CSS Inkasso Forderung durch Ingenico wegen NETTO Discount

13. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
DStein
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CSS Inkasso Forderung durch Ingenico wegen NETTO Discount

Ich habe heute Post von der CSS Inkasso bekommen.
Grund: Rücklastschrift durch einen Einkauf bei NETTO, allerdings habe ich diese Lastschrift selber zurückgezogen da es ... finanziell leider notwendig war, somit ist die Hauptforderung von 32,03 € gerechtfertigt. Bezahlen will ich die auf jeden Fall.

Eine bisherige Mahnung kam nicht, ausgestellt wurde die Forderung am 03.09.
Zahlungsfrist ist bis zum 15.09. .. ein Sonntag. Heute haben wir Freitag. Erst heute war das Schreiben bei mir in der Post.

Es wird hier behauptet "Sie wollten bei der Firma Netto [...] mit Ihrer Bankkarte und Unterschrift bezahlen".
Ähm... NEIN. Ist schon deshalb gelogen, weil ich bei Netto meistens Kontaktlos bezahle und manchmal nur einen PIN verlangt wird. In diesem Fall wurde der Einkauf Kontaktlos bezahlt, bin mir aber nicht sicher ob mit PIN oder ohne, weil manchmal kann man auch Beträge über 25 € ohne PIN o. Unterschrift bezahlen.
Eine Unterschrift hingegen musste ich bisher nur 2x bei Netto geben, diese liegen aber Monate zurück & haben nichts mit der Forderung zu tun.

Ich habe gerade schon etwas gegoogelt und auch ein paar Infos herausbekommen dass CSS & Ingenico zusammen gehören & somit schon mal ein paar Forderungsposten wegfallen da sie zum selben Konzern gehören. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

1. Hauptforderung --------- 32,03 €
2. Bankrücklastschriftkosten ---- 2,44 €
3. Mahnspesen -------------------0,00 €
4. Belegermittlungskosten ---- 6,62 €
5. Adressermittlung --------- 10,00 €
6. Geschäftsgebühr --------- 45,00 €
7. Post- und Telekommunikationspauschale --- 9,00 €

Gesamtforderung: 105,09 €
Zahlbar bis zum 15.09. ...

Die Posten 1, 2 & 5 sind in Ordnung. Da gibt es nichts zu beanstanden.
Aber die restlichen Posten zb. 4 ... was soll das sein? und da Posten 7 in Verbindung bzw die Rechengrundlage von Posten 6 benötigt, fällt auch dieser weg da Posten 6 ja sowieso wegfällt - weil Konzerninkasso.
Da es sich hier um echtes / unechtes Factoring handelt sind sowieso keine Inkassokosten zu begleichen wie man immer sagt. Die CSS soll sogar laut meiner Recherche auch noch nicht mal als Rechtsdienstleister eingetragen sein.

Wie gehe ich nun am besten vor?
Posten 1, 2 & 5 kann ich erst zum 01.10. begleichen. Auf welches Konto?
Das von der CSS ? Ein Widerspruch wird sowieso geschrieben & auch darauf hingewiesen bzw. auch meine Postenaufstellung was ich zahlen werde einreichen.
Ich weiß ja jetzt schon dass sie dann wieder 0815 Briefe schicken werden, sei nicht bezahlt und Bla.. und später wird die Forderung dann an ein anderes Inkasso "verkauft". Dass dann sowieso keine Kosten zu begleichen sind... sollten die eig. wissen.

Post vom Inkassobüro?

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44 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Ähm... NEIN. Ist schon deshalb gelogen,

Gegüber Deiner strafrechtlich relevanten Handlung irrelevant ...



Zitat (von DStein):
Posten 1, 2 & 5 kann ich erst zum 01.10. begleichen.

Posten 5 würde ich auf 5 EUR halbieren.



Zitat (von DStein):
Auf welches Konto?
Das von der CSS ?

