Doppelpfändung Konto/Lohn

20. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go507053-61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelpfändung Konto/Lohn

Hallo zusammen,

Ich habe momentan einen zu pfändenden Betrag von 1600€.
Der Gerichtsvollzieher ging zu meinem Arbeitgeber und hat eine Gehaltspfändung veranlasst.
Bei diesem Termin gibt der Arbeitgeber dem Gerichtsvollzieher die Kontodaten von mir mit, 3 Tage später gibt es dann ebenfalls eine Kontopfändung. Ich verdiene 2750€netto plus einen Fahrtkostenzuschuss von 200€.

Frage 1 hätte der Arbeitgeber Datenschutzrechtlich die Kontodaten überhaupt hinausgeben dürfen ohne eine Zustimmung von mir oder hätte dieser lediglich sagen dürfen ob ein Arbeitsverhältnis besteht und wie hoch der Lohn ist?

Frage 2 wie kann ich nun die volle Pfändung bezahlen? Vom Gehalt werden direkt ca1050€ gepfändet. Kann ich nun vom Konto die restlichen 550€ abbuchen lassen? Wie bekommt die Bank mit das nur noch 550 euro gepfändet werden müssen und nicht der volle Betrag? Ich sollte ja auch ohne ein P Konto zu errichten dann 1300€ zu Verfügung haben oder?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go507053-61):
Frage 1 hätte der Arbeitgeber Datenschutzrechtlich die Kontodaten überhaupt hinausgeben dürfen

Datenschutz ist kein Schutz für "Täter".



Zitat (von go507053-61):
wie kann ich nun die volle Pfändung bezahlen?

Muss man gar nicht. Das erledigt nun der GV für einen.



Zitat (von go507053-61):
Wie bekommt die Bank mit das nur noch 550 euro gepfändet werden müssen

Das wird ihr der GV mitteilen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man sollte der Bank sicherheitshalber mitteilen, was schon gepfändet wurde (beispielsweise Vorlage der Gehaltsabrechnung), so dass sie nur noch den Rest pfändet. Und dann schleunigst vom GV den entwerteten Titel verlangen und zusehen, dass die Pfändungen bei beiden (Arbeitgeber und Bank) aufgehoben werden.

Falls es Probleme gibt, nochmal melden.

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#3
 Von 
go507053-61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich leider bei der Fidorbank bin und die Kontaktaufnahme hier kaum möglich ist wurde nun deutlich mehr gepfändet als offen war. Muss ich hier etwas unternehmen um das Geld zurück zu bekommen oder wird hier nun zeitnah automatisch die Pfändung beendet und der Restbetrag zurück bezahlt?

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Der GV veranlasst keine Pfändung sondern der Gläubiger. Insofern hat der Gläubiger direkt einen PfüB für den Arbeitgeber und das Konto gleichzeitig veranlasst. Das nur Mal zur Info.
@mepeisen Der GV hat den Titel für die Zustellung des PfüB? Das ist Quatsch.
@TE in 2 Wochen würde ich beim Gläubiger bitten den überzahlten Betrag auszuzahlen und den Titel auszuhändigen.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
@mepeisen Der GV hat den Titel für die Zustellung des PfüB? Das ist Quatsch.

Hier ist von irgendwoher der Gerichtsvollzieher ins Spiel gekommen...

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#6
 Von 
go507053-61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, nun habe ich zwei Probleme.
Zum einen hat der Gläubiger ca. 400€ zu viel erhalten, da Konto und Gehalt gepfändet wurden, zum anderen will meine Bank ein Aufhebungsschreiben des Gläubigers um das Konto wieder zu öffnen. Der Gläubiger allerdings ignoriert jede Kontaktaufnahme, was kann ich tun?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ab zum Gericht. Vollstreckungsabwehrklage (per einstweiliger Verfügung) mit Klage auf Rückzahlung, Titelherausgabe.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go507053-61):
Der Gläubiger allerdings ignoriert jede Kontaktaufnahme,

Könnte man diese Versuche einer Kontaktaufnahme gerichtsfest beweisen.


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#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go507053-61):
Der Gläubiger allerdings ignoriert jede Kontaktaufnahme,

Könnte man diese Versuche einer Kontaktaufnahme gerichtsfest beweisen.


Das ist nicht nötig für die Vollstreckungsabwehrklage.

Die Schuld ist seit einem Monat getilgt, da hätte der Gläubiger längst alle Schritte einleiten müssen um die Pfändungen zu erledigen.

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Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
go507053-61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, nein. Es ist alles seit Montag, letzter Woche bezahlt, nicht seit einem Monat. Von meinem Gehalt gingen aber nun nocheinmal 400 weitere € zum Gläubiger. Es ist niemand telefonisch zu erreichen und auf Mails wird auch nicht geantwortet.
Wie lange sollte ich warten bist zu einer Vollstreckungsabwehrklage?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go507053-61):
Es ist niemand telefonisch zu erreichen und auf Mails wird auch nicht geantwortet.

Also kein Nachweis.



Zitat (von go507053-61):
Wie lange sollte ich warten bist zu einer Vollstreckungsabwehrklage?

Ich würde erst mal ein gerichtsfestes Schreiben mit der Forderung nach Rückzahlung der Überpfändung und Herausgabe des entwerteten Titel an den Gläubiger senden.
Mit Frist nach Datum, wobei die Frist dann auch nur 7 Tage betragen sollte statt der üblichen 14 Tage.


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#12
 Von 
go507053-61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt wird es noch komplizierter. :)
Der Gläubiger hat auf mein Schreiben mit der Bitte um Rückzahlung, des zu viel gepfändeten Betrags, bis heute nicht reagiert.

Letzte Woche Mittwoch, kam aber mein Arbeitgeber auf mich zu und sagte mir, der Gläubiger hat die überschüssigen 600€ an uns zurücküberwiesen und wir Überweisen das Geld direkt an dich weiter.
Durfte der Gläubiger überhaupt an meinen Arbeitgeber zurückzahlen oder hätte er das gepfändete Geld welches ja meines ist direkt an mich senden müssen?

Jetzt zu meinem Arbeitgeber.

Mein Arbeitgeber hat für mich vor 3 Jahren als Boni einen Leasingübernahmevertrag geschlossen. Quasi ein Auto bei dem ich jegliche kosten selbst Zahlen soll aber es läuft über die Firma, da diese es günstiger bekommt.

Mein Arbeitgeber hatte nun zu Beginn des Jahres aus eigener Schuld vergessen, 3 Raten von meinem Geahlt abzubuchen. Wir einigten uns, ich zahle jeden Monat 150€ mehr, damit ich nicht 2000€ auf einmal zahlen muss.

Nun habe ich heute von meinem Arbeitgeber die Nachricht bekommen, das dies ja quasi ein Geldwerter Vorteil für mich ist (wie ein Kredit ohne Zinsen) und ich somit die vom Gläubiger zurückbekommenen 600€ mit dem Negativsaldo bei meinem Arbeitgeber verrechnen muss und mir das Geld nicht ausbezahlt wird.

Ich bin ein wenig geschockt, da ich noch nie eine Pfändung oder ähnliches hatte und nun wenn ich eh schon weniger Geld zur Verfügung habe wegen der Pfändung mein Arbeitgeber mir dieses Geld verweigert.

Kann ich hier etwas dagegen machen?

Falls es zum Streit kommt habe ich noch eine weitere Frage zu dem Auto.

Von meinem Gehalt wird jeden Monat Leasingrate , Steuer, Versicherung usw. abgezogen ohne das ich jemals einen Vertrag abgeschlossen habe bzw. irgendwas unterschrieben.

Normalerweise dürfte von meinem Gehalt ohne meine Zustimmung gar nichts abgezogen werden oder?
Welche Chanche hätte ich das Geld zurück zu bekommen?







-- Editiert von go507053-61 am 19.11.2019 17:12

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#13
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Also vor diesem Hintergrund wäre erst einmal zu klären:
Ist die Pfändung vom Konto? Sonst ginge die Kohle ja wieder zum Gläubiger.

Dann, für mich kann der Gläubiger nicht schuldbefreiend an Deinen AG leisten, er hat das Geld bei Dir gepfändet und muss den überschüssigen Betrag auch an Dich zurückgeben.

Also, wenn ich Du wäre, würde ich Deinem Arbeitgeber mitteilen, dass Du die 600 Euro nicht haben willst von Ihm und gegen den Gläubiger Zahlungsklage einleiten, da er nach Deinem Schreiben im Verzug ist, die Überschusssumme auszukehren.

