Guten Tag,
ein Einzelunternehmer nutzt seinen privaten PKW gelegentlich für gesch. Fahrten z.B. zu Kunden oder Messen. Für diese Fahrten macht er in der EÜR pro Kilometer 30 Cent als Kosten/Betriebsausgaben geltend.
Welches sind die "üblichen" Folgen, wenn er für diese Fahrten bei einer Betriebsprüfung keine oder keine ausreichenden Nachweise erbringen könnte?
Werden die Kosten "einfach" gestrichen und es müssen Steuern nachbezahlt werden? Oder werden dann gleich Bußgelder verhängt oder gar noch Schlimmeres?
Vorab - vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Gruß
Peter
Keine Nachweise für gesch. Dienstfahrten mit priv. PKW - Folgen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatWerden die Kosten "einfach" gestrichen und es müssen Steuern nachbezahlt werden? :
Richtig! Ggf. zzgl. Zinsen.
ZitatOder werden dann gleich Bußgelder verhängt oder gar noch Schlimmeres? :
Das könnte der Fall sein, wenn nachweisbar ist, dass Sie nicht so viele geschäftliche Km hatten, sondern z.B. eindeutig private Fahrten als geschäftlich deklarierten.
Danke für die erste Einschätzung.
Wie könnte das FA dem Einzelunternehmer denn nachweisen, dass er nicht so viele geschäftliche Kilometer gefahren ist?
Und warum sollte es diese Anstrengung unternehmen?
Was wären denn die üblichen Folgen, falls das FA einen solchen Nachweis erbringt?
(Gehen wir mal davon aus, dass der Einzelunternehmer pro Jahr ca. 1500-2000 Euro für gesch. Dienstfahrten als Kosten geltend macht.)
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Denkfehler deinerseits!
Das FA muss gar nichts nachweisen!
Bei der Nutzungseinlage des privaten PKW's handelt es sich um eine steuermindernde Tatsache, für die alleine Du als Stpfl. nachweispflichtig bist! Kannst Du den Nachweis nicht führen, so kann das FA schätzen, §162 AO. Diese Schätzung kann dann ggf. 0 km sein!
taxpert
Hallo @taxpert
ZitatDenkfehler deinerseits! :
Das FA muss gar nichts nachweisen!
Bei der Nutzungseinlage des privaten PKW's handelt es sich um eine steuermindernde Tatsache, für die alleine Du als Stpfl. nachweispflichtig bist! Kannst Du den Nachweis nicht führen, so kann das FA schätzen, §162 AO. Diese Schätzung kann dann ggf. 0 km sein!
Der "Denkfehler" entstand durch die Antwort von cybert
ZitatDas könnte der Fall sein, wenn nachweisbar ist, dass Sie nicht so viele geschäftliche Km hatten, sondern z.B. eindeutig private Fahrten als geschäftlich deklarierten. :
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Einzelunternehmer seine Dienstfahrten nachweisen muss.
Die Fragen sind:
Was sind die "üblichen" Folgen, wenn der Unternehmer keine ausreichenden Nachweise liefern kann; neben der Schätzung des Finanzamtes - also ggf. 0 km?
Macht sich ein Unternehmer der Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung schuldig, wenn er Kosten für gesch. Dienstfahrten geltend macht für die er jedoch keine ausreichenden Nachweise liefern kann?
Der Stpfl. macht sich dann der Steuerhinterziehung schuldig, wenn die erklärten Fahrten entweder gar nicht angefallen sind oder die Fahrten angefallen sind, aber keine bzw. geringere Kosten z.B. Nutzung eines fremden Pkw ohne Entgelt).
Ob und wie tief das FA hier "einsteigt" ist eine Einzelfallentscheidung, die hier im Forum nicht ansatzweise vorausgesehen werden kann! Deshalb erübrigt sich eine Diskussion darüber.
taxpert
-- Editiert von taxpert am 16.09.2019 14:03
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