Am besten. Und mit entsprechendem Verwendungszweck.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von DStein):
Ähm... NEIN. Ist schon deshalb gelogen,

Gegüber Deiner strafrechtlich relevanten Handlung irrelevant


Schön ist es sicherlich nicht, aber vorsätzlich genauso wenig. Also eine reine Betrugsabsicht ist ja absolut nicht der Fall sondern wie ich auch schon sage sollte und soll und will ich die Hauptforderung so oder so bezahlen. Das aber unvorhergesehene Vorkommnisse gab, war diese Handlung leider notwendig um die Hauptforderung später zu bezahlen. Was für viele vll keine Rolle spielt aber ändern kann ich es auch nicht

Ansonsten danke für die antworten.
Wie hoch sind denn die tatsächlichen Ermittlungsgebühren? Laut Recherche wird das Ganze immer über die SCHUFA abgewickelt, keine Ahnung was da so eine Ermittlung kostet. Wäre schön da einer Grundlage erwähnt zu können warum nur 5 €

-- Editiert von DStein am 13.09.2019 13:22

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von DStein):
aber vorsätzlich genauso wenig. Also eine reine Betrugsabsicht ist ja absolut nicht der Fall

Das
Zitat (von DStein):
allerdings habe ich diese Lastschrift selber zurückgezogen

wurde nicht aus versehen oder zufällig gemacht - bleibt nur noch vorsätzlich.

Geh mal in einen Laden, bezahle die Ware und nach dem bezahlen greifst Du in die Kasse des Verkäufers, holst das Geld wieder raus und versicherst ihm das Du es später wieder zahlst.
Dasselbe hast Du gemacht, nur elektronisch.


Die gelieferte Begründung sollte man so nirgendwo mehr widerholen, will man nicht Gefahr laufen eine weitere, unnötige Baustelle zu bekommen.



Zitat (von DStein):
Wäre schön da einer Grundlage erwähnt zu können warum nur 5 €

Eigentlich wäre es 0,0 EUR, bis die einen Beleg vorgelegt haben welcher die konkreten Kosten ausweist.
Die 5 EUR sind ein Erfahrungswert, da die im Massengeschäft nicht unerhebliche Rabatte von den Lieferanten bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Mittlerweile kam wieder Post von CCS Inkasso.
Diesmal ein 3-Seitiger-Brief mit einer Erklärung in der Kurzfassung "du MUSST alles zahlen, Konzern-Inkasso ist egal, liegt nicht vor, ebenso kein echtes / unechtes Factoring, ist alles rechtlich okay ... usw usw"

Zitat:
Ob es sich bei dem eingeschalteten Inkassounternehmen um eine konzerverbundene Gesellschaft handelt oder nicht, ist für die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten irrelevant. Denn der Umstand, dass wir und die Ingenico Payment Services GmbH zum gleichen Konzern gehören, steht der Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten weder entgegen noch bregrenzt er diese.


Zitat:
Konzerninkasso liegt vor, wenn das Gläubigerunternehmen anstatt das Forderungsmanagement in eigener Regie - also "Inhouse" - zu betreiben, selbiges durch ein Inkassounternehmen erledigen lässt und das Gläubigerunternehmen auf das Inkassounternehmen - etwa durch das Halten sämtlicher Geschäftsanteile oder auf andere Weise - einen beherrschenden Einfluss im Sinne der §§ 15 ff. AktienG ausüben kann.

Besonders nahe liegt eine solche Umgehung der Grundsätze über die Erstattungsfähigkeit von Kosten im Rahmen der Forderungsbeitreibung dann, wenn das Inkassounternehmen ausschließlich eigene Forderungen des Gläubigerunternehmens einzieht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor.


Dem Schreiben liegen dann noch 2 "Nachweise" bei.
Dem 1. Schreiben der Punkt 4 (siehe Startpost) belegen soll ist von RHENUS Logistik bzw. RHENUS Archiv Services GmbH
Hierzu schreiben sie im Brief:

Zitat:
Zum Zwecke der Geltendmachung der Forderung beauftragte Ingenico Payment Services GmbH zunächst einen Dienstleister damit, den von Ihnen unterschribenen Lastschriftbeleg beizubringen. Hierfür berechne die Firma Rhenus einen Betrag in Höhe von 6,22 €.


Laut meiner Recherche Archiviert Rhenus Dokumente / Akten, fügt sie zusammen usw.
Was das mit "Belegermittlungskosten" zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.

Und zu den 10 € schreiben sie bzw. legen ein Schreiben vor von der SCHUFA Adfinder, wo die Schufa bestätigt dass es 10 € kostet zzgl. Umsatzsteuer zum Zwecke der Anschriftermittlung.

Tja nun ist halt die Frage ... wie geht es weiter.
Ein Inkasso kann viel Schreiben wenn der Tag lang ist & natürlich will man sich nicht als Konzerninkasso abstempeln lassen bzw. will sein Geld haben, obwohl man im Internet sagt "Konzerninkasso" = nix bezahlen.
Posten 1, 2 & 5 bin ich bereit zu bezahlen. Die anderen Posten nicht zumal ich das eh nicht kann bei meiner Situation. Kontopfändung & Co., davor muss ich keine Angst haben. Gibt halt nix was man Pfänden kann.