Das löst auch Dein anderes Problem mit den 600,- €.
Für mich stellt sich es so dar, dass der Gläubiger nicht an den AG leisten darf und vor allen Dingen der AG es auch nicht für Dich annehmen kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#14
 Von 
go507053-61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Also nach meinem Oktobergehalt waren noch 600€ der Pfändung übrig.
Diese 600 euro habe ich daraufhin mit dem Konto überwiesen. Der Gläubiger allerdings, hat mir keine Bestätigung gesendet um mein Bankkonto wieder zu öffnen oder meinem Arbeitgeber den Beweis zu geben, dass alles bezahlt ist.

Erst als bereits der Gehaltslauf für das jetzige Novembergehalt lief, kam die Bestätigung an meinen Arbeitgeber, dass bereits alles bezahlt ist.
Mein Arbeitgeber hat daraufhin ohne mein Wissen die 600€ vom Gläubiger schriftlich zurück verlangt.
Auf meine Auszahlungsforderung des Überschusses ist der Gläubiger nicht eingegangen.
Der Gläubiger hat die 600€ bekanntlich folgend an meinen AG zurück überwiesen.
War dies alles so rechtens?

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

In der Theorie hat Jonathon gar nicht so unrecht. Allerdings hast du dann ja eigentlich auch erst mal wieder Schulden beim Arbeitgeber, wenn du die 600€ verweigerst. Du verschiebst das Problem also nur. Und ob du dich mit deinem Arbeitgeber dann deswegen anlegen willst, das musst du entscheiden.

Zitat:
War dies alles so rechtens?

Wie gesagt: Zum einen ja, zum anderen eigentlich nicht. Aber die Frage stellt sich, ob du dich nun mit dem Arbeitgeber anlegst, wenn dieser Geld von dir einfordert.

Die andere Situation mit dem Auto: Auch mündliche Verträge sind wirksam. Wenn es ein privat genutztes Auto ist, also kein Firmenwagen, du dem zugestimmt hast, dann ist das so. Dann kannst du dich jetzt nicht hinstellen und die Zahlung verweigern.

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#16
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Es gab wohl eine Überzahlung der Forderung und der Gläubiger hat den AG angeschrieben, weil dieser zahlte, und gefragt wohin die Überzahlung gehen soll. Der AG hat richtig gehandelt und mitgeteilt an mich, weil weitere Schulden bestehen. Ich verstehe ehrlich dein Problem nicht. Wieso hätte der Gläubiger an dich auszahlen sollen? Du hast doch gar nicht bezahlt sondern der AG.

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#17
 Von 
go507053-61
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt weil der Arbeitgeber zahlte? Es wurde auch von meinem Konto gepfändet und nicht nur vom Arbeitgeber. Der Gläubiger hätte an mich auszahlen sollen weil er mein Gehalt gepfändet hat und nicht Geld von meinem Arbeitgeber. Dieses Gehalt hätte ich ja ohne eine Pfändung ganz normal ausbezahlt bekommen. Mein Problem ist das der Arbeitgeber,, der diesen offenen Betrag von mir selbst verschuldet hat genau jetzt von mir das Geld einbehalten will wenn die Hälfte meines Gehalt schon gepfändet wurde und ich eh weniger zu Verfügung habe.

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#18
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Da 2 Zahlungen erfolgten war egal an wen die Überzahlung ging. Nur an dich ohne Nachfrage beim AG wäre komplett falsch.
Es ist dir unbenommen gegen deinen AG vorzugehen. Ob du das willst entscheidest du.

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#19
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von go507053-61):
Mein Problem ist das der Arbeitgeber,, der diesen offenen Betrag von mir selbst verschuldet hat genau jetzt von mir das Geld einbehalten will wenn die Hälfte meines Gehalt schon gepfändet wurde und ich eh weniger zu Verfügung habe.


Wie hoch ist dein persönlicher Pfändungsfreibetrag und wieviel hat dir der AG ausbezahlt?

Der AG kann zwar berechtigte Forderungen verrechnen, aber nicht unter dem Pfändungsfreibetrag.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nochmals: Das ist nun mal so passiert. Und ob der Arbeitgeber nun ein Recht hat, das zurückgekommene mit deinen Schulden zu verrechnen, das können wir so genau hier gar nicht sagen. Dazu fehlen Infos (etwaige Vertragsdetails usw.). Auch fehlt die Info, ob du über der Freigrenze warst und so ganz grundsätzlich sowieso vom Arbeitgeber verrechnet werden durfte.

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