gbr für Vermietung Eigenheim

17. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)
gbr für Vermietung Eigenheim

MEINE Mama (3/4 ) und ich (1/4 ) haben ein Haus was nicht mehr bewohnt ist. Ich möchte es gerne renovieren und vermieten. Der Herr beim Finanzamt meinte wir müssten eine GBR gründen * steht im Internet das ginge auch mündlich* und dann einen Feststellungsantrag stellen....wo aber? Der soll die Hausaufteilung belegen aber reicht da nicht Erbscheinkopie? Und Mama wird die Renovierungskosten bezahlen ( bin mit Kind nicht solvent genug) soll sie sich doch aber auch 100% Anrechnen können und nicht nur 75%? Am liebsten wäre mir, Mama bekäme alle Miete und rechnet alles gegen. Das wäre so einfach, gehr das nicht?

-- Editiert von pusteblume 108 am 17.09.2019 13:59

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Sie können eine abweichende Gewinnverteilung vereinbaren.
Kosten, die nur Ihre Mutter trägt, können als Sonderwerbungskosten nur ihr zugerechnet werden.
Statt einer Steuererklärung wird dann eine Feststellungserklärung abgegeben.
Allerding müsste das auch als Bruchteilsgemeinschaft ohne GbR-Vertrag möglich sein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Der Herr beim Finanzamt meinte wir müssten eine GBR gründen


Nein, das müsst Ihr nicht. Ihr seid bereits entweder eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Erbengemeinschaft oder gar eine Mischung aus beidem. Das reicht und dabei kann es bleiben.

Zitat:
dann einen Feststellungsantrag stellen....wo aber?


Gemeint ist wohl, dass Ihr einen "Antrag auf gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen" stellen müsst. So einen Antrag stellt man beim Finanzamt. Es gelten die gleichen Abgabefristen wie für die Einkommensteuererklärung

1x Hilfreiche Antwort

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