Defekte Ware bekommen und reklamiert... Geld zurück bekommen, 2 Monate später meldet sich nun der Ve

12. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Marcel1986
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Defekte Ware bekommen und reklamiert... Geld zurück bekommen, 2 Monate später meldet sich nun der Ve

Hallo,

ich schildere mal mein Problem.

Ich habe am 24.06.2019 über Rakuten.de einen Poolsauger bestellt. Dieser kam dann auch recht zügig über den Händer Hertie.de

Leider kam er defekt an. Also habe ich Rücksprache mit Rakuten.de gehalten, diese konnten mir nicht weiter helfen und mich gleich an Hertie.de verwiesen.

Dort war es mehr als schwierig jemanden zu erreichen. Auf Emails wurde gar nicht erst geantwortet... und am Telefon war man mehr als unfreundlich und das Telefon wurde gleich wieder zu gemacht.

Habe darauf hin Paypal eingeschaltet.
Dort habe ich natürlich auch den Sachverhalt gemeldet, und mit der bitte einer Lösung oder Preisminderung von 15 Euro.
Ewiges hin und her, irgendwann wurde mir ein Ersatzteil zugesichert, welches aber auch wieder ewig auf sich warten lies.

Also habe ich dieses wieder bei Paypal reklamiert, und hatte in der Zeit schon gar kein Interesse an dem Artikel.
Ich habe erwähnt:
"Ich habe nun endlich eine Ersatzlieferung bekommen... Diese ist allerdings auch defekt! Anscheinend wird nicht überprüft was versendet wird... oder das ist die moderne Art seinen Abfall zu entsorgen. Ich möchte gerne den Müll inkl. meinen defekten Poolsauger zurückgeben. Da dies ein richtig schlechter Kundenservice ist!!! Ich bitte um ein frankiertes Rücksendeetikett damit ich es zurücksenden kann!"

Daraufhin habe ich wieder keine Antwort bekommen. Mir wurde allerdings wieder ein Ersatzteil geliefert... welches an anderer Stelle defekt war.

Allerdings habe ich 2 Tage später den Betrag wieder erstattet bekommen, ohne Angaben von Gründen. Dies war dann am 22.07.2019. Der Betrag wurde allerdings nicht von Paypal erstattet sondern von Rakuten.de

Nun am 10.09.2019 meldet sich Hertie.de mit dem sinnlichen Inhalt das es Ihnen leid tut für die lange Antwortzeit, und anbei ein Rücksendeetikett.
Am 11.09.2019 habe ich eine Email bekommen: Zusätzlich möchten wir Sie bitten die Ware innerhalb von 1 Woche zurück zu senden, ansonsten muss ich den Betrag zahlen.

Also habe ich dort angerufen... den Sachverhalt geschildert... und der Mitarbeiter meinte, ich könnte doch nicht die Ware einfach wegwerfen, ohne Mitteilung von Hertie.
Ich habe dem Mitarbeiter den Sachverhalt mit Rakuten und Paypal erklärt, und auch das ich von Seiten Hertie nie wirklich Reaktionen erhalten habe.

Und das er doch bitte verstehen soll, das ich das defekte Zeug keine 3 Monate aufhebe... bzw nach Rückzahlung sind es nun eben 2 Monate.
Wie gesagt ich habe von da an nichts gehört... weiterhin habe ich ja schon die Angabe gemacht, das ich es zurücksenden möchte und dieser Bitte wurde nicht nachgekommen.

Wie kann ich weiter vorgehen? Wer ist im Recht? Es geht nur um 32 Euro... Aber warum soll ich diese nun zahlen. Es muss sich doch Hertie mit Rakuten einigen wenn diese mir einfach das GEld zurück zahlen oder nicht?

Mfg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

eigentlich kann man hier nur sagen, du hast so gut wie alles was man falsch machen kann falsch gemacht, schon von Anfang an :(

Du solltest jetzt nicht auch noch den letzten aller möglichen Fehler begehen und lieber den Betrag zahlen. Solltest du nicht zahlen ist das ein Fehler.

Zitat:
Und das er doch bitte verstehen soll, das ich das defekte Zeug keine 3 Monate aufhebe
Du hättest die Sachen sogar über 3 Jahre aufheben MÜSSEN, bzw wenn du das halt nicht machst, musst du halt für die Sachen zahlen, ganz einfach...



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Marcel1986):
und der Mitarbeiter meinte, ich könnte doch nicht die Ware einfach wegwerfen, ohne Mitteilung von Hertie.

Doch, kann man.
Nur bezahlen muss man die dann halt.



