Untermieter... Wohnung

17. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Shabruu
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)
Untermieter... Wohnung

Hallo,

Und zwar folgendes....

Ich könnte bei einer bekannten als Untermieterin mit in die Wohnung ziehen.

Vermieter ist es egal ob und wer dort alles wohnt :)

Jetzt die Frage: Reicht ein solcher Mietvertrag dann auch um sich auf dem Einwohnermeldeamt anzumelden und was wird dafür dann genau benötigt.

Danke für die Antwort

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Shabruu):
Reicht ein solcher Mietvertrag dann auch um sich auf dem Einwohnermeldeamt anzumelden

Ja, der reicht, weil deine Bekannte die Vermieterin ist und die Wohnungsgeberbescheinigung unterschreibt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Shabruu):
Reicht ein solcher Mietvertrag dann auch um sich auf dem Einwohnermeldeamt anzumelden

Nein, man benötigt dafür auch noch die Wohnungsgeberbescheinigung bzw. oft reicht schon die Wohnungsgeberbescheinigung-


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Shabruu
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja ich weiß das man die wohnungssgeberbeacheinigung braucht....
Reicht also auch aus wenn meine Bekannte diese ausfüllt?
Braucht man vom. Vermieter irgendwelche Unterschriften dafür?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Shabruu):
Braucht man vom. Vermieter irgendwelche Unterschriften dafür?

Nein.



Auch wenn dem Vermieter es egal ist wer dort zur Untermiete wohnt, ich würde versuchen die Untervermieterlaubnis schriftlich zu bekommen bzw. per E-Mail.
Rein vorsorglich, kann ja sein, das der Vermieter mal wechselt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Shabruu):
Reicht also auch aus wenn meine Bekannte diese ausfüllt?


Die Bekannte ist Wohnungsgeber, also muß sie diese Bestätigung ausstellen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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