Hallo,
Gestern wurde ich erwischt als ich mit einem E-Scooter bei rot über die Ampel gefahren bin auf einer leeren Kreuzung. Test ergab leider 0.5 Promille. Welche Strafe ist zu erwarten?
-- Editiert von Moderator am 16.09.2019 13:56
-- Editiert von Moderator am 16.09.2019 13:58
-- Thema wurde verschoben am 16.09.2019 13:58
0.5 Promille E-Scooter
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Da sollte man erstmal abwarten, welche Reaktion kommt. In einem Forum zum Ausländerrecht ist schwer einzuschätzen, was das nach sich ziehen kann; das richtige Forum wäre hier Strafrecht. Das Wichtigste ist die "leere Kreuzung", also, dass niemand gefährdet oder gar verletzt wurde. Wenn eine Reaktion der Behörden kommt und es geht um strafrechtliche Sanktionen (Tagessätze), dann solltest du nachfragen (Forum, evtl. Anwalt), bevor du reagierst.
Zu viele Sorgen würde ich mir allerdings nicht machen, wenn es die erste Trunkenheitsfahrt war und die Art von E-Scooter gemeint ist, für die man keinen Führerschein braucht. Selbst wenn es wirklich relevante strafrechtliche Konsequenzen geben sollte, dauert das, weil es immer noch Fristen gibt und man das im Zweifel bis vor Gericht bringen kann. Da käme maximal ein Entzug einer erteilten AE infrage; hier sind die Hürden noch etwas höher.
Welche Grenzen bei einer Verurteilung gelten, darüber müsste man über die Anwendungshinweise des jeweiligen Bundeslandes informieren. Problematisch können einerseits Freiheitsstrafen sein oder Geldstrafen in erheblichem Umfang (erheblich heißt in etwa: über 90 Tagessätzen oder ab 100 Tagessätze). Ich bin kein Experte im Strafrecht, aber ohne Gefährdung anderer und ohne "Fahren ohne Führerschein" scheint mir das kaum denkbar.
Ansonsten: Betrunken mit dem E-Scooter fahren ist absoluter Leichtsinn. Das sollte man schon aus Selbstschutz tunlichst unterlassen.
Da die Frage ist, ob das überhaupt eine Straftat ist und nicht einfach nur eine Ordnungswidrigkeit, die sich definitiv nicht auf die AE auswirkt, verschiebe ich das mal mit geändertem Betreff und Text vom Ausländerrecht ins Verkehrsrecht.
-- Editiert von Moderator9 am 16.09.2019 13:57
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Zitatob das überhaupt eine Straftat ist und nicht einfach nur eine Ordnungswidrigkeit, :
Diese Frage lässt sich allerdings nicht seriös beantworten.
Für sich genommen, wäre es eine OWI, sollte das Überfahren der roten Ampel allerdings als Ausfallerscheinung gewertet werden wären wir im Bereich einer Straftat § 316 StGB, und die Grenzen zwischen OWI und Straftat sind ab 0,3 Promille fließend....
Bleibt nur die Post abzuwarten, was einem genau vorgeworfen wird.
Wurde die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen?
Wurde Blut abgenommen, oder nur die Atemalkoholkonzentration festgestellt?
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