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#5
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Die Meinung, dass das alles OK sei, haben die momentan eher exklusiv. Die 10€ für die Adressermittlung sind übrigens berechtigt.

Halt das bezahlen, was du als berechtigt ansiehst. Ggf. gibt es einen Mahnbescheid, dem dann widersprechen. Nach meiner Info klagt CCS/Ingenico grundsätzlich dann nicht.

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#6
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Die Meinung, dass das alles OK sei, haben die momentan eher exklusiv. Die 10€ für die Adressermittlung sind übrigens berechtigt.

Halt das bezahlen, was du als berechtigt ansiehst. Ggf. gibt es einen Mahnbescheid, dem dann widersprechen. Nach meiner Info klagt CCS/Ingenico grundsätzlich dann nicht.


Ja wie gesagt Posten 1, 2 & 5 sehe ich ein. Zahle ich auch.
Neben dem Schreiben heute kam dann die 2. Mahnung wo sie auch mit Schufa drohen wenn ich nicht bis zum 30.09. die 105 € bezahle.

Zitat:
Wir behalten uns vor, den offenen Forderungsbetrag unter Beachtung der Voraussetzung von §31 Abs. 2 Nr. 4 Bundesatenschutzgesetz (Fälligkeit der Forderung, Forderung nicht bestritten, mind. zweimonatiger Mahnung und 4 Wochen zwischen 1. Mahnung und Übermittlung) an die Schufa Holding AG (Adresse Schufa) zu übermitteln.


Dumm nur dass sie in diesem Fall, wenn ich das Gesetz richtig verstehe, es nicht dürfen.
1. Ich bestreite die Forderung §31 Abs. 2 Nr. 4 - (D) BDSG
und 2. trifft §31 Abs. 2 Nr. 4 - (C) BDSG - nicht zu. Denn in der 1. Mahnung, auch mit 1. Mahnung ausgeschrieben steht nix von wegen Schufa. Heißt also das 1. Schreiben gilt nun 2. Mahnung die ich heute bekommen habe wo das erwähnt wird. Ergo muss noch eine 3. Mahnung erfolgen & dann mind. 1 Monat vergehen bis sie eine Eintragung vornehmen dürfen... aber hier ist eben §31 Abs. 2 Nr. 4 - (D) BDSG im Weg dass es nicht geht?

Davon mal abgesehen dass ich eh erst am 30. zahlen kann, was ich ihnen im 1. Schreiben auch mitteilte & nur Posten 1 und 2 zu dem Zeitpunkt anerkannte ... wird die Drohung mit Mahnbescheid, Schufa & Co. nichts bringen. Ich bin in der Insolvenz, mein Einkommen ist unter der Freigrenze und am Ende gehen die so oder so leer aus.

---
Was soll ich der CCS nun mitteilen?
Außer dass ich die Posten 1, 2 & 5 anerkenne, den Rest bestreite, die Zahlungsfrist so oder so nicht eingehalten werden kann, bin ich gerade etwas Ratlos. Vll. sollte ich von denen noch den Unterschriftennachweis geben lassen weil ich der Meinung bin nicht unterschrieben zu haben bei der Zahlung mit Karte.

-- Editiert von DStein am 21.09.2019 16:55

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
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(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wie ist Netto/Ingenico an Ihre Postanschrift ohne unterschriebenen Beleg gekommen.
Ohne Beleg kann es auch keine Belegermittlungskosten geben.

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#8
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wie ist Netto/Ingenico an Ihre Postanschrift ohne unterschriebenen Beleg gekommen.
Ohne Beleg kann es auch keine Belegermittlungskosten geben.


Meines Wissens habe ich nichts unterschrieben bei NETTO da ich dort immer auf 2 Arten zahlen kann. Mal mit PIN (meist bei höheren Beträgen als 25 €) und ansonsten komplett ohne Unterschrift & PIN. Es kam schon mal vor dass ich bei NETTO mal ne Unterschrift geben musste, aber ich glaube nicht bei der Zahlung.

