Arbeitgeberwechsel danach Abrechnung in Steuerklasse 6

17. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb485981-23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeberwechsel danach Abrechnung in Steuerklasse 6

Hallo zusammen, hab zum 31.08. bzw 01.09. den Arbeitgeber gewechselt und war nun erstaunt, dass mein alter Arbeitgeber meine Resturlaubstage wie auch anteiliges Weihnachtsgeld in Steuerklasse 6 abrechnete. Dieser macht die Abrechnung im laufenden Monat und zahlt immer zur Mitte des Monats das Gehalt immer vorraus für den ganzen Monat. Ich bin sehr verwundert, da mein neuer Arbeitgeber mich noch gar nicht angemeldet hatte und im Grunde diese Zeiten ja nicht für September gelten sondern ja für August. Kann das richtig sein?

-- Editiert von Moderator am 17.09.2019 15:31

-- Thema wurde verschoben am 17.09.2019 15:31

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7 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Natürlich - Sie haben neue Arbeit, so dass der alte AG in Klasse 6 abrechnen muß. Übrigens zahlt man in der Konstellation üblicherweise zu wenig - rechnen Sie also damit, dass Sie 2020 nachzahlen...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Übrigens zahlt man in der Konstellation üblicherweise zu wenig
Wieso? In Steuerklasse 6 zahlt man enorm viel. Warum sollte man dann noch nachzahlen müssen?

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#3
 Von 
fb485981-23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum zu wenig?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wieso? In Steuerklasse 6 zahlt man enorm viel. Na, nehmen wir doch mal ein Beispiel: Sie kriegen 2.000 Euro in Klasse 1 - macht 180 Euro Steuer plus 10 Euro Soli. Und nun stellen Sie sich mal vor, Sie haben von einem Arbeitgeber 1000 Euro in Klasse 1 und vom zweiten Arbeitgeber 1000 Euro in Klasse 6 bekommen. Da haben Sie bei AG 1 null Euro Steuer und Soli bezahlt und bei AG 2 113 Euro Steuer und 6 Euro Soli bezahlt - folglich wurden 67 Euro Steuer zu wenig bezahlt und desgleichen 4 Euro Soli. Genau darum ist es auch Pflicht, eine Steuererklärung einzureichen, wenn man Lohn in Klasse 6 hatte...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
fb485981-23
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah verstehe. Tatsächlich übersteigen die Beträge dieses Beispiel. Laut Rechnung würde sogar zuviel versteuert. Hier als Beispiel: 2500 Brutto hätte ich noch zu bekommen und es wurden 800 Euro Lohnsteuer abgezogen. Der neue AG zahlt mir als Gehalt 2500 Euro brutto in klasse 1 und wird definitv erneut Lohnsteuer anführen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Effekt ist aber bei den genannten Beträgen der gleiche wie in der Antwort von @muemmel, d.h. es wird insgesamt zu wenig Lohnsteuer einbehalten.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

2500 Brutto hätte ich noch zu bekommen und es wurden 800 Euro Lohnsteuer abgezogen. Das ist dann aber mehr als regulär in Klasse 6 abzuziehen wäre - vermutlich wegen taggenauer Abrechnung. Das hätte hier, abweichend von der Regel, die Folge, dass es ungefähr passen würde. Eine Steuererklärung ist trotzdem fällig (bis 31.07.2020)

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