Schulische Ausbildung als Erstausbildung

19. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
lukeyvader
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulische Ausbildung als Erstausbildung

Hallo,
ich bin momentan dabei meine Steuererklärung zu erstellen und habe folgendes Problem: Ich habe zusammen mit meiner Fachhochschulreife eine schulische Ausbildung als infomationstechnischer Assistent (ITA) abgeschlossen. Zudem besitze ich ein abgeschlossenes Bachelorstudium und bin momentan an meinem Master. Momentan kann die Erstausbildung nicht von den Werbungskosten abgesetzt werden (Gerichtsverfahren läuft).

Die Steuerklärungen die ich abgeben möchte beziehen sich auf das Bachelorstudium und daher meine Frage: Kann ich die Kosten dort als Werbungskosten angeben (schulische Ausbildung zählt als Erstausbildung) oder nur den Master?

VG,
Lukas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Die Steuerklärungen die ich abgeben möchte beziehen sich auf das Bachelorstudium Wenn das NACH der ITA-Ausbildung war, sind das natürlich Werbungskosten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
lukeyvader
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die Steuerklärungen die ich abgeben möchte beziehen sich auf das Bachelorstudium Wenn das NACH der ITA-Ausbildung war, sind das natürlich Werbungskosten.


Die Ausbildung war von 2010-2013 und das Studium von 2013-2018. Somit sollte es also als Werbungskosten gelten, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Vielen Dank für Ihre Antwort!

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

wenn ich Sie richtig verstanden habe. Haben Sie. Für 2013 und 2014 kann jetzt aber keine Steuererklärung mehr eingereicht werden. Oder geht es um einen Antrag auf Verlustfeststellung? Der wäre noch möglich...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
lukeyvader
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
wenn ich Sie richtig verstanden habe. Haben Sie. Für 2013 und 2014 kann jetzt aber keine Steuererklärung mehr eingereicht werden. Oder geht es um einen Antrag auf Verlustfeststellung? Der wäre noch möglich...


Wo liegt denn beim Einkommenssteuerbescheid dort der Unterschied? Soweit ich gelesen habe können Studierende die Werbungskosten bis zu 7 Jahre rückwirkend anrechnen lassen.

VG

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wo liegt denn beim Einkommenssteuerbescheid dort der Unterschied? Na, ganz einfach: Ein Verlust ist ein negatives Einkommen. Hat man also z. B. 5000 Euro als studentische Hilfskraft verdient und 3000 Euro Werbungskosten gehabt, hat man in dem betreffenden Jahr keinen Verlust. Und für ein solches Jahr kann man halt nur 4 Jahre lang eine Steuererklärung machen.

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