Honorarvereinbarung auch für 2ten Anwalt

13. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bellachen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Honorarvereinbarung auch für 2ten Anwalt

Guten Tag, trotz langem suchen im Internet komme ich leider nicht weiter und frage hier mal nach. Wir haben dummerweise mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung unterschrieben, weil wir dachten die Rechtslage ist eindeutig und es geht "kurz und schmerzlos" von statten -leider eine Fehlannahme. Meine Frage lautet: wir haben 1 Anwalt beauftragt, der sich in dem Rechtsgebiet sehr gut auskennt und nicht alles erst recherchieren muss, neuerdings mischt ein 2ter Anwalt aus dieser Kanzlei mit. Dessen Tätigkeit erscheint auch in den Rechnungen, jedoch muss dieser 2te Anwalt sich erst einlesen, recherchieren usw. so steht es in den Abrechnungen. Es kann doch nicht sein, dass der Anwalt, der die Sache kennt, diese weitergibt und wir das Ganze quasi "fast doppelt" zahlen müssen!? Kann da vielleicht jemand etwas zu sagen.
Vielen Dank Bella

Was denn, so teuer?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120305 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von Bellachen123):
Honorarvereinbarung auch für 2ten Anwalt

in den vertraglichen Vereinbarungen schauen, was genau vereinbart wurde.

Und mal bei der Kanzlei anfragen, weshalb das dem Anschein nach nicht der macht der sich auskennt, warum man die Fortbildung des unwissenden Kollegen zahlen soll.



Oft ist es aber so, das der wissende Anwalt das an andere in der Kanzlei abgibt um zu verifizieren, das er nichts übersehen hat und auch die neuesten Erkenntnisse der Rechtswissenschaft berücksichtigt wurden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Bellachen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, also in der Honorarvereinbarung steht der Name der Kanzlei also, z. B. Müller& Schmitz, aber unterschrieben vom Anwalt der sich in der Angelegenheit auskennt und mit dem wir alles besprochen haben. Der "wissende" Anwalt kann sich ja gerne Rückversicherung einholen, aber auf unsere Kosten? Es geht um basics, die ein Anwalt wissen sollte.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120305 Beiträge, 39869x hilfreich)

Dann würde ich mal dort vorsprechen bzw. schreiben, das einen das vorgehen sowie die Rechnung irritiert und man um schlüssige Erklärung bittet.


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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von Bellachen123):
Wir haben dummerweise mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung unterschrieben,
Ihr habt diesem Anwalt X aus der Kanzlei Y das Mandat gegeben. ZUm vereinbarten Honorar von Z€--- oder wie?
Zitat (von Bellachen123):
Dessen Tätigkeit erscheint auch in den Rechnungen,
Als was ist er tätig?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Honorarvereinbarung ist mit der Kanzlei getroffen worden, nicht mit Anwalt Müller. Bleibt die Frage, wie sie ausgestaltet ist. Ob ein Anspruch auf alleinige Bearbeitung durch Anwalt Müller niedergelegt ist, und auch ein fitter Anwalt in einem Sachgebiet wird von Zeit zu Zeit speziell bei einem neuen Fall recherchieren, ob seine Kenntnisse noch aktuell sind. Oder aktuelle Urteile/Abhandlungen heraussuchen. Geht doch gar nicht anders.

Aber um hier auf den Punkt antworten zu können, müsste man schon die Vereinbarung kennen. Mit Praxis, Stundenhonorar, wenn ja für was u.s.w.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120305 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
auch ein fitter Anwalt in einem Sachgebiet wird von Zeit zu Zeit speziell bei einem neuen Fall recherchieren, ob seine Kenntnisse noch aktuell sind. Oder aktuelle Urteile/Abhandlungen heraussuchen. Geht doch gar nicht ander

Genau.

Nur der Fitte benötigt 1h, der Frischling 5h ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Mein Gott, manchmal sind junge Anwälte näher an der Theorie dran als alte. Arbeiten vielleicht auch sorgfältiger. Aber, das lassen wir erst einmal dahingestellt. Fakt ist, dass ein Vertrag mit einer Kanzlei abgeschlossen wurde, nicht mir einem Anwalt. Andere Infos haben wir hier nicht. Und, ob in einer Kanzlei A oder B das bearbeitet, das bleibt der kanzleiinternen Organisation überlassen, es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich was anderes.

Wobei ich mich abgesehen davon frage, woher die Mandanten die Kenntnisse über den individuellen Kenntnisstand der Anwälte innerhalb der Praxis haben.

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von Bellachen123):
Es kann doch nicht sein, dass der Anwalt, der die Sache kennt, diese weitergibt und wir das Ganze quasi "fast doppelt" zahlen müssen!?
Es kann doch nicht sein? Wenn du wüsstest...was alles sein kann.
WAS wurde in der H-Vereinbarung vereinbart? Was GENAU?
Und was steht nun in der Rechnung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Bellachen123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also, in der Vereinbarung steht oben der Name der Kanzlei, im Text wiederholt sich immer wieder DER Anwalt und ist unterschrieben mit "Unterschrift Anwalt" und dem Namen Manfred Müller. In den Rechnungen werden nun auch Tätigkeiten des RA Schmitz abgerechnet. In den ersten Rg. wurden auch nur Stunden des RA Müller berechnet, in den neueren Rg. mischt nun auch der RA Schmitz mit, obwohl RA Müller im Thema ist! und in den Rechnungen steht nun "Recherche" RA Schmitz. Müller muss nicht "teuer" recherchieren, der weiß worum es geht. Schmitz muss sich erst "teuer" damit beschäftigen!

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von Bellachen123):
Müller muss nicht "teuer" recherchieren, der weiß worum es geht. Schmitz muss sich erst "teuer" damit beschäftigen!
Das hast du schon deutlich gemacht.
Du wirst den RA Müller wohl genau darauf ansprechen müssen.
Er wird dir erklären, warum auch RA Schmitz daran gearbeitet hat.

Nur ihr habt gedacht, es geht kurz und schmerzlos.
Nur ihr habt gedacht, der RA Müller ist fit und schüttelt das aus dem Ärmel.
Aber ihr könnt nicht vorschreiben, wer in eurer Sache recherchiert.

Eine Honorarvereinbarung über einen Festbetrag von X € --- oder einen Aufwand für RA Müller von max. X Std. zu je Y €----gab es ja wohl nicht, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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