Urlaubsentgelt Anspruch nach Kündigung Berechnung und Höhe?

17. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
blue1241
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsentgelt Anspruch nach Kündigung Berechnung und Höhe?

Hallo,

ich habe 8 Monate in einem Betrieb gearbeitet.
Vom 01.02.19 bis 30.05.19 auf 450€ Basis und vom 31.05.19 bis zum 06.09 in Teilzeit. Der 450€ Vertrag war auf 6 Monate befristet.
Vor Ablauf der Frist wurde ein neuer Vertrag über 6 Monate unterschrieben weil ich dann Teilzeit gearbeitet habe.

Ich habe nie Urlaub genommen weil wir in der Firma chronisch unterbesetzt waren. Als ich dann meinen Vertrag fristgerecht gekündigt hatte sagte ich meinem Chef das ich ja noch Anspruch auf Urlaub hätte. Er meinte durch die angespannte Personalsituation wäre das momentan nicht möglich und ob ich mich auch damit zufrieden geben würde wenn der Urlaub mit meinem letzten Gehalt zusammen ausgezahlt wird.

Meine Kündigung ist jetzt seit 2 Wochen durch und ich habe kein Urlaubsentgelt erhalten. Laut Aussage vom Chef hätten 450€ Kräfte keinen Anspruch auf Urlaub.
So wie ich jetzt bereits erfahren habe ist das nicht richtig.... Für die Zeit die ich in TZ gearbeitet habe müsste das noch seperat berechnet werden er meinte mir würden für die 3 Monate TZ 3 Tage Urlaub zustehen klingt für mich auch nach ziemlich wenig. Wenn der Urlaubsanspruch laut Vertrag 2 Tage pro Monat sind(24 Tage im Jahr bei einer 6 Tage Woche)

Sollte ich als 450€ Kraft nicht auch Anspruch auf Urlaub haben?
Monatlich habe ich zwischen 4 und 5 Tagen gearbeitet als ich noch auf 450 € Basis gearbeitet habe.

In meinem Arbeitsvertrag als 450€ Kraft steht gar nichts über Urlaub.
Im TZ Vertrag steht das man Anspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr hat.

Also meine Frage ist jetzt wie genau berechne ich den Urlaubsanspruch als 450€ Kraft?

Wieviel Urlaub steht mir für die knapp 3 Monate als TZ Kraft zu? (Juni 12 Tage gearbeitet Juli 13 Tage August 10 Tage)

EDIT: Alle anderen Angestellten arbeiten entweder auch in TZ oder als 450€ Kräfte

Über aufschlussreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.




-- Editiert von blue1241 am 17.09.2019 12:44

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

450-€-Jobs sind auch Teilzeitjobs.
450-€-Jobber sind AN wie alle anderen auch - mit Urlaubsanspruch, mit Entgeltfortzahlung bei Krankheit, (aber ohne Krankengeldanspruch nach > 6 Wochen AU wg. derselben Krankheit).
Wenn die Firma betriebsüblich Mo-Sa arbeitet, beträgt der U-Anspruch 24 Werktage für AN, die regelmäßig jeden Werktag schaffen - für andere entsprechend weniger. Wichtig wäre also, an wie vielen Tagen die Woche du gearbeitet hast. - dann kannst du rechnen 24 Tage (Vollzeit) - 20 Tage (Fünftagewoche) 16 (Viertagewoche).
Und: Urlaubanspruch entsteht für jeden vollen Monat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blue1241
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
450-€-Jobs sind auch Teilzeitjobs.
450-€-Jobber sind AN wie alle anderen auch - mit Urlaubsanspruch, mit Entgeltfortzahlung bei Krankheit, (aber ohne Krankengeldanspruch nach > 6 Wochen AU wg. derselben Krankheit).
Wenn die Firma betriebsüblich Mo-Sa arbeitet, beträgt der U-Anspruch 24 Werktage für AN, die regelmäßig jeden Werktag schaffen - für andere entsprechend weniger. Wichtig wäre also, an wie vielen Tagen die Woche du gearbeitet hast. - dann kannst du rechnen 24 Tage (Vollzeit) - 20 Tage (Fünftagewoche) 16 (Viertagewoche).
Und: Urlaubanspruch entsteht für jeden vollen Monat.


Also 4 Tage Urlaubanspruch während der Zeit als ich auf 450€ Basis gearbeitet habe? Da ich nur 1x die Woche gearbeitet habe.
Macht 4 Tage Urlaub während ich auf 450€ Basis gearbeitet habe+ 6 Tage als ich in TZ gearbeitet habe. Da laut Vertrag 2 Tage Urlaub pro Monat bzw 24 im Jahr?

Wären ja 10 Tage Urlaub.

Wie berechne ich dann die Höhe des Urlaubsentgelts? 10 Tage Urlaub x Stundenlohn x 8 1/2 Stunden= Urlaubsentgelt?

Danke erstmal für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Bei 1 Tag/Woche sind es 4 Tage Urlab für das ganze Jahr. Wenn/Da der Mai nicht vollständig war, also Anspruch für 3 ganze Monate gleich 1 Tag Urlaub. [Es sei denn, du hättest mit dem neuen AV auch 1 Wochentag gearbeitet].

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