Zitat (von Marcel1986):
Aber warum soll ich diese nun zahlen.

Weil Du die Ware nicht mehr zurückgeben kannst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Marcel1986):
Wer ist im Recht
Nicht du

Zitat (von Marcel1986):
Wie kann ich weiter vorgehen?
Imho zahlen

Zitat (von Marcel1986):
Aber warum soll ich diese nun zahlen.
Weil du die Ware nicht zurückgeben kannst, da du sie entsorgt hast.

Zitat (von Marcel1986):
Es muss sich doch Hertie mit Rakuten einigen wenn diese mir einfach das GEld zurück zahlen oder nicht?
Da sGeld ist nicht das Problem. Die haben di das Geld gegeben und wollen die Ware wieder haben. Die kannst du nicht mehr zurückgeben, also wollen die doch wieder das Geld.

Zitat (von Marcel1986):
Und das er doch bitte verstehen soll, das ich das defekte Zeug keine 3 Monate aufhebe
Die regelmäßige Verjärung beträgt 3 Jahre zum Jahresende. So lange hat der Gläubiger (hier dein VK) die Möglichkeit sienen Anspruch (Herausgabe der Ware) durchzusetzen.

Zitat (von Marcel1986):
Es geht nur um 32 Euro.
Dann tut dir dein Fehler auch nicht so weh. Zahlen und gut ist.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcel1986
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja ich habe ja bereits 2 mal mitgeteilt das ich bitte eine Retoure wünsche, ohne dass dies beachtet wurde.

Und nachdem ich kommentarlos mein Geld bekommen habe, dachte ich der Fall wäre erledigt.
Hört man ja öfters das man die Ware entsorgen / behalten kann.

Aber gut aus Fehlern lernt man

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Naja ich habe ja bereits 2 mal mitgeteilt das ich bitte eine Retoure wünsche, ohne dass dies beachtet wurde.
Wenn der Empfänger das auch nie bekommen hat, wie soll er dann darauf reagieren ;)

Wenn nicht reagiert wird, sendet man halt ein Einschreiben!

Zitat:
Hört man ja öfters das man die Ware entsorgen / behalten kann.
Wenn der Händler sagt, kannst du behalten oder entsorgen, dan geht das auch in Ordnung.

Dies hat dir der Händler aber nicht gesagt, gegenteiliges müsstest du ansonsten beweisen...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Marcel1986):
Hört man ja öfters das man die Ware entsorgen / behalten kann.
da weder das eine, noch das andere kommuniziert wurde....

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Zum einen kann man sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass man glauben durfte, der Verkäufer wäre nicht mehr an Rücksendung interessiert.

Zum anderen - und vor allem - wir jedoch nicht der ursprüngliche Verkaufspreis geschuldet, sondern maximal Schadensersatz. Das liegt einerseits bereits grundsätzlich niedriger als der Verkaufspreis und andererseits ist auch noch zweifelhaft, wie hoch der Wert von mehr oder weniger sogar anerkannt mangelhafter Ware ist.

Der Verkäufer wäre nicht gut beraten, der wegen sogar noch unter 32 Euro bei der Lage gerichtlich vorgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Der Verkäufer wäre nicht gut beraten, der wegen sogar noch unter 32 Euro bei der Lage gerichtlich vorgeht.


Die Einschätzung teile ich nicht. gerade dem gewerblichen Großverkäufer sind die Kosten relativ egal.
Falls er auf eine Klage verzichtet, wird das aus anderen Gründen sein, aber sicher nicht aus Kostengründen bei einem doch eigentlich eindeutigen Sachverhalt.

Zitat (von Droitteur):
Zum einen kann man sich durchaus auf den Standpunkt stellen, dass man glauben durfte, der Verkäufer wäre nicht mehr an Rücksendung interessiert.
Nur ändert der eigene Glaube nichts an der Rechtslage. Die Rückgabe ist bis zum Ablauf der Verjährung geschuldet (wurde schoon vorher erklärt).

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Zum anderen - und vor allem - wir jedoch nicht der ursprüngliche Verkaufspreis geschuldet, sondern maximal Schadensersatz. Das liegt einerseits bereits grundsätzlich niedriger als der Verkaufspreis und andererseits ist auch noch zweifelhaft, wie hoch der Wert von mehr oder weniger sogar anerkannt mangelhafter Ware ist.


Wenn Du mir nun noch erläuterst, wie dieser bei einer bereits entsorgten Ware festgestellt werden kann, bin ich bei Dir, ansonsten sollte der TE schleunigst die 32€ bezahlen und als Lehrgeld verbuchen.

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