Guten Tag, ich habe folgendes Problem mit einem im Internet bestellten Kinderwagen. Diesen haben wir Anfang April 2019 erstanden - nach der Geburt unseres Kindes vor 8 Wochen wollten wir diesen dann benutzen, dabei ist uns ein Defekt aufgefallen welcher erst bei Benutzung ersichtlich war. Folgenden Ablauf gab es bisher mit dem Verkäufer:
1.) Kinderwagen Vorderachse beim Verkäufer reklamiert, daraufhin wurde eine neue Vordergabel zur Problembehebung zugesandt > Defekt war nach Montage weiterhin vorhanden.
2.) Kinderwagen wird zur Reparatur eingeschickt, Leihgestell erhalten bis diese abgeschlossen sein sollte. Gestell wurde repariert und war anschließend vom Verkäufer nicht mehr auffindbar > Ein neues Gestell wurde an uns verschickt.
3.) Beim neuen Gestell war die Bremse ohne Funktion, wieder Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen. Neue Räder sollten das Problem beheben > Neue Räder erhalten, Problem nicht behoben (Außerdem passen Vorderräder nicht zum Gestell)
4.) Neue Hinterachse mit Bremse soll Problem beheben, diese wurde an uns versendet > Nach dem Einbau funktioniert diese wieder.
5.) Ursprüngliches Problem (1) auch hier wieder vorhanden, Kontakt mit Verkäufer aufgenommen. Dieser meinte er darf jedes Teil mind. 3 Nachbessern was m.E. Schwachsinn ist.
Ich will den Kinderwagen nun zurückgeben woraufhin sich der Verkäufer weigert. Bin ich im Recht?
-- Editiert von go525963-8 am 18.09.2019 17:43
Kinderwagen defekt
18. September 2019
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Frage vom 18. September 2019 | 17:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderwagen defekt
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 19. September 2019 | 12:33
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatDieser meinte er darf jedes Teil mind. 3 Nachbessern :
Nein, da hat der VK einen uralten Kenntnisstand.
Für die Lieferung einer mängelfreien Sache (egal welche konkreten Mängel vorlagen) stehen ihm zwei Nachbesserungsversuche zur Verfügung, §440 S. 2 BGB. (Die dort angegebene Ausnahme liegt bei so einem einfachen Artikel nicht vor.)
Das ist ihm nicht gelungen, wenn die Behebung eines Mangels einen neuen beinhaltet. Ich zähle hier also vier fehlgeschlagene Versuche, was auch nach seiner Zählung ausreicht.
Nach der Logik des VK könnte er bei jeder Reparatur einen neuen Mangel hinzufügen oder einen vorher behobenen wieder einführen und hätte damit unendlich viele Nachbesserungsversuche - so funktioniert es nicht.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 19.09.2019 12:34
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