Ingenico ist der Zahlungsdienstabwickler für Geschäfte wie Netto, REWE, Bauhäuser & Co.
Die CCS das Konzerneigene Inkasso von Ingenico

Die Belegermittlungskosten wurden von der Rhenus Logistik bzw. Rhenus Archiv service GmbH in Rechnung gestellt (Nachweis liegt mir vor). Steng genommen Aktenlagerung / Sortierung / Aufbewahrung.
Genaueres steht hier: https://www.rhenus-archivservices.de/ direkt auf der Hauptseite.

Die Frage die man sich also nun stellen kann wäre: Wer nutzt diesen Dienst?
Ingenico, CCS oder Netto. Sprich Ingenico holt sich gespeicherte Belege von Netto > leitet diese weiter ihr eigenes Inkasso CCS > stellen mir das nun in Rechnung. So oder so muss das aber nicht bezahlt werden, siehe oben genanntes Urteil.

-- Editiert von DStein am 22.09.2019 21:48

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich würde Ingenico deshalb noch einmal auffordern, den Beleg in Kopie vorzulegen.
Ingenico/CCS berechnet dafür ja eine Gebühr.

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#10
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ich würde Ingenico deshalb noch einmal auffordern, den Beleg in Kopie vorzulegen.
Ingenico/CCS berechnet dafür ja eine Gebühr.

Habe ich gerade als Fax rausgeschickt zzgl. meiner 2. Antwort an CCS.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Wie ist Netto/Ingenico an Ihre Postanschrift ohne unterschriebenen Beleg gekommen.
Ohne Beleg kann es auch keine Belegermittlungskosten geben.

Das ist halt frei erfundener Unsinn. Mit Logik kann man das nicht greifen :-)

Zitat:
Ich würde Ingenico deshalb noch einmal auffordern, den Beleg in Kopie vorzulegen.
Ingenico/CCS berechnet dafür ja eine Gebühr.

Wäre bestimmt lustig. Und dann eine Strafanzeige wegen versuchten gewerblichen Betrugs, weil sie Belegermittlungs-Gebühren fordern für Belege, die es gar nicht gibt ;-)

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#12
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Wir werden das ganze jetzt etwas vereinfachen.
Ich poste euch hier sämtliche Schreiben die ich von der ganzen Sache bekommen habe + die ganzen "Nachweise".
Denn auf beiden Nachweisen fehlt sogar das Datum
Also gehe ich jetzt davon aus dass diese beiden Nachweise "vorgefertigt" sind & jedem Schuldner so übersendet werden.

Ich überlege nun zu schreiben dass diese Nachweise nicht anerkannt werden können da sie keinen Personenbezug haben & 0815-Standardisierte Schreiben sind die man für JEDEN Schuldner verwenden kann.

Ich habe zwar geschrieben in meiner 2. Antwort an CCS:
„wie in meinem 1. Schreiben ans Sie vom 13.09.2019 teilte ich Ihnen mit, dass ich bis zum Nachweis von Posten 5 Ihrer Forderung nur die Posten 1 & 2 anerkenne.
Da mir der Nachweis nun vorliegt, werde ich am 30.09.2019 mit meiner Überweisung folgende Posten anerkennen:"


Aber da das Fax erst heute raus gehen konnte (ist ja dauerbesetzt bei denen) kann ich es ja noch Widerrufen.

- - - -
1. Forderung von CCS Inkasso
>> https://www.dropbox.com/s/36wlg8oyn2flhfe/Scan_20190923.png?dl=0

2. Forderung von CCS Inkasso + 3-Seitiges Schreiben von CCS Inkasso
2. Forderung >> https://www.dropbox.com/s/b5udqkfr0beq8zg/Scan_20190923.png?dl=0
Schreiben >> https://www.dropbox.com/s/rgbwrvu20atd8zi/Binder1.pdf?dl=0

Nachweise von Rhenus & Schufa
Schufa >> https://www.dropbox.com/s/72yhlte0d21ubcr/Scan_20190923_2.png?dl=0
Rhenus >> https://www.dropbox.com/s/r2mzuxvuyhwe2e3/Scan_20190923.png?dl=0

Und was Rhenus genau macht / ist, habe ich ja in Post Nr. #8 ja erklärt.
Keine Ahnung was da "Ermittelt" werden muss.


ANMERKUNG: Da die CCS aber nach §2 RDG gar keine Rechtsdienstleistung erbringt, dürfen sie auch nicht nach der RDG / RVG abrechnen. So meine Recherche.

-- Editiert von DStein am 23.09.2019 16:09

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#13
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Mensch, ich würde mir da keine Mühe machen denen ellenlange Argumentationen zu schreiben. Wiedersprechen und dann ist gut.

Zitat:
Ich überlege nun zu schreiben dass diese Nachweise nicht anerkannt werden können da sie keinen Personenbezug haben & 0815-Standardisierte Schreiben sind die man für JEDEN Schuldner verwenden kann.

Schreibt auch keiner vor.

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#14
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Mensch, ich würde mir da keine Mühe machen denen ellenlange Argumentationen zu schreiben. Wiedersprechen und dann ist gut.

Zitat:
Ich überlege nun zu schreiben dass diese Nachweise nicht anerkannt werden können da sie keinen Personenbezug haben & 0815-Standardisierte Schreiben sind die man für JEDEN Schuldner verwenden kann.

Schreibt auch keiner vor.
Also wenn man schon was in Rechnung stellt & dafür Geld haben will, sollte man zumindest auch belegen können das tatsächlich was in Rechnung in meinem Fall gestellt wurde. Den diese "Kopien" können auch von 2018 sein oder von vor Monaten etc. Sie dienen in meinem Augen nicht als Nachweis dass diese "Kosten" auch personenbezogen sind. Auf solchen Schreiben gehören meiner Meinung nach ein Datum drauf.

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#15
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Die Adressermittlungskosten sind sowieso unstrittig. Ob da jetzt auf dem Beleg ein Datum steht, sei erstmal dahingestellt. Du wirst wahrscheinlich nicht darum kommen, die zu zahlen.

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#16
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Wenn ich das erledigt haben wollte, würde ich die Hauptforderung, Bankrücklastschrift und Adressermittlung zahlen und das Inkassa ansonsten dazu auffordern die anderen Kosten gerichtlich geltend zu machen.
In einem Schreiben klar machen, welche Positionen mit der Zahlung ausgelichen werden sollen, sowie die Einmeldung an Auskunfteien, Telefonanrufe und persönliche Besuche untersagen.

Wenn ich noch ein bisschen spielen wollte, würde ich die Bankrücklastschrift und die Adressermittlung nicht zahlen und statt dessen Belege fordern, dass im Falle dieser konkreten Sache tatsächlich die genannten Beträge berechnet und auch bezahlt wurden. Solange diese Belege nicht vorliegen würde ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
Sollten die Belege tatsächlich vorgelegt werden, muss natürlich bezahlt werden.

Das, was das Inkasso vorgelegt hat ist ein Witz. Ich kann dir auch gerne ein Briefchen schreiben, dass ich für die Adressermittlung EUR 100,- verlange, aber das hat rechtlich genau Null Wirkung.

Paralell würde ich aber zur Polizei gehen und Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen Ingencio und das Inkasso erstatten. Es wird Schadenersatz verlangt, aber es werden trotz Aufforderung keine Unterlagen vorgelegt, die diesen Schadenersatz belegen. Statt dessen werden nur allgemeine Schreiben zugeschickt. Es steht zu vermuten, dass es gar keinen oder nur einen geringeren Schaden gegeben hat und das durch die allgemeinen Schreiben vertuscht werden soll.

Ebenso würde ich mich an das für das Inkasso zuständige Aufsichtsgericht wenden und aufgrund Ihrer Praktiken ein Bußgeld und den Entzug ihrer Lizenz fordern.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#17
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Als IB SB würde ich in einem solchen Fall meinen Auftraggeber bitten eine Strafanzeige zu machen und anschließend ausbuchen.
Was der TE hier gemacht hat ist unstrittig strafbar. Die Kosten bei ihm einklagen und dann vollstrecken zu wollen wahrscheinlich zwecklos.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Beweise das doch erst mal...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#19
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Die Adressermittlungskosten sind sowieso unstrittig. Ob da jetzt auf dem Beleg ein Datum steht, sei erstmal dahingestellt. Du wirst wahrscheinlich nicht darum kommen, die zu zahlen.
Habe ich auch vor.

Zitat (von Shihaya):
Wenn ich das erledigt haben wollte, würde ich die Hauptforderung, Bankrücklastschrift und Adressermittlung zahlen und das Inkassa ansonsten dazu auffordern die anderen Kosten gerichtlich geltend zu machen.
Habe ich in meinem 2. Schreiben auch geschrieben dass ich nur die Posten 1, 2 & 5 anerkenne und überweisen werde.

