Hallo,
ich bin momentan dabei meine Steuererklärung zu erstellen und habe folgendes Problem: Ich habe zusammen mit meiner Fachhochschulreife eine schulische Ausbildung als infomationstechnischer Assistent (ITA) abgeschlossen. Zudem besitze ich ein abgeschlossenes Bachelorstudium und bin momentan an meinem Master. Momentan kann die Erstausbildung nicht von den Werbungskosten abgesetzt werden (Gerichtsverfahren läuft).
Die Steuerklärungen die ich abgeben möchte beziehen sich auf das Bachelorstudium und daher meine Frage: Kann ich die Kosten dort als Werbungskosten angeben (schulische Ausbildung zählt als Erstausbildung) oder nur den Master?
VG,
Lukas
Schulische Ausbildung als Erstausbildung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Steuerklärungen die ich abgeben möchte beziehen sich auf das Bachelorstudium Wenn das NACH der ITA-Ausbildung war, sind das natürlich Werbungskosten.
ZitatDie Steuerklärungen die ich abgeben möchte beziehen sich auf das Bachelorstudium Wenn das NACH der ITA-Ausbildung war, sind das natürlich Werbungskosten. :
Die Ausbildung war von 2010-2013 und das Studium von 2013-2018. Somit sollte es also als Werbungskosten gelten, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Vielen Dank für Ihre Antwort!
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wenn ich Sie richtig verstanden habe. Haben Sie. Für 2013 und 2014 kann jetzt aber keine Steuererklärung mehr eingereicht werden. Oder geht es um einen Antrag auf Verlustfeststellung? Der wäre noch möglich...
Zitatwenn ich Sie richtig verstanden habe. Haben Sie. Für 2013 und 2014 kann jetzt aber keine Steuererklärung mehr eingereicht werden. Oder geht es um einen Antrag auf Verlustfeststellung? Der wäre noch möglich... :
Wo liegt denn beim Einkommenssteuerbescheid dort der Unterschied? Soweit ich gelesen habe können Studierende die Werbungskosten bis zu 7 Jahre rückwirkend anrechnen lassen.
VG
Wo liegt denn beim Einkommenssteuerbescheid dort der Unterschied? Na, ganz einfach: Ein Verlust ist ein negatives Einkommen. Hat man also z. B. 5000 Euro als studentische Hilfskraft verdient und 3000 Euro Werbungskosten gehabt, hat man in dem betreffenden Jahr keinen Verlust. Und für ein solches Jahr kann man halt nur 4 Jahre lang eine Steuererklärung machen.
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