Abstandzahlung für Küche

16. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb507780-58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstandzahlung für Küche

Hallo, meine Mutter hat vor 10 Jahren eine Wohnung bezogen, in der eine Einbauchküche schon vorhanden war. Für diese sollte sie 4000€ bezahlen. Der Vermieter sagte ihr dass das dann ihre Küche sei. Jetzt hat sie zu Ende Oktober gekündigt und der Vermieter behauptet dass das nur eine Abstandszahlung für die Küche sei und ihr die nicht gehört und sie auch kein Geld dafür bekommt. Ist das wirklich so rechtens?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von fb507780-58):
Jetzt hat sie zu Ende Oktober gekündigt und der Vermieter behauptet dass das nur eine Abstandszahlung für die Küche sei


Naja,
eine Abstandszahlung ist ja i.d.R. eine Zahlung für etwas, was dann mir gehört.....

Was gibt es denn schriftlich darüber ? Quittung, Kontoauszug, Vertrag ??

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#2
 Von 
fb507780-58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag steht 4000€ Abstandzahlung für Küche mehr nicht.

Der Vermieter behauptet jetzt einfach dass die Zahlung für die Nutzung war in der Zeit in der sie da drin gewohnt hat.



-- Editiert von fb507780-58 am 16.09.2019 15:27

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Der Vermieter behauptet jetzt einfach dass die Zahlung für die Nutzung war in der Zeit in der sie da drin gewohnt hat.


Da kann er viel behaupten. Unter Abstandszahlung versteht man üblicherweise die Zahlung des Kaufpreises.

Allerdings gibt es keinen Anspruch auf Rückkauf. Im Zweifel müsste die Wohnung daher ohne Küche zurückgegeben werden.

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#4
 Von 
fb507780-58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt sie kann die Küche mitnehmen ohne Probleme? Weil er mit Anzeigen und Anwalt droht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

So sehe ich das zumindest.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von fb507780-58):
Im Mietvertrag steht 4000€ Abstandzahlung für Küche mehr nicht.
Das ist doch schön. Ich meine, die Küche hat sie vor 10 Jahren dem Vermieter abgekauft. Mit einmaliger Zahlung von 4000,-
Zitat (von fb507780-58):
Heißt sie kann die Küche mitnehmen ohne Probleme?
Ich meine, ja.
War die Küche vor 10 Jahren neu?
Wenn der Vermieter meint, es wäre eine Nutzungsentschädigung/etwa so wie Miete, zu zahlen, dann hätte er das so in den Mietvertrag schreiben müssen.

Zitat (von fb507780-58):
Weil er mit Anzeigen und Anwalt droht.
Macht er das schriftlich?

Oder auch alles nur gesagt?
Manche Vermieter machen das immer wieder-- mit derselben Küche... :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
fb507780-58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Küche war nicht neu, die wurde vom Vermieter davor genutzt.
Was einfach unlogisch ist, er schrieb in einem Brief ein Gutachter hätte behauptet die Küche sei nichts mehr wert. Im zweiten Brief redet er davon die Küche sei nicht erworben lediglich die Abstandszahlung wurde erhoben wegen der Benutzung.


Er ist vorhin beim reden als man ihn auf das ganze angesprochen hat, einfach in sein Auto gestiegen und davon gerast

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Küche ist nicht Gegenstand des Mietvertrages. Wenn er es wäre, dann wäre eine erhöhte Mietzahlung der Fall gewesen, nicht aber eine einmalige Abstandszahlung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von fb507780-58):
er schrieb in einem Brief ein Gutachter hätte behauptet die Küche sei nichts mehr wert
Das kann deiner Mutter egal sein.
Zitat (von fb507780-58):
Im zweiten Brief redet er davon die Küche sei nicht erworben lediglich die Abstandszahlung wurde erhoben wegen der Benutzung.
Auch das kann jetzt mal egal sein.
Wusste der Vermieter, dass deine Mutter 10 Jahre dort wohnen bleibt?

Überleg bitte: Sie zieht nach 10 Jahren aus--- sie hätte für die Küche jeden Monat ca 33,- Nutzung gezahlt.
ODER: Sie zieht nach 2 Jahren aus--- sie hätte für die gleiche Küche jeden Monat 167,- gezahlt.

Wenn die Küche dem Vermieter gehört und in der Wohnung bleiben soll, hätte er vor 10 Jahren die Kaltmiete um X € für die Nutzung der gemieteten EBK erhöhen können. Eben für die Benutzung der Mietsache Küche.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb507780-58):
Im Mietvertrag steht 4000€ Abstandzahlung für Küche mehr nicht.

Das "4000€ Abstandzahlung für Küche" steht ganz alleine da, ohne was weiteres?

Dann könnte man das auch anders verstehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb507780-58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da steht nur das nichts weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Also für mich relativ klar:
Abstandszahlung = Kauf der Küche = Eigentum des Mieters

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Abstandszahlung = Kauf der Küche


Hier muss man mit den Begrifflichkeiten aufpassen, was der Vermieter damals schon nicht getan hat.
Ablösezahlung wäre der Kauf der Küche gewesen, eine Abstandszahlung ist etwas anderes, nämlich ein reines Entgelt nur für das Freimachen der Wohnung und im Mietrecht nicht (mehr) zulässig.
Die Begrifflichkeiten werden aber oft in einen Topf geworfen und somit gilt allgemein auch eine Abstandszahlung als Ablöse.

Fall der Vermieter weiterhin auf seinem Standpunkt besteht, sollte man überlegen, ob es nicht eventuell Sinn macht die Küche zurückzugeben und sich mal schlau machen, ob man die zu unrecht erhobene Abstandszahlung zurückzufordern könnte.
Nicht vergessen, die Küche ist >10 Jahre alt und ein Ab- und Aufbau wird diese nicht besser machen....

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