Zitat (von Shihaya):
Wenn ich noch ein bisschen spielen wollte, würde ich die Bankrücklastschrift und die Adressermittlung nicht zahlen und statt dessen Belege fordern, dass im Falle dieser konkreten Sache tatsächlich die genannten Beträge berechnet und auch bezahlt wurden. Solange diese Belege nicht vorliegen würde ich von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
Sollten die Belege tatsächlich vorgelegt werden, muss natürlich bezahlt werden.
Bei Bankrücklastschrift mache ich keinen Aufstand. Die 2,66 € sind okay. Was die Adressermittlung betrifft ... hast ja oben die Schreiben gelesen. Hier überlege ich nämlich genau das noch zu machen & eine echte Rechnung zu verlangen die belegt dass wirklich DURCH MICH diese 10 € in Rechnung gestellt worden sind.

Zitat (von Shihaya):
Paralell würde ich aber zur Polizei gehen und Anzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen Ingencio und das Inkasso erstatten. Es wird Schadenersatz verlangt, aber es werden trotz Aufforderung keine Unterlagen vorgelegt, die diesen Schadenersatz belegen. Statt dessen werden nur allgemeine Schreiben zugeschickt. Es steht zu vermuten, dass es gar keinen oder nur einen geringeren Schaden gegeben hat und das durch die allgemeinen Schreiben vertuscht werden soll.

Ebenso würde ich mich an das für das Inkasso zuständige Aufsichtsgericht wenden und aufgrund Ihrer Praktiken ein Bußgeld und den Entzug ihrer Lizenz fordern.
Anzeige halte ich mir noch vor, habe ich aber nicht erwähnt. Aber eine Drohnung an das zuständige Aufsichtsgericht gegen CCS & Igenico sowie den Fall an InkassoWatch zu übergeben bzw. mich auch noch, neben den genannten Sachen, beim Verbraucherschutz beschweren steht mit drin.

>> Nun heißt es abwarten welches schöne Schreiben ich diesmal von CCS bekomme.


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Als IB SB würde ich in einem solchen Fall meinen Auftraggeber bitten eine Strafanzeige zu machen und anschließend ausbuchen.
Was der TE hier gemacht hat ist unstrittig strafbar. Die Kosten bei ihm einklagen und dann vollstrecken zu wollen wahrscheinlich zwecklos.
Wie mepeisen schon sagte, müsste der Tatbestand des Betruges dafür erstmal bewiesen werden. Den es gibt einen Unterschied zwischen "wegen Widerspruch" oder "mangels Deckung". Beides ist zwar nicht schön, aber der Warenschaden bei NETTO wird ja am 30. per Überweisung behoben.

Ich hätte mich ja auch an Netto selber gewendet, aber da hätte ich keinen Erfolg gehabt.

-- Editiert von DStein am 25.09.2019 13:50

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Soooo.... Post kam nach meinem 2. Schreiben bisher nicht mehr, scheint gefruchtet zu haben ^^, habe aber gerade die Zahlung geleistet. HF + Adresse + Rücklastgebühren.

Mal schauen ob noch was von dennen noch kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Kleines Zwischen-Update.
====================
Es kam tatsächlich noch am 01.01. Post wo natürlich weiter gefordert wurde.
Am 05. habe ich denen dann nochmal geantwortet & auch den genauen Verwendungszweck mitgeteilt.
Ich warte bis heute auf den vermeintlichen Nachweis dass ich mit Unterschrift bezahlt haben soll, hierzu habe ich eine 2. Frist nochmals auf den 12.10. eingeräumt.

Die letzten 2 Wochen habe ich mehrfach bei Netto eingekauft, teilweise Beträge über 40 €, also weit aus mehr als bei den 32,03 € ... bis auf den PIN musste ich komischerweise weiterhin nichts Unterschreiben. Komisch komisch ;)

Eine weitere Frist mir bis zum 18.10. einen Nachweis der Erledigung der Forderung zu übersenden, steht noch aus. Sollte beides bis zum 18. nicht bei mir eintreffen, werde ich wohl oder übel 1 Minuten Fußweg auf mich nehmen müssen, um Strafanzeige bei der Polizei einzuleiten. Sowohl gegen CCS als auch gegen Ingenico.

...Aufsichtsgericht damit nerven & mich vll. mal bei Inkasso-Watch melden.
Vll. kommt auch gar nichts mehr von denen weil ich mit dem Fernsehnteam gedroht habe was mich angeschrieben hat? Hmm... Glaube "Inkasso-Abzocke" hieß die Sendung mit RA Posch.

