Hallo,
im Jahre 1999 habe ich eine Eigentumswohnung erworben und seitdem selbst bewohnt. Allerdings werde ich in den nächsten Monaten ausziehen. Danach will ich die Wohnung vermieten. Mir ist nun nicht klar, ob ich dann die - für mich als Neuvermieter günstigere - AfA von 2 % oder nur die - ungünstigere - degressive von 1,25 % geltend machen kann.
Danke!
Degressive oder lineare Abschreibung bei 1999 erworbener Immobilie
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ich müsste nachlesen, ob Sie (die meistens günstigere) degressive AfA geltend machen dürften.
Die lineare AfA dürfen Sie auf jeden Fall ansetzen!
Dann würde ich natürlich, weil für mich günstiger, die 2 % AfA geltend machen. Denn die erhöhte Abschreibung konnte ich ja wegen Selbstnutzung nicht geltend machen und sie ist nun quasi verfallen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja, das stimmt wohl.
Degressive AfA war aber immer ein Wahlrecht und keine Pflicht. Deswegen galten auch höhere Anforderungen, z.B. nur für neue Gebäude.
Das Wahlrecht war das Entscheidende, das stand nämlich in den von mir gelesenen Beiträgen nirgendwo ausdrücklich drin.
Danke und alles Gute!
Soweit das zutrifft, wird die Wahl der AfA-Methode erstmalig getroffen. Da die "fetten" Jahre der degressiven AfA bereits verloren sind, sollte die lineare AfA gewählt werden.Zitatund seitdem selbst bewohnt. :
Wäre die Wohnung zuvor -auch nur kurzfristig!- vermietet gewesen und die degressive AfA wäre gewählt worden, wäre diese Wahl verbindlich für den gesamten AfA-Zeitraum von 50 Jahren gewesen.
taxpert
Nein, ich habe immer drin gewohnt und keine Sekunde vermietet.
Danke.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten