ich bitte auch hier um eure Hilfe:
Wer trägt die Anwaltskosten im Nachlassverfahren, der Erbberechtigte selbst oder die Gegenseite, wenn der Anwalt (noch vor Testamentseröffnung) von der erbberechtigten Person eingesetzt wurde?
Vielen Dank für eure Zeit und Hilfe.
-- Editiert von Alina2019 am 15.09.2019 01:45
Wer trägt die Anwaltskosten im Nachlassverfahren, Erbberechtigte selbst oder die Gegenseite?
13. September 2019
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Frage vom 13. September 2019 | 21:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer trägt die Anwaltskosten im Nachlassverfahren, Erbberechtigte selbst oder die Gegenseite?
Was denn, so teuer?
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