AGB´s akzeptieren ?

19. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
sonne22
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
AGB´s akzeptieren ?

Hallo,

ich bin selbständig und mache Promotion.
Nun hat einer meiner Auftraggeber (Agentur) seine AGB´s aktualisiert und ein Absatz irritiert mich. Daher meine Frage ob dieser rechtens ist bzw. die AGB´s dadurch eventuell nichtig werden.
- Der Auftragnehmer unterlässt es, andere Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers sowie Mitarbeiter von
deren Kunden und Interessenten, zu denen der Auftragnehmer über den Auftraggeber in Kontakt kommt,
abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt vom Abschluss dieser Vereinbarung an bis zu zwei Jahre nach deren
Beendigung.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während und bis zwei Jahre nach Beendigung eines Auftrages für
den Auftraggeber, weder direkt noch indirekt oder über Dritte, für den/die jeweiligen Kunden, Interessenten
oder Vertragspartner des Auftraggebers, bei dem/denen er für den Auftraggeber tätig war, tätig zu werden,
es sei denn wiederum in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
- Für jeden Verstoß gegen die oben bezeichneten vom Auftragnehmer übernommenen Verpflichtungen
unterwirft sich der Auftragnehmer einer angemessenen Konventionalstrafe, höchstens jedoch in Höhe
von 5.000,00 EUR.

Ich wäre sehr dankbar für eine hilfreiche Info.
Vielen Dank und sonnige Grüße

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Wenn man die nicht akzeptiert. gibts wohl keine Aufträge mehr.

Als was ist man denn "Auftragnehmer", als Handelsvertreter oder was?

Gibts für die 2 Jahre Tätigkeitsverbot einen finanziellen Ausgleich?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sonne22
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
ich mache Promotion, das heißt ich präsentiere und verkaufe bestimmte Produkte einer bestimmten Marke. Der Hersteller hat einer Agentur den Auftrag erteilt Leute wie mich zu finden und Termine und Orte zu organisieren, in denen ich dann tätig werde. Ich bin keine Handelsvertreterin. Und von einer Ausgleichszahlung steht nirgends etwas.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von sonne22):
ich präsentiere und verkaufe bestimmte Produkte


Zitat (von sonne22):
Ich bin keine Handelsvertreterin
sondern (was)?

berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Scheinselbstständig würde ich mal sagen....

Gerade im Promotionbereich muss man aufpassen. Aber zurück zu der AGB Frage...

Ich halte diese Klausel für rechtens.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sonne22
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Sir Berry:
Ein Handelsvertreter vermittelt Aufträge zwischen Einzelhandel und Hersteller
Das habe ich über 10 Jahre gemacht.
Promotion bedeutet Präsentation und Verkauf im Einzelhandel an den Endverbraucher.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sonne22
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Cirius32832:
Da ich für verschiedene Auftraggeber in verschiedenen Bereichen tätig bin, mir die Termine und Einsatzorte selbst aussuche, u.s.w bin ich nicht Scheinselbständig.
Zu den AGB's
Wenn diese Klausel rechtens ist, müsste die Agentur mir doch eine Entschädigung für diese 2 Jahre zahlen, oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von sonne22):
müsste die Agentur mir doch eine Entschädigung für diese 2 Jahre zahlen, oder ?

Nein.


Als Unternehmer hat man im Rahmen der Vertragsfreihet das Privileg auch unsinnige Verträge abzuschließen.
Grenzen findet das dann bei AGB. Hier wäre dann eine unangemessene Benachteiligung zu diskutieren, das macht die Klausel dann nichtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich halte diese Klausel für rechtens.
Ich teile diese Einschätzung.

Zitat (von sonne22):
Wenn diese Klausel rechtens ist, müsste die Agentur mir doch eine Entschädigung für diese 2 Jahre zahlen, oder ?
Nein, denn es entsteht ja kein Schaden der entschädigt werden müsste.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von sonne22):
Cirius32832:
Da ich für verschiedene Auftraggeber in verschiedenen Bereichen tätig bin, mir die Termine und Einsatzorte selbst aussuche, u.s.w bin ich nicht Scheinselbständig.


Das würde ich einmal mit einem Statusfeststellungsverfahren prüfen lassen. Die Rentenversicherung prüft deinen Auftraggeber und die konkrete Tätigkeit für diesen Auftraggeber. Die Kriterien die du nennst, gibt es seit Jahren nicht mehr.

Du bist dennoch weisungsgebunden und trittst im Namen deines Auftraggebers auf. Glaube mir, ich habe selber so ein Verfahren durch und kenne die Vorgehensweise der Rentenversicherung. Und trotz Anwalt gab es am Ende eine dicke Zahlung.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sonne22
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das würde ich einmal mit einem Statusfeststellungsverfahren prüfen lassen. Die Rentenversicherung prüft deinen Auftraggeber und die konkrete Tätigkeit für diesen Auftraggeber. Die Kriterien die du nennst, gibt es seit Jahren nicht mehr.


Hallo Cirius32832
wenn ich mit so einem Verfahren meine Selbständigkeit prüfen lasse, was hat das dann für Konsequenzen, wenn die Rentenversicherungsanstalt meint ich wäre scheinselbständig ?
Durch diese Prüfung melde ich ja selbst Zweifel an meiner Selbständigkeit.
Ich plane meine Termine und Orte selbst, habe keine fixen Arbeitszeiten und führe den Auftrag so aus, wie ich es für richtig halte. Ich muss zwar einen Bericht eingeben, doch ohne den bekomme ich ja keine Verkaufsprovision.
Jetzt haben die mich nicht auf dem "Bildschirm", doch wenn ich so ein Verfahren einleite, dann........

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen