Hallo zusammen, hab zum 31.08. bzw 01.09. den Arbeitgeber gewechselt und war nun erstaunt, dass mein alter Arbeitgeber meine Resturlaubstage wie auch anteiliges Weihnachtsgeld in Steuerklasse 6 abrechnete. Dieser macht die Abrechnung im laufenden Monat und zahlt immer zur Mitte des Monats das Gehalt immer vorraus für den ganzen Monat. Ich bin sehr verwundert, da mein neuer Arbeitgeber mich noch gar nicht angemeldet hatte und im Grunde diese Zeiten ja nicht für September gelten sondern ja für August. Kann das richtig sein?
-- Editiert von Moderator am 17.09.2019 15:31
-- Thema wurde verschoben am 17.09.2019 15:31
Arbeitgeberwechsel danach Abrechnung in Steuerklasse 6
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Natürlich - Sie haben neue Arbeit, so dass der alte AG in Klasse 6 abrechnen muß. Übrigens zahlt man in der Konstellation üblicherweise zu wenig - rechnen Sie also damit, dass Sie 2020 nachzahlen...
Wieso? In Steuerklasse 6 zahlt man enorm viel. Warum sollte man dann noch nachzahlen müssen?ZitatÜbrigens zahlt man in der Konstellation üblicherweise zu wenig :
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Warum zu wenig?
Wieso? In Steuerklasse 6 zahlt man enorm viel. Na, nehmen wir doch mal ein Beispiel: Sie kriegen 2.000 Euro in Klasse 1 - macht 180 Euro Steuer plus 10 Euro Soli. Und nun stellen Sie sich mal vor, Sie haben von einem Arbeitgeber 1000 Euro in Klasse 1 und vom zweiten Arbeitgeber 1000 Euro in Klasse 6 bekommen. Da haben Sie bei AG 1 null Euro Steuer und Soli bezahlt und bei AG 2 113 Euro Steuer und 6 Euro Soli bezahlt - folglich wurden 67 Euro Steuer zu wenig bezahlt und desgleichen 4 Euro Soli. Genau darum ist es auch Pflicht, eine Steuererklärung einzureichen, wenn man Lohn in Klasse 6 hatte...
Ah verstehe. Tatsächlich übersteigen die Beträge dieses Beispiel. Laut Rechnung würde sogar zuviel versteuert. Hier als Beispiel: 2500 Brutto hätte ich noch zu bekommen und es wurden 800 Euro Lohnsteuer abgezogen. Der neue AG zahlt mir als Gehalt 2500 Euro brutto in klasse 1 und wird definitv erneut Lohnsteuer anführen.
Der Effekt ist aber bei den genannten Beträgen der gleiche wie in der Antwort von @muemmel, d.h. es wird insgesamt zu wenig Lohnsteuer einbehalten.
2500 Brutto hätte ich noch zu bekommen und es wurden 800 Euro Lohnsteuer abgezogen. Das ist dann aber mehr als regulär in Klasse 6 abzuziehen wäre - vermutlich wegen taggenauer Abrechnung. Das hätte hier, abweichend von der Regel, die Folge, dass es ungefähr passen würde. Eine Steuererklärung ist trotzdem fällig (bis 31.07.2020)
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