Welche Nachweise sind notwendig um den Weg zum Studium nachzuweisen? Reichen die Fahrtickets und eine Immatrikulationsbescheinigung oder darf das Finanzamt auch einen Lehrplan fordern?
Folgener Fall hat sich ereignet:
Vom Finanzamt wurden folgende Unterlagen angefordert und von mir nachgereicht:
- Nachweise zu Fahrtkosten
- Nachweise zu öffentlichen Verkehrmittel
- Nachweise zu Arbeitsmitteln, Fortbildungskosten
Anerkannt wurden nur Arbeitsmitteln, Fortbildungskosten. Grund es lagen keine Nachweise zu Praktikumsverträgen und der Anwesenheit in der Hochschule vor. Diese waren bis dahin nicht angefordert.
Nun muss ich einen Einspruch einlegen und reiche diese Nachweise nach. Was dient also als Nachweis der Anwesenheit in der Hochschule?
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Notwendige Nachweise für Fahrtweg Studium
18. September 2019
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Frage vom 18. September 2019 | 15:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Notwendige Nachweise für Fahrtweg Studium
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 18. September 2019 | 20:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
Alle Ausgaben wurden als Werbungskosten deklariert, da es ein Zweitstudium ist und als Verlustvortrag geführt werden soll. Studiengebühren wurden anerkannt nur eben nicht die Fahrwege. Die Fahrtkosten wurden als Pauschale berechnet.
Ein Stundenplan nachträglich zu bekommen ist schwer, da dieser nur online existierte. Würde auch ein Lehrplan ausreichen, der die Anzahl der Stunden und die Fächer in jedem Semester nachweist? Also ein sogenanntes Modulhandbuch?
Mit freundlichen Grüßen
Christian
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