Haftpflichtversicherung bei einer Brille ohne Quittung

15. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go427630-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtversicherung bei einer Brille ohne Quittung

Hallo,

ich habe vor vier Jahren meine Brille aus Amerika für 1600$ geschenkt bekommen. Diese ist heute zu Bruch gegangen in der Fußballkabine. Meine Brille lag auf einem Tisch und jemand hat einen Ball überm Tisch geschmissen, sodass meine Brille runter flog und unter der geöffneten Klappe der Fußballtasche flog. Mein Kollege wusste dies nicht und sah die Brille nicht, sodass er unbewusst auf die Brille getreten ist und diese in der Mitte durchgebrochen ist. Da ich auf dem Feld war und es erst nach dem Spiel gesehen habe, hat er angeboten, seine Haftpflichtversicherung einzuschalten. Jedoch habe ich für die Brille keine Rechnung, da dies ein Geschenk meiner Praktikumsfirma aus den USA ist. Zahlt die Versicherung trotzdem?

LG

-- Editiert von go427630-59 am 16.09.2019 00:00

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go427630-59):
Zahlt die Versicherung trotzdem?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go427630-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, dumm ausgedrückt, wir sind alle keine Orakel :D
aber würde es Probleme bei der Regulierung geben?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go427630-59):
aber würde es Probleme bei der Regulierung geben?

Mit ziemlicher Sicherheit wird die Versicherung sich sträuben 1.600 EUR einfach auf Zuruf zu zahlen.
Wobei da ja eh nur der Zeitwert ersetzt wird, also 1600 EUR wirds schon mal nicht mehr geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von go427630-59):
ich habe vor vier Jahren meine Brille aus Amerika für 1600$ geschenkt bekommen.

Landgericht Augsburg Urteil vom 28.06.2012 - 33 O 1254/11: Eine Brille hat eine Nutzungsdauer von ca. 5 Jahren.

Lässt sich der Wert nicht nachweisen, so wird die Versicherung danach forschen bzw. einen Wert taxieren. (Der wird wohl geringer ausfallen als 1600$). Davon wird ca. 1/5 erstattet, weil die Brille schon 4 Jahre genutzt wurde..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go427630-59):
ich habe vor vier Jahren meine Brille aus Amerika für 1600$ geschenkt bekommen.

1. 1.600 US$ für eine Brille?
2. Sonnenbrille?
3. Nenn doch mal Hersteller.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go427630-59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von go427630-59):
ich habe vor vier Jahren meine Brille aus Amerika für 1600$ geschenkt bekommen.

1. 1.600 US$ für eine Brille?
2. Sonnenbrille?
3. Nenn doch mal Hersteller.


1. ist in Amerika halt teurer, weil du dort auf alles noch Steuern zahlen musst und die Linsen einzeln. Es waren Hi-Index Linsen mit 20% Blaulichtfilter, Blendschutz bei Nacht, Selbsttönung bei großer Helligkeit, 90% Verspiegelung.
2. Nein
3. Prada Gestell von Lensecrafters


Danke für die anderen antworten. Mit dem vollen Betrag habe ich auch nicht mehr gerechnet, nur mit war Bammel, weil ich keine Rechnung hatte und die Versicherung sich quer stellt.

-- Editiert von go427630-59 am 16.09.2019 11:08

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