Übernahme - neuer Vertrag - keine Betriebsübergangsmeldung

25. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
PManager
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme - neuer Vertrag - keine Betriebsübergangsmeldung

Guten Tag,

am 28.8 wurden wir Mitarbeiter (12 Stück) darüber informiert, dass unsere Firma eine Fusion mit einer weiteren Firma eingeht (ca. 20 Mitarbeiter), des Weiteren wurde gesagt dass alle Verträge weiterhin so bestehen bleiben und niemand sich sorgen machen muss, dass er gekündigt wird. Auch die Firmenbezeichnung bleibt noch gleich, da wir ja so einige (wertvolle) Kundenverträge haben.

Schnell hat sich festgestellt, dass es keine Fusion ist, sondern eine Firmenübernahme, sprich wir wurden aufgekauft und es folgte auch der schnelle Umzug aus unseren Büroräumlichkeiten in die "neue".

Nun wurden uns neue Arbeitsverträge (auf die neue Firma) ausgehändigt, die bis auf die Bonuszahlungen (die etwas besser sind) recht identisch sind (genauer Check muss noch erfolgen).
Die Betriebszugehörigkeit (knapp über 2 Jahre) wurde erst nach meinem Hinweis überhaupt hinzugefügt.

Ich habe mich etwas schlau gemacht und für eine "erfolgreiche" Betriebsübernahme muss doch jeder der MA schriftlich über die Betriebsübernahme informiert werden, der man dann widersprechen kann oder nicht?

Entgegen aller Aussagen wurde nun doch ein Kollege freigestellt, worauf ich auch ein bißchen abziele, da ich eh etwas unglücklich hier aktuell bin und ich auch nicht denke, dass die neue Situation etwas daran ändern wird.

Welche rechtlichen Schritte stehen mir zu?

Kann ich die schriftliche Betriebsübernahmemitteilung verlangen und dieser widersprechen, so dass mein alter Vertrag weiterhin bestand hält oder wie sieht hier die Aussichten?

Beste Grüße
PManager

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Wenn du dich schlau gemacht hast, weißt du auch, dass deine Widerspruchsfrist noch nicht zu ticken begonnen hat. Folglich kannst du dem Betriebsübergang widersprechen, so es denn einer war.
Letztlich werden deine Möglichkeiten aber von deinen Zielen bestimmt werden.
Es kann gut sein, dass der AG dich freistellt, wenn du Widerspruch zum Firmenübergang einlegst.
Aber es ist spekulativ.
Ganz interessant zu lesen
https://efarbeitsrecht.net/widerspruchsrecht-und-betriebsuebergang/

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Schau mal in § 613a BGB. Der ist doch eigentlich recht klar. Ob ein Betriebsübergang im Sinne der genannten Bestimmung vorliegt, das kann ich aufgrund der Infos nicht auf den Punkt abschätzen. Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob denn der neue Arbeitsvertrag von Dir unterschrieben worden ist. WEnn es denn ein Betriebsübergang war, Du nichts unterschrieben hast, kannst Du binnen eines Monats widersprechen. Dann bekommst Du im Zweifel eine (Änderungs)Kündigung, und dann bist Du draußen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

blaubär, wir haben wohl gleichzeitig geschrieben. Die erste Frage ist doch, ob hier schon ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben worden ist.

wirdwerden

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#4
 Von 
PManager
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe noch keinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben.

Wann handelt es sich denn um keinen neune Betriebsübergang?
Komplette Firma wird übernommen, frühere GmbH bleibt auch erstmal bestehen, Inhaber steigt aus, letztes Jahr als GF aufgestiegene Person bleibt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PManager
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

ich melde mich erneut zu diesem Thema.

Und zwar ist der neue Arbeitsvertrag in Ordnung für mich, bis auf die Kündigungsfrist, die für mich vom Nachteil wäre, wenn ich zum 31.12 kündigen möchte.

Aktuell: 6 Wochen zum Quartalsende Neu: 3 Monate Kündigungsfrist.

Was mich jetzt aber stutzig macht ist, dass wenn wir die neuen Arbeitsverträge unterschreiben werden, wir auch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll, damit der Vertrag mit der alten Gesellschaft nicht mehr wirksam ist.

Ich habe dabei kein gutes Gefühl, ist ein Aufhebungsvertrag wirklich notwendig oder geht es hier dem Arbeitgeber drum, die Rechten und Pflichten der Betriebsübernahme (die immer noch nicht schriftlich kommuniziert wurde) so zu umgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119395 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von PManager):
geht es hier dem Arbeitgeber drum, die Rechten und Pