Hallo, meine Mutter hat vor 10 Jahren eine Wohnung bezogen, in der eine Einbauchküche schon vorhanden war. Für diese sollte sie 4000€ bezahlen. Der Vermieter sagte ihr dass das dann ihre Küche sei. Jetzt hat sie zu Ende Oktober gekündigt und der Vermieter behauptet dass das nur eine Abstandszahlung für die Küche sei und ihr die nicht gehört und sie auch kein Geld dafür bekommt. Ist das wirklich so rechtens?
Abstandzahlung für Küche
Fragen zur Miete?
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ZitatJetzt hat sie zu Ende Oktober gekündigt und der Vermieter behauptet dass das nur eine Abstandszahlung für die Küche sei :
Naja,
eine Abstandszahlung ist ja i.d.R. eine Zahlung für etwas, was dann mir gehört.....
Was gibt es denn schriftlich darüber ? Quittung, Kontoauszug, Vertrag ??
Im Mietvertrag steht 4000€ Abstandzahlung für Küche mehr nicht.
Der Vermieter behauptet jetzt einfach dass die Zahlung für die Nutzung war in der Zeit in der sie da drin gewohnt hat.
-- Editiert von fb507780-58 am 16.09.2019 15:27
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Zitat:Der Vermieter behauptet jetzt einfach dass die Zahlung für die Nutzung war in der Zeit in der sie da drin gewohnt hat.
Da kann er viel behaupten. Unter Abstandszahlung versteht man üblicherweise die Zahlung des Kaufpreises.
Allerdings gibt es keinen Anspruch auf Rückkauf. Im Zweifel müsste die Wohnung daher ohne Küche zurückgegeben werden.
Heißt sie kann die Küche mitnehmen ohne Probleme? Weil er mit Anzeigen und Anwalt droht.
So sehe ich das zumindest.
wirdwerden
Das ist doch schön. Ich meine, die Küche hat sie vor 10 Jahren dem Vermieter abgekauft. Mit einmaliger Zahlung von 4000,-ZitatIm Mietvertrag steht 4000€ Abstandzahlung für Küche mehr nicht. :
Ich meine, ja.ZitatHeißt sie kann die Küche mitnehmen ohne Probleme? :
War die Küche vor 10 Jahren neu?
Wenn der Vermieter meint, es wäre eine Nutzungsentschädigung/etwa so wie Miete, zu zahlen, dann hätte er das so in den Mietvertrag schreiben müssen.
Macht er das schriftlich?ZitatWeil er mit Anzeigen und Anwalt droht. :
Oder auch alles nur gesagt?
Manche Vermieter machen das immer wieder-- mit derselben Küche...
Die Küche war nicht neu, die wurde vom Vermieter davor genutzt.
Was einfach unlogisch ist, er schrieb in einem Brief ein Gutachter hätte behauptet die Küche sei nichts mehr wert. Im zweiten Brief redet er davon die Küche sei nicht erworben lediglich die Abstandszahlung wurde erhoben wegen der Benutzung.
Er ist vorhin beim reden als man ihn auf das ganze angesprochen hat, einfach in sein Auto gestiegen und davon gerast
Die Küche ist nicht Gegenstand des Mietvertrages. Wenn er es wäre, dann wäre eine erhöhte Mietzahlung der Fall gewesen, nicht aber eine einmalige Abstandszahlung.
wirdwerden
Das kann deiner Mutter egal sein.Zitater schrieb in einem Brief ein Gutachter hätte behauptet die Küche sei nichts mehr wert :
Auch das kann jetzt mal egal sein.ZitatIm zweiten Brief redet er davon die Küche sei nicht erworben lediglich die Abstandszahlung wurde erhoben wegen der Benutzung. :
Wusste der Vermieter, dass deine Mutter 10 Jahre dort wohnen bleibt?
Überleg bitte: Sie zieht nach 10 Jahren aus--- sie hätte für die Küche jeden Monat ca 33,- Nutzung gezahlt.
ODER: Sie zieht nach 2 Jahren aus--- sie hätte für die gleiche Küche jeden Monat 167,- gezahlt.
Wenn die Küche dem Vermieter gehört und in der Wohnung bleiben soll, hätte er vor 10 Jahren die Kaltmiete um X € für die Nutzung der gemieteten EBK erhöhen können. Eben für die Benutzung der Mietsache Küche.
ZitatIm Mietvertrag steht 4000€ Abstandzahlung für Küche mehr nicht. :
Das "4000€ Abstandzahlung für Küche" steht ganz alleine da, ohne was weiteres?
Dann könnte man das auch anders verstehen ...
Da steht nur das nichts weiter.
Also für mich relativ klar:
Abstandszahlung = Kauf der Küche = Eigentum des Mieters
ZitatAbstandszahlung = Kauf der Küche :
Hier muss man mit den Begrifflichkeiten aufpassen, was der Vermieter damals schon nicht getan hat.
Ablösezahlung wäre der Kauf der Küche gewesen, eine Abstandszahlung ist etwas anderes, nämlich ein reines Entgelt nur für das Freimachen der Wohnung und im Mietrecht nicht (mehr) zulässig.
Die Begrifflichkeiten werden aber oft in einen Topf geworfen und somit gilt allgemein auch eine Abstandszahlung als Ablöse.
Fall der Vermieter weiterhin auf seinem Standpunkt besteht, sollte man überlegen, ob es nicht eventuell Sinn macht die Küche zurückzugeben und sich mal schlau machen, ob man die zu unrecht erhobene Abstandszahlung zurückzufordern könnte.
Nicht vergessen, die Küche ist >10 Jahre alt und ein Ab- und Aufbau wird diese nicht besser machen....
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