Hallo,
Und zwar folgendes....
Ich könnte bei einer bekannten als Untermieterin mit in die Wohnung ziehen.
Vermieter ist es egal ob und wer dort alles wohnt
Jetzt die Frage: Reicht ein solcher Mietvertrag dann auch um sich auf dem Einwohnermeldeamt anzumelden und was wird dafür dann genau benötigt.
Danke für die Antwort
Untermieter... Wohnung
17. September 2019
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Frage vom 17. September 2019 | 14:13
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 3x hilfreich)
Untermieter... Wohnung
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#1
Antwort vom 17. September 2019 | 14:42
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatReicht ein solcher Mietvertrag dann auch um sich auf dem Einwohnermeldeamt anzumelden :
Ja, der reicht, weil deine Bekannte die Vermieterin ist und die Wohnungsgeberbescheinigung unterschreibt.
#2
Antwort vom 17. September 2019 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatReicht ein solcher Mietvertrag dann auch um sich auf dem Einwohnermeldeamt anzumelden :
Nein, man benötigt dafür auch noch die Wohnungsgeberbescheinigung bzw. oft reicht schon die Wohnungsgeberbescheinigung-
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#3
Antwort vom 17. September 2019 | 16:45
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 3x hilfreich)
Ja ich weiß das man die wohnungssgeberbeacheinigung braucht....
Reicht also auch aus wenn meine Bekannte diese ausfüllt?
Braucht man vom. Vermieter irgendwelche Unterschriften dafür?
#4
Antwort vom 17. September 2019 | 16:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatBraucht man vom. Vermieter irgendwelche Unterschriften dafür? :
Nein.
Auch wenn dem Vermieter es egal ist wer dort zur Untermiete wohnt, ich würde versuchen die Untervermieterlaubnis schriftlich zu bekommen bzw. per E-Mail.
Rein vorsorglich, kann ja sein, das der Vermieter mal wechselt.
#5
Antwort vom 18. September 2019 | 09:20
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatReicht also auch aus wenn meine Bekannte diese ausfüllt? :
Die Bekannte ist Wohnungsgeber, also muß sie diese Bestätigung ausstellen.
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