-- Editiert von DStein am 14.10.2019 14:03

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#22
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ja, die suchen derzeit Fälle. Die machen ein neues Format mit Posch auf. Kannst dich da ruhig mal melden.

Signatur:

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#23
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ja, die suchen derzeit Fälle. Die machen ein neues Format mit Posch auf. Kannst dich da ruhig mal melden.
Ja ich weiß, habe mich schon gemeldet und gesagt ich lass es mir durch den Kopf gehen ;) ... gerade solche Fälle wie CCS sind ein Paradebeispiel was mal in die Medien gebracht werden sollte. Besonders weil hier Ingenico dahinter steckt... quasi jeden Kunden betreffen kann der in Geschäften mit Karte zahlt. Meist ist es ein Ingenico Gerät oder eben die Abwicklung darüber.

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#24
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Kleines Update
============
Habe gerade Beschwerde bei der BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen) eingelegt & schauen wir mal was die dazu sagen was hier abgeht. Ob CCS die Frist bis zum 18.10. einhalten wird? Hmm... schauen wir mal.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

*sing* Wir haben einen Brief gekriegt... wir haben einen Brief gekriegt... wir haben... naja ne E-Mail vom BDIU die gerade mehr fragen aufwirft als sie beantwortet.

Zitat:
Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.10.2019.

Wir haben Ihren Beschwerdevortrag geprüft und können keinen Fehler unseres Mitgliedes feststellen.

Unternehmen, auch wenn Sie sich im Knzernverbund befinden, dürfen nach § 2 Abs. 2 RDG Inkassodienstleistungen füreinander erbringen.

Der § 2 Abs. 3 Nr. 6 besagt zwar, dass es sich nicht um eine Rechtsdienstleitung handelt, das bezieht sich aber nur auf die Erlaubnisfreiheit.

Dazu können Sie auch das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes 2 AZR 582/18 einsehen. Hier sagt das BAG ausdrücklich, dass der § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG "nur" mit der Rechtsdienstleitung aus § 2 Abs. 1 RDG korrespondiert.

Unser Mitglied verhält sich rechtlich also vollkommen richtig.

Wir hoffen, wir konnten Ihrem Anliegen Rechnung tragen und wünschen Ihnen, dass sich die Angelegenheit bald für Sie klärt.

Den Vorgang werden wir schließen und Ihre Beschwerde natürlich zur Kenntnis an unser Mitglied weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Sven B.
Juristischer Referent


§ 2 Abs. 2 RDG besagt:

(2) 1Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd.

Wo ist eine Konzerninkasso 1. eine fremde Einziehung oder auf fremder Rechnung? Wo wird hier eigenständig gefordert? Hier fordert keine Privatperson, kein NETTO, kein fremdes Unternehmen, sondern ein verbundenes auf Auftragsbasis des HAUSEIGENEN Inkasso's im angeblichen Auftrag von NETTO. Weiß Netto überhaupt von der Forderung? Schließtlich heißt es vom 1. Tag an nur "Ingenico hat uns beauftragt".

Sinnbildlich gesprochen "2 Stockwere über uns... sitzen ja im selben Haus".
Es wird lediglich gesagt ich habe bei Netto mal eingekauft. Ingenico verwaltet aber die Zahlungsaktivitäten für Netto.

Ich bitte mal um Aufklärung & um klarer zu verstehen was hier jetzt Fall ist?
CSS hat sich bis heute nicht mehr gemeldet seit Anfang Oktober, Beschwerde beim Gericht ist auch schon eingegangen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von DStein):
naja ne E-Mail vom BDIU die gerade mehr fragen aufwirft als sie beantwortet.

Warum?

Einfach mal die Langfassung der Abkürzung BDIU lesen, dann doch sind eigentlich alle Fragen beantwortet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#27
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
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Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von DStein):
naja ne E-Mail vom BDIU die gerade mehr fragen aufwirft als sie beantwortet.

Warum?

Einfach mal die Langfassung der Abkürzung BDIU lesen, dann doch sind eigentlich alle Fragen beantwortet.
Ich lese hier nur Kündigung hier, kündigung da, es geht um das Thema Kündigung.
Aber auch dass ein verbundenes Unternehmen eine Rechtsdienstleistung erbringt wenn sie im Auftrag des verbundenen Unternehmens tätig wird. Schön und gut... das ist denke ich nicht das Problem.

Beschwerde habe ich eingereicht weil CCS Gebühren fordert als Konzerninkasso wo ja so viel gesagt wird dass es nicht rechtens sei usw usw. Die Passagen stehen für mich als Laie im kompletten Gegenteil zu § 2 RDG.

Was hat es aber speziell in diesem Fall mit der Gebührenerhebung bei verbundenen Unternehmen zu tun?
Es ist "okay & rechtlich in Ordnung" wenn verbundene Unternehmen untereinander Arbeit aufteilen bzw. Ingenico ihr eigenes Inkasso zur Forderung eintreibt. OKAY.. wird ja nicht beanstandet.

Aber es soll nicht okay sein mehr als die Hauptforderung zzgl. etwaige Rücklastschrift & Adressermittlung zu verlangen, also jene Gebühren die ich bezahlt habe? Genau das habe ich beim BDIU beanstandet dass hier Gebühren gefordert werden.

Eine Laienhafte Antwort wäre super womit man sich weiter gegen Konzerninkasso's wehren kann.

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#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
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Zitat (von DStein):
Beschwerde habe ich eingereicht

Und Du glaubst tatsächlich das die auch nur das geringste dagegen unternehmen wollen?



Zitat (von DStein):
Eine Laienhafte Antwort wäre super womit man sich weiter gegen Konzerninkasso's wehren kann.

Steht doch schon alles weiter oben? Man hat denen doch schon entsprechendes geschrieben?

Die wissen schon, weshalb die nicht klagen wollen ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#29
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Ja manchmal muss ich es einfach vereinfachter & simpler gesagt bekommen damit auch ich das kapiere. Aktuell habe ich nur :???: übern Kopf.

Bei der BDIU-Antwort geht man hier auch hier nur speziell auf das Thema ein "Rechtsdienstleistung" ein, so habe ich den Eindruck. Auch bei dem genannten Urteil des Herr B.'s dreht es sich genau um das. Sprich mein eigentlicher Beschwerdegrund wurde völlig ignoriert. Nämlich dass CCS im konzernverbundenen Auftrag eine Forderung mit Inkassogebühren eintreibt... schon wieder trotz des Urteils vom OLG Düsseldorf, unabhängig davon ob es Rechtskräftig ist oder nicht. Und CCS betreibt nachweislich Masseninkasso.

Ich bin auf die Antwort gespannt was das Aufsichtsgericht mir schreiben wird, wenn da überhaupt was kommt.

Zitat:
Und Du glaubst tatsächlich das die auch nur das geringste dagegen unternehmen wollen?
Naja... ich glaube zumindest noch daran dass Gerichte & gerade eine BDIU genauer hinschaut & auf die Finger klopft bzw. entsprechend auch klar sagt "lasst den mist sein Gebühren zu fordern die Ihr nicht dürft in eigener Angelegenheit".

Ich wage zu bezweifeln dass es was bringt wenn ich den Herrn B. ne Antwort schreibe.

Irgendwo muss man halt anfange & sich wehren & beschweren.
Wie ich vorhin gelesen habe wäre selbst eine 0.5 Gebühr (Urteil gegen Infoscore) nach der RVG zu hoch & nur 0.3 maximal zulässig, also genau die besagten 18 EUR. Quelle: Urteil des Bundesgerichthof - vom 14.03.2019 - Az. 4 StR 426/18 sowie Quelle Infodienst

--> Soll ich eigentlich noch Anzeige erstatten wegen gewerblichen Betruges gegen CCS & Ingenico? Was wäre eurer Einschätzung nach nun das richtige außer zu warten ob noch was von CCS kommt?

-- Editiert von DStein am 23.10.2019 22:59

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#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
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Zitat (von DStein):
gerade eine BDIU genauer hinschaut & auf die Finger klopft

Dir ist offensichtlich unbekannt, was die BDIU ist? Das ist die geordnete Vereinigung von Inkasso-Lobbyisten. Keiner von denen nimmt da dem Mitgliedern den Lolli weg oder klopft da auf irgendwelche Finger.




Zitat (von DStein):
Irgendwo muss man halt anfange & sich wehren

1. wehren: weigern ungerechtfertigte Beträge zu zahlen.
2. wehren: man gründe eine Vereinigung (oder trete einer bei) welche das unseriöse Inkassowesen bekämpft.
3. wehren: man wende sich an den zuständigen Bundestagsabgeordneten und versucht den für die Problematik zu sensibilisieren. Je mehr das machen, desto besser.


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