Rechnung korrigieren

12. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
jojo-print
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung korrigieren

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe durch die Suchfunktion leider kein passendes bereits existierendes Thema gefunden. Vermutlich lässt sich die Frage aber recht schnell beantworten.

Und zwar habe ich eine Rechnung ausgestellt, aber ein Exemplar zu viel berechnet. Die Rechnung habe ich in Papierform bereits verschickt. Reicht es, wenn ich dem Kunden die korrigierte Rechnung als PDF per E-Mail schicke? Er hat noch nicht überwiesen und es ist ja nicht zu seinem Nachteil.

Viele Grüße
Robert

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Nach der Auffassung eines Kommentars zu einem FG-Urteil (Sterziger in UB 2018, S. 37) soll das möglich sein, weil Papier- und elektronische Rechnungen gleichberechtigt seien. Dies müsse auch für die Berichtigung gelten.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Rechnung wird aber ordnungsmeäß korrigiert. Also nicht einfach gleiche Rechnungsnummer mit den geänderten Positionen sondern eine ordnungsgemäße Rechnungskorrektur?

Dann sehe ich in den unterschiedlichen Versandwegen nur die Besonderheit, dass die Mail mit der korrigierten Rechnung bzw. die pdf Datei ordnungsgemäß archiviert werden muss.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jojo-print
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an Cybert. und cirius für die Antworten :-).

Ja, die Rechnung als PDF-Datei speichere ich mir mit allen anderen Ausgangsrechnungen auf dem Computer ab und erstelle regelmäßig auch ein Backup.

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