Teilen von betriebsinternen Informationen

17. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
ChrisRoeder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilen von betriebsinternen Informationen

Guten Tag zusammen.
Ich habe eine Handy App entwickelt, mit der man sehr einfach PLU Nummern (Artikelnummern) im Supermarkt bzw Disounter lernen kann.
Ich habe einige Supemärkte und Discounter angeschrieben und um die Erlaubnis gebeten ihre PLU Listen zu verwenden, jedoch ist die Resonanz recht nüchtern. Einer hat dankend abgelehnt, einer möchte die Anfrage auf dem Postweg haben und der Rest hat sich noch gar nicht gemeldet.
Nun ist mir die Idee gekommen, was ist denn wenn die Nutzer der App die Listen untereinander tauschen? Also von der App aus die aktuelle PLU Liste zu einem Kollegen schicken. Somit würde ich direkt die Listen nicht verwenden, sondern nur die Möglichkeit bieten die Listen zu teilen.
Kann ich dafür dennoch belangt werden?
Macht es Sinn die Nutzer darauf hinzuweisen dass sie erst nach Vorheriger Rücksprache mit sem AG die Liste schicken sollten?

Vielen Dank für die Hilfe!

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Diese PLUs stehe doch gut sichtbar auf den ganzen Verpackungen? Da ist meiner Ansicht nach nichts "betriebsintern".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChrisRoeder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt PLUs, beispielsweise für Obst und Gemüse, die sind nicht sichtbar für den Kunden. Aber stimmt, es gibt PLUs die auf den Flaschen stehen. könnte ich nicht auch sagen, dass ich die PLUs beim Kassiervorgang gesehen habe?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von ChrisRoeder):
beispielsweise für Obst und Gemüse,

Stehen die nicht auf den Preisschildern?

Bei Fleisch und Wurst sind sie meist in der EAN verborgen.



Zitat (von ChrisRoeder):
önnte ich nicht auch sagen, dass ich die PLUs beim Kassiervorgang gesehen habe?

Wenn das der Wahrheit entspricht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ChrisRoeder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die PLUs stehen nur bei Getränken drauf, bei Obst und Gemùse werden sie willkürlich verteilt, bzw je nach dem welche nummer frei ist. Ist aber auch von Discounter zu Discounter unterschiedlich.

Wie schaut es denn mit der ursprünglichen Idee aus? Dass die Anwender die Listen untereinander teilen, so dass ich quasi aus der Verantwortung raus bin, aber die Anwender darauf hinweise, dass sie die Erlaubnis von ihrem AG einholen sollten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von ChrisRoeder):
Dass die Anwender die Listen untereinander teilen,

Auch das kann kritisch sein, siehe Kim Schmitz als Betreiber der Plattform "MEGA".



Zitat (von ChrisRoeder):
so dass ich quasi aus der Verantwortung raus bin, aber die Anwender darauf hinweise, dass sie die Erlaubnis von ihrem AG einholen sollten?

Da müsste man mal über die Formulierung nachdenken, denn damit impliziert man ja, das man das Problem kennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Ich würde im Zweifel selber ein kleines System aufsetzen mit PLUs und an dem Ssystem die App testen. Erstmal eine Testumgebung schaffen....

-- Editiert von cirius32832 am 18.09.2019 10:58

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ChrisRoeder
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich würde im Zweifel selber ein kleines System aufsetzen mit PLUs und an dem Ssystem die App testen. Erstmal eine Testumgebung schaffen....

-- Editiert von cirius32832 am 18.09.2019 10:58

Die Frage war nach der rechtlichen Grundlage ob die Mitarbeiter PLUs untereinander teilen dürfen.
Die App funktioniert bereits einwandfrei.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Ich wüßte jetzt nicht, was an einer internen ID-Nummer einer Ware ein "Betriebsgeheimnis" o.ä. sein sollte.

Sofern die Arbeitsverträge der Betroffenen nicht besondere Regelungen enthalten, dürfte das Teilen solcher Informationen also zulässig sein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.144 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen