Mieterhöhung per Lastschrift

17. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
vincerecht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung per Lastschrift

Hallo liebe Mieterfreunde,

ich hab 2018 von meinem Vermieter Deutsche Wohnen eine Mieterhöhungsschreiben erhalten, in dem stand, dass die höhere Miete per SEPA-Lastschriftverfahren einfach eingezogen wird. Laut deutschem Mietrecht braucht die Deutsche Wohnen dafür aber eine schriftliche Zustimmung.

Meine Frage ist:

hat jemand auch von euch die Erfahrung gemacht, dass die Deutsche Wohnen bei euch einfach die höhere Miete nach dem Schreiben eingezogen hat, ohne dass ihr schriftlich zugestimmt habt? Finde so etwas schon makaber und würde gerne eure Erfahrungen mit der Deutschen Wohnen hören.

Liebe Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Wurde die Miete nach § 559 BGB wegen einer Modernisierung erhöht, war das eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB, eine Mieterhöhung aufgrund einer Staffelmiete (§ 557a BGB) oder sogar nur eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung?

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Es könnte sich auch um eine Mieterhöhung im öffentlich geförderten Wohnungsbau (§ 10 Wohnungsbindungsgesetz) handeln. Die erfordert lt. §10 Abs. 2

Zitat:
(2) Die Erklärung des Vermieters hat die Wirkung, dass von dem Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an das erhöhte Entgelt an die Stelle des bisher zu entrichtenden Entgelts tritt; wird die Erklärung erst nach dem Fünfzehnten eines Monats abgegeben, so tritt diese Wirkung von dem Ersten des übernächsten Monats an ein. Wird die Erklärung bereits vor dem Zeitpunkt abgegeben, von dem an das erhöhte Entgelt nach den dafür maßgebenden Vorschriften zulässig ist, so wird sie frühestens von diesem Zeitpunkt an wirksam. Soweit die Erklärung darauf beruht, dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorangehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt.

keine ausdrückliche Zustimmung !!

-- Editiert von Spezi-2 am 17.09.2019 14:05

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von vincerecht):
Meine Frage ist:
Und meine Fragen sind:
Wozu sollst du zustimmen? Zur Mieterhöhung ODER zum SEPA-Verfahren.
Was genau steht in dem DW-Schreiben?
Und wie hast du bisher deine Miete bezahlt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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