2. Ladendiebstahl Sachsen undjetzt bawü

14. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dublin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Ladendiebstahl Sachsen undjetzt bawü

Hallo,
Ich weiß kaum wie anfangen. Bin Rechtsanwaltsfachangestellte und 32 Jahre alt. Vor 4 Jahren gab es wie ich dachte voll den einmaligen Aussetzer: hatte ne Jeans für 90 € eingesteckt und bekam 20 Tagessätze vom AG Leipzig..
Heute hab ich, in BaWü, mich erneut hinreißen lassen: 2 Kleidungsstücke für insgesamt 140 €...
Natürlich erwischt worden bin ich blöde Kuh...
Ich befürchte es tut nix zur Sache wieso mir das passiert ist??
Ne Vorstrafe wird wohl unvermeidlich sein, oder hilft es mir dass mein erstvergehen in Sachsen war ( arbeite jetzt in Bawü)...drohrä4 ne Gerichtsverhandlung? Bin noch in der probezeit: erfahren meine Chefs von ner Vorstrafe.

Ich hab voll schiss un weiß, dass ich das vorher
Hätte Bedenken sollen,

Tabea

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22 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Die Vorstrafe gab es letztes Mal schon, die erschien nur noch nicht im Führungszeugnis.

Die einzige Möglichkeit einem Führungszeugnis-Eintrag zu entgehen, wäre die jetzige Sache zu einer Einstellung nach 153a StPO zu bringen. Das ist aber bei dem Warenwert und einer einschlägigen Vorstrafe im BZR mordsunwahrscheinlich.

Eine Hauptverhandlung wird es wohl nicht geben, sondern einen Strafbefehl.

Anderes Bundesland spielt keine Rolle StGB und StPO sind Bundesrecht, kein Landesrecht.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.09.2019 19:04

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dublin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Die Vorstrafe gab es letztes Mal schon, die erschien nur noch nicht im Führungszeugnis.

Die einzige Möglichkeit einem Führungszeugnis-Eintrag zu entgehen, wäre die jetzige Sache zu einer Einstellung nach 153a StPO zu bringen. Das ist aber bei dem Warenwert und einer einschlägigen Vorstrafe im BZR mordsunwahrscheinlich.

Eine Hauptverhandlung wird es wohl nicht geben, sondern einen Strafbefehl.

Anderes Bundesland spielt keine Rolle StGB und StPO sind Bundesrecht, kein Landesrecht.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.09.2019 19:04

Ich hatte esbefürchtet, dass mir esnix nützt dassich fürs Klauen das Bundesland gewechselt hab

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Dabei sitzt Du doch an der Quelle... So rein Informationsmäßig... :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dublin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wohl eher nix zum dort besprechen...ich bräuchte ne Gehaltserhöhung für den Strafbefehl....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Wenn es soweit ist... Ratenzahlung beantragen, bei der Staatsanwaltschaft... § 459a StPO...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß kaum wie anfangen. Bin Rechtsanwaltsfachangestellte


Zitat:
Ich hatte esbefürchtet, dass mir esnix nützt dassich fürs Klauen das Bundesland gewechselt hab


Berufsfachlich sage ich jetzt mal nichts. Aber moralisch: Ich denke, mit dem Argument sollten Sie in Erwägung ziehen, die Klausucht professionell behandeln zu lassen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Und die Anwaltsantwort in dem Link ist auch noch falsch: Mit 2 Verurteilungen binnen 5 Jahren ist man in der Tat vorbestraft, d. h., Verurteilung Nr. 2 kommt für 3 Jahre ins Führungszeugnis.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und die Anwaltsantwort in dem Link ist auch noch falsch: Mit 2 Verurteilungen binnen 5 Jahren ist man in der Tat vorbestraft, d. h., Verurteilung Nr. 2 kommt für 3 Jahre ins Führungszeugnis.


So ist es.

@Dublin:

Lass Dir Dein Geld von FEA zurückgeben. Die Antwort der RAin ist falsch was die Vorstrafe angeht. Leider liegen einige Anwälte bei dem Thema öfter mal daneben. Selbst auf Nachfrage.

Sie hat zwar Recht damit, dass die Strafen nicht addiert werden, aber der erste Eintrag steht noch im "Register" (5 Jahre ab Urteilsdatum plus 1 Jahr Überliegefrist) Und diese Tatsache verhindert, dass das für die neue Strafe die Nichtaufnahmeregel aus § 32(2)5a BZRG gilt.

Zitat:


(2) Nicht aufgenommen werden

5. Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten

erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist



Eigentlich nicht so schwierig. Ist mir schleierhaft, wie man da als Anwalt regelmäßig daneben liegen kann.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.09.2019 20:10

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#10
 Von 
Dublin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

heute war das Schreiben von der Polizei in der Post also dieser Fragebogen. Die Anwältin bei FEA, die ja wohl nicht richtig lag bei Ihrer Antwort , empfhielt ja auch, nicht zu antworten auf die Anhörung. Macht das irgendwie Sinn? Ich mein, ich bin ja erwischt worden und hab im Laden unterschrieben, des ich geklaut hab :(
Danke
Tabea

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Ein Geständnis gepaart mit etwas Einsicht und Reue dürfte in dem Fall zielführender sein, als nicht zu antworten.

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#12
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 293x hilfreich)

Das Thema wurde hier gerade fertig abgehandelt, da wurde es an anderer Stelle wortgleich erneut eröffnet. Das nennt man dann heutzutage wohl "Zweitmeinung einholen" :bang:

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#13
 Von 
Dublin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute hab ich Post vom Amtsgericht bekommen : 45 tagessätze

Also hat mein Führungszeugnis einen Inhslt bekommen, wenn ich nix unternehm( was ha nix bringt, Widerspruch gegen den Strafbefehl oder so: der ist ja zurecht auf mich reingebrezelt)?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Also hat mein Führungszeugnis einen Inhslt bekommen Richtig - den aktuellen SB für 3 Jahre. Der alte SB ist zu Ihrem Glück schon zu alt, um noch im FZ aufzutauchen.
( was ha nix bringt, Widerspruch gegen den Strafbefehl oder so: der ist ja zurecht auf mich reingebrezelt)? Das entsprechende Rechtsmittel heißt Einspruch. Und das würde in der Tat nichts bringen außer einer Verhandlung und 70 Euro Mehrkosten, die Verhandlung ist natürlich nicht gratis. Prüfen sollte man aber die Höhe der Tagessätze - entsprechen die 1/30 Ihres Monatseinkommens? Wenn nicht, wäre da was zu machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dublin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Höhe passt: hatte gehofft des es 30 ts werden: teurer Spass

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Bin noch in der probezeit: erfahren meine Chefs von ner Vorstrafe. Um die Frage noch zu beantworten: Nein, nicht automatisch, aber halt dann, wenn Sie ein FZ vorlegen müssen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#17
 Von 
Dublin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, ne glaub nicht dass die noch eins wollen bis Mitte Jan

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#18
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Das Thema wurde hier gerade fertig abgehandelt, da wurde es an anderer Stelle wortgleich erneut eröffnet. Das nennt man dann heutzutage wohl "Zweitmeinung einholen"

Da im "Juraforum" wirklich einige Halbwissende zu oft irgendwelchen Unsinn schreiben, ist eine Zweitmeinung hier einzuholen einfach nur klug. :rock:

-- Editiert von altona01 am 07.12.2019 21:37

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Ich hatte es befürchtet, dass mir es nix nützt, dass ich fürs Klauen das Bundesland gewechselt hab."
Dieser Satz ist sehr bedenklich, er zeigt ein hohes Maß an krimineller Energie.

Es kommt übrigens keineswegs auf die Probezeit an, der Arbeitgeber kann auch später noch feststellen, dass er Ihnen nicht mehr vertraut. Eine Kündigung wäre auch dann noch durchaus möglich.

Sie sollten dringend aufhören mit dem Klauen und sich ggfs. behandeln lassen. Könnte sein, Sie ruinieren sich sonst Ihr Leben. Sie wollen doch weiterhin in Ihrem erlernten Beruf arbeiten, oder?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Zitat (von Dublin):
Danke, ne glaub nicht dass die noch eins wollen bis Mitte Jan


Wieso bis Mitte Januar? Ist die Ausbildung dann zu Ende und du verlässt die Kanzlei? Dann wird es natürlich problematisch bei einer neuen Bewerbung im selben Bereich.

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#21
 Von 
Dublin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@streetworker: weil da die probezeit vorbei ist.. ausgebildet bin ich
@altona: gut wenn Mensch vieles besser weiß, aber Ironie und sarkasmus nicht blickt

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#22
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von Dublin):
Ironie und sarkasmus


Diese beiden Sachen sind in Foren, wenn man sie nicht kenntlich macht "schwierig" da Betonung und Mimik fehlt. Und weil es Leute gibt, die so etwas ernst meinen, wenn sie es schreiben. ;-)

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