletzt Zinsen.
Ist das so bei Verbraucherdarlehen?
Eigentlich nicht.
Lt. BGB: Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet, es sei denn, der Schuldner hätte eine andere Anrechnung verfügt.
Ja, das gilt aber nur für die Zinsen die nach dem VB anfallen, also dieseZitatDaher sollten die Zinsen ja regelmäßig verjähren. :
.Zitat"zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die jeweils restliche Hauptforderung." :
Für die Zinsen vor dem VB gilt das gleiche wie für die Hauptforderung.
ZitatAber was genau versteht man unter titulierten Zinsen? :
Der Begriff ist nicht eindeutig, denn es kann sich dabei um den fest benannten Betrag im VB handeln, aber auch die zu berechnenden Zinsen, die sich aus dem Satz mit den 5 Prozentpunkten ergeben. Diese sind ja auch tituliert aber nicht bestimmt (Betrag).
Deine letzte Zahlung war in 2013, dann sind die Zinsen für 2014 und 2015 verjährt.
Berry
Danke. Ich warte einfach mal ab bis ich den Vollstreckungsbescheid habe, dann stelle ich den hier rein und wir wissen mehr.
Zitat:
Ja, das gilt aber nur für die Zinsen die nach dem VB anfallen, also dieseZitatDaher sollten die Zinsen ja regelmäßig verjähren. :.Zitat"zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die jeweils restliche Hauptforderung." :
Für die Zinsen vor dem VB gilt das gleiche wie für die Hauptforderung.
Berry
Ich war da wohl verwirrt weil ich bei Haufe folgendes gelesen habe:
Zitat:Aber: Sonderverjährungsvorschrift bei Verbraucherkreditverträgen
Für Verbraucherkreditverträge gilt allerdings eine Besonderheit: Nach § 497 Abs. 3 S. 4 BGB findet § 197 Abs. 2 BGB hiernach keine Anwendung. Folge ist, dass es bei der Verjährung der titulierten Zinsen, auch soweit sie erst nach Rechtskraft entstehen (künftige Zinsen), bei der 30-jährigen Verjährung nach § 197 Abs. 1 BGB bleibt.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/fovo-52015-verjaehrung-der-zinsen-aus-einer-titulierten-ii-die-loesung_idesk_PI17574_HI7956617.html
unter künftigen Zinsen verstehe ich ja
Zitat"zzgl. Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die jeweils restliche Hauptforderung." :
Außer Zinsen und Zahlungen tauchen keine weiteren Posten auf?
Nein sonst steht nichts drin. Nur Zinsen und Zahlungen
Die schicken auch immer nur mal ein Vergleichsangebot, aber sonst kommt nichts. Gab auch nie einen Vollstreckungsversuch.
Naja dafür jeden Tag 3-4 Anrufe von unterschiedlichen Nummern, die ich alle geblockt habe. Den Terror geb ich mir nicht
Das, was ggf. verjährt sein könnte, sind Zinsen zwischen 2013 und 31.12.2015. Also ab der letzten Zahlung bis zu Ende 2015. Wenn sonst nichts auftaucht, dann ist der Rest der Aufstellung auch soweit in Ordnung.
Hmm ich glaube dann sollte ich auf ein gutes Vergleichsangebot warten.... Da komme ich wohl am besten weg
Das Gericht hat mir endlich geantwortet.
Hier mal der wichtige Teil des Vollstreckungsbescheids
https://abload.de/img/unbenannt2pjs7.png
Aber da ich ja durch die Ratenzahlung die Forderung anerkannt habe, dürfte da ja wie bereits gesagt nur ein paar wenige Zinsen verjährt sein
Hier noch eine kurze Rückmeldung zum Ausgang der Geschichte:
Das Inkasso hatte mir nie auf meine Schreiben geantwortet, jedoch kamen jeden Tag zwei Anrufe auf Handy UND Festnetz. Ich hatte die Nummern zwar geblockt, aber genervt war ich trotzdem.
Ich habe dann den Spieß umgedreht und seit Wochen jeden Tag eine E-Mail und ein Fax mit dem selben Vergleichsangebot geschickt und nun kam ein Schreiben, dass man den Vergleich mit 1.000€ annimmt.
Bin zufrieden :-)
ZitatIch habe dann den Spieß umgedreht und seit Wochen jeden Tag eine E-Mail und ein Fax mit dem selben Vergleichsangebot geschickt :
So rum gehts natürlich auch.
Wobei dabei die Gefahr besteht, das das Inkasso zur Gegenwehr übergeht.
Stimmt, aber da es bisher nie auch nur einen einzigen Vollstreckungsversuch gab, hatte ich das Risiko als gering eingeschätzt.
Nun bin ich bis auf die seit vielen Jahren schlafenden Hunde (die ich ebenfalls als extrem gering einschätze, aber das Geld wäre vorhanden) schuldenfrei und danke allen die mir hier geholfen haben.
-- Editiert von gyod1985 am 06.07.2020 19:38
ZitatStimmt, aber da es bisher nie auch nur einen einzigen Vollstreckungsversuch gab, hatte ich das Risiko als gering eingeschätzt. :
Vollstreckungsversuche sind nicht das Problem, die könnten gerichtlich Unterlassungsansprüche geltend machen. Sowas kostet dann richtig Geld ...
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