Privatrechnung für einmalige Dienstleistung

16. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb525758-40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatrechnung für einmalige Dienstleistung

Hallo,
ich bin zur Zeit Student und verfüge über kein Einkommen.
Habe nun privat für einen Bekannten eine Website zusammengebastelt und wir haben uns auf 1500€ geeinigt.
Das ganze war eine einmalige Sache und ich habe so etwas weder zuvor gemacht noch vor, es nochmal zu machen.
Kann ich nun einfach eine Rechnung über 1500€ ausstellen (natürlich ohne Mwst.) oder muss ich dafür ein Kleingewerbe etc. anmelden? Es gibt doch einen jährlichen Freibetrag ( 2019 - 9168€ ), müsste ich somit (sofern keine weiteren Einnahmen hinzukommen) weder Steuern bezahlen noch eine Steuererklärung abgeben? Ich habe auch gelesen, dass es eine Freigrenze von 730€ für Nebentätigkeit und Jahr gibt, ist diese jedoch nur relevant wenn man ohnehin schon den Freibetrag überschritten hat?
Ich freue über jede Hilfe / jeden Ratschlag.

-- Editiert von fb525758-40 am 16.09.2019 15:51

-- Editiert von fb525758-40 am 16.09.2019 15:51

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32257 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von fb525758-40):
Habe nun privat für einen Bekannten eine Website zusammengebastelt und wir haben uns auf 1500€ geeinigt.
Was sagt der Bastelvertrag? Was will denn der Bekannte haben?

Ein Gewerbe anmelden, nachdem du die einmalige Leistung schon erbracht hast? Was für eine Idee----

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb525758-40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb525758-40):
Habe nun privat für einen Bekannten eine Website zusammengebastelt und wir haben uns auf 1500€ geeinigt.
Was sagt der Bastelvertrag? Was will denn der Bekannte haben?

Ein Gewerbe anmelden, nachdem du die einmalige Leistung schon erbracht hast? Was für eine Idee----

Der Bekannte will lediglich eine Rechnung dafür haben. Für den ist es auch okay, wenn darauf keine Mwst. drauf ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120308 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von fb525758-40):
Kann ich nun einfach eine Rechnung über 1500€ ausstellen

Kann man unter Beachtung der Vorgaben / Pflichtangaben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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