0.5 Promille E-Scooter

15. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
glaswirbel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
0.5 Promille E-Scooter

Hallo,

Gestern wurde ich erwischt als ich mit einem E-Scooter bei rot über die Ampel gefahren bin auf einer leeren Kreuzung. Test ergab leider 0.5 Promille. Welche Strafe ist zu erwarten?

-- Editiert von Moderator am 16.09.2019 13:56

-- Editiert von Moderator am 16.09.2019 13:58

-- Thema wurde verschoben am 16.09.2019 13:58

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Da sollte man erstmal abwarten, welche Reaktion kommt. In einem Forum zum Ausländerrecht ist schwer einzuschätzen, was das nach sich ziehen kann; das richtige Forum wäre hier Strafrecht. Das Wichtigste ist die "leere Kreuzung", also, dass niemand gefährdet oder gar verletzt wurde. Wenn eine Reaktion der Behörden kommt und es geht um strafrechtliche Sanktionen (Tagessätze), dann solltest du nachfragen (Forum, evtl. Anwalt), bevor du reagierst.

Zu viele Sorgen würde ich mir allerdings nicht machen, wenn es die erste Trunkenheitsfahrt war und die Art von E-Scooter gemeint ist, für die man keinen Führerschein braucht. Selbst wenn es wirklich relevante strafrechtliche Konsequenzen geben sollte, dauert das, weil es immer noch Fristen gibt und man das im Zweifel bis vor Gericht bringen kann. Da käme maximal ein Entzug einer erteilten AE infrage; hier sind die Hürden noch etwas höher.

Welche Grenzen bei einer Verurteilung gelten, darüber müsste man über die Anwendungshinweise des jeweiligen Bundeslandes informieren. Problematisch können einerseits Freiheitsstrafen sein oder Geldstrafen in erheblichem Umfang (erheblich heißt in etwa: über 90 Tagessätzen oder ab 100 Tagessätze). Ich bin kein Experte im Strafrecht, aber ohne Gefährdung anderer und ohne "Fahren ohne Führerschein" scheint mir das kaum denkbar.

Ansonsten: Betrunken mit dem E-Scooter fahren ist absoluter Leichtsinn. Das sollte man schon aus Selbstschutz tunlichst unterlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Da die Frage ist, ob das überhaupt eine Straftat ist und nicht einfach nur eine Ordnungswidrigkeit, die sich definitiv nicht auf die AE auswirkt, verschiebe ich das mal mit geändertem Betreff und Text vom Ausländerrecht ins Verkehrsrecht.

-- Editiert von Moderator9 am 16.09.2019 13:57

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Moderator9):
ob das überhaupt eine Straftat ist und nicht einfach nur eine Ordnungswidrigkeit,


Diese Frage lässt sich allerdings nicht seriös beantworten.

Für sich genommen, wäre es eine OWI, sollte das Überfahren der roten Ampel allerdings als Ausfallerscheinung gewertet werden wären wir im Bereich einer Straftat § 316 StGB, und die Grenzen zwischen OWI und Straftat sind ab 0,3 Promille fließend....

Bleibt nur die Post abzuwarten, was einem genau vorgeworfen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Wurde die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen?

Wurde Blut abgenommen, oder nur die Atemalkoholkonzentration festgestellt?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.346 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen