Hallo,
ich bin selbständig und mache Promotion.
Nun hat einer meiner Auftraggeber (Agentur) seine AGB´s aktualisiert und ein Absatz irritiert mich. Daher meine Frage ob dieser rechtens ist bzw. die AGB´s dadurch eventuell nichtig werden.
- Der Auftragnehmer unterlässt es, andere Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers sowie Mitarbeiter von
deren Kunden und Interessenten, zu denen der Auftragnehmer über den Auftraggeber in Kontakt kommt,
abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt vom Abschluss dieser Vereinbarung an bis zu zwei Jahre nach deren
Beendigung.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während und bis zwei Jahre nach Beendigung eines Auftrages für
den Auftraggeber, weder direkt noch indirekt oder über Dritte, für den/die jeweiligen Kunden, Interessenten
oder Vertragspartner des Auftraggebers, bei dem/denen er für den Auftraggeber tätig war, tätig zu werden,
es sei denn wiederum in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
- Für jeden Verstoß gegen die oben bezeichneten vom Auftragnehmer übernommenen Verpflichtungen
unterwirft sich der Auftragnehmer einer angemessenen Konventionalstrafe, höchstens jedoch in Höhe
von 5.000,00 EUR.
Ich wäre sehr dankbar für eine hilfreiche Info.
Vielen Dank und sonnige Grüße
AGB´s akzeptieren ?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Wenn man die nicht akzeptiert. gibts wohl keine Aufträge mehr.
Als was ist man denn "Auftragnehmer", als Handelsvertreter oder was?
Gibts für die 2 Jahre Tätigkeitsverbot einen finanziellen Ausgleich?
Hallo,
ich mache Promotion, das heißt ich präsentiere und verkaufe bestimmte Produkte einer bestimmten Marke. Der Hersteller hat einer Agentur den Auftrag erteilt Leute wie mich zu finden und Termine und Orte zu organisieren, in denen ich dann tätig werde. Ich bin keine Handelsvertreterin. Und von einer Ausgleichszahlung steht nirgends etwas.
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Zitatich präsentiere und verkaufe bestimmte Produkte :
sondern (was)?ZitatIch bin keine Handelsvertreterin :
berry
Scheinselbstständig würde ich mal sagen....
Gerade im Promotionbereich muss man aufpassen. Aber zurück zu der AGB Frage...
Ich halte diese Klausel für rechtens.
Sir Berry:
Ein Handelsvertreter vermittelt Aufträge zwischen Einzelhandel und Hersteller
Das habe ich über 10 Jahre gemacht.
Promotion bedeutet Präsentation und Verkauf im Einzelhandel an den Endverbraucher.
Cirius32832:
Da ich für verschiedene Auftraggeber in verschiedenen Bereichen tätig bin, mir die Termine und Einsatzorte selbst aussuche, u.s.w bin ich nicht Scheinselbständig.
Zu den AGB's
Wenn diese Klausel rechtens ist, müsste die Agentur mir doch eine Entschädigung für diese 2 Jahre zahlen, oder ?
Zitatmüsste die Agentur mir doch eine Entschädigung für diese 2 Jahre zahlen, oder ? :
Nein.
Als Unternehmer hat man im Rahmen der Vertragsfreihet das Privileg auch unsinnige Verträge abzuschließen.
Grenzen findet das dann bei AGB. Hier wäre dann eine unangemessene Benachteiligung zu diskutieren, das macht die Klausel dann nichtig.
Ich teile diese Einschätzung.ZitatIch halte diese Klausel für rechtens. :
Nein, denn es entsteht ja kein Schaden der entschädigt werden müsste.ZitatWenn diese Klausel rechtens ist, müsste die Agentur mir doch eine Entschädigung für diese 2 Jahre zahlen, oder ? :
ZitatCirius32832: :
Da ich für verschiedene Auftraggeber in verschiedenen Bereichen tätig bin, mir die Termine und Einsatzorte selbst aussuche, u.s.w bin ich nicht Scheinselbständig.
Das würde ich einmal mit einem Statusfeststellungsverfahren prüfen lassen. Die Rentenversicherung prüft deinen Auftraggeber und die konkrete Tätigkeit für diesen Auftraggeber. Die Kriterien die du nennst, gibt es seit Jahren nicht mehr.
Du bist dennoch weisungsgebunden und trittst im Namen deines Auftraggebers auf. Glaube mir, ich habe selber so ein Verfahren durch und kenne die Vorgehensweise der Rentenversicherung. Und trotz Anwalt gab es am Ende eine dicke Zahlung.
ZitatDas würde ich einmal mit einem Statusfeststellungsverfahren prüfen lassen. Die Rentenversicherung prüft deinen Auftraggeber und die konkrete Tätigkeit für diesen Auftraggeber. Die Kriterien die du nennst, gibt es seit Jahren nicht mehr. :
Hallo Cirius32832
wenn ich mit so einem Verfahren meine Selbständigkeit prüfen lasse, was hat das dann für Konsequenzen, wenn die Rentenversicherungsanstalt meint ich wäre scheinselbständig ?
Durch diese Prüfung melde ich ja selbst Zweifel an meiner Selbständigkeit.
Ich plane meine Termine und Orte selbst, habe keine fixen Arbeitszeiten und führe den Auftrag so aus, wie ich es für richtig halte. Ich muss zwar einen Bericht eingeben, doch ohne den bekomme ich ja keine Verkaufsprovision.
Jetzt haben die mich nicht auf dem "Bildschirm", doch wenn ich so ein Verfahren einleite, dann........
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