Fortsetzungsvereinbarung - Musterschreiben

16. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sue Me
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Fortsetzungsvereinbarung - Musterschreiben

Hallo, an alle Forums-Mitglieder.

Folgender Fall: mein Vermieter hat mir zum Jahresbeginn schon wieder die Miete erhöht.
Ich hab zwar - notgedrungen - zugestimmt, habe aber in der Zustimmungserklärung darauf hingewiesen, dass jetzt langsam das Ende der Fahnenstange erreicht sei, da die zu zahlende Miete bereits jetzt die
Vergleichsmiete lt. Mietspiegel übersteigt. Drei Wochen später flattert mir dann plötzlich die Kündigung wegen Eigenbedarfs in den Briefkasten!

Der angebliche Eigenbedarf ist zwar nur vorgetäuscht, da ich aber keine Lust auf eine Räumungsklage habe, habe ich mir überlegt, nachzugeben und mit ihm eine Fortsetzungsvereinbarung zu treffen.

Nach zwei Stunden Sucherei im Internet hatte ich aber immer noch kein Musterschreiben gefunden und musste deshalb selber eines aufsetzen.

Was haltet ihr davon?

Bin für jede Kritik dankbar. Genial wäre es natürlich, wenn jemand eine Interquelle für ein Musterschreiben hätte oder eines aus einem Formularbuch hier posten könnte.

Im Voraus bereits vielen herzlichen Dank.

Viele Grüße

Peter









Fortsetzungsvereinbarung




Mit Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages kommen die unterzeichnenden Parteien überein,
dass das zwischen Ihnen bestehende Mietverhältnis über das Objekt SoundSo-Straße 1, 12345
B-Stadt für unbestimmte Zeit fortgesetzt werden soll.

Es gelten weiterhin die Bedingungen des Mietvertrags vom TT.MM.JJJJ mit folgender Ausnahme:

Die Miete beträgt monatlich

- ab dem 01.01.2022...........................................................................XX €

- ab dem 01.01.2025...........................................................................XX €

- ab dem 01.01.2028...........................................................................XX €

Weitere Mieterhöhungen - egal aus welchem Rechtsgrund - sind bis zum 31.12.2030
ausgeschlossen.

Desweiteren verzichtet der Vermieter auf sein Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs.



B-Stadt, den TT.MM.JJJJ



----------------
Hans Dampf
(Vermieter)



----------------------
Otto Normalverbraucher
(Mieter)

-- Editiert von Sue Me am 16.09.2019 20:28

-- Editiert von Sue Me am 16.09.2019 20:31

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Woher nehmen Sie Ihren Optimissmuss, dass Ihr Vermieter eine solche Vereinbarung unterschreibt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Der Vm wäre schön blöd, das zu unterschreiben. Damit würde er zugeben, dass sein derzeitiger Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist. Damit macht er sich ausgezeichnet erpressbar. Im Worst Case könnte der Mieter irgendwann die Vereinbarung wegen Täuschung anfechten...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31969 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Sue Me):
mein Vermieter hat mir zum Jahresbeginn schon wieder die Miete erhöht.
Zitat (von Sue Me):
habe ich mir überlegt, nachzugeben und mit ihm eine Fortsetzungsvereinbarung zu treffen.
Bist du guter Hoffnung? Oder einfach nur naiv? ;)
Zitat (von Sue Me):
habe aber in der Zustimmungserklärung darauf hingewiesen, dass jetzt langsam das Ende der Fahnenstange erreicht sei, da die zu zahlende Miete bereits jetzt die Vergleichsmiete lt. Mietspiegel übersteigt.
Diesen Brief hast du in Kopie vorliegen? Deine neue teurere Miete zahlst du seit Januar regelmäßig und pünktlich?

Irgendwas passt hier nicht zusammen.
Wann kam die Eigenbedarfskündigung? Und wann sollst du raus?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sue Me
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich bin kein Optimist und naiv bin ich schon zweimal nicht!
Sagen wir einfach mal, ich habe Beweise dafür, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist.
Mein Vermieter hat mit Sicherheit kein Interesse daran, dass ich mir einen Anwalt nehme und er vor Gericht (also während der Räumungsklage) eine Schlappe erleidet. Von der strafrechtlichen Seite einmal ganz abgesehen!
Und da es ihm ja offensichtlich nur um eine möglichst hohe Miete geht, ist die Idee nicht so abwägig.

Gibt es vielleicht irgendjemanden, der etwas Konstruktives zu dem von mir aufgesetzten Musterschreiben sagen kann?

Im Voraus bereits vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Sue Me):
Gibt es vielleicht irgendjemanden, der etwas Konstruktives zu dem von mir aufgesetzten Musterschreiben sagen kann?

Naja, die ursprüngliche Frage war ja
Zitat (von Sue Me):
Was haltet ihr davon?

Den Teil haben die Vorposter ja schon beantwortet.


Juristisch wäre das dann wohl durchaus bindend für beide Seiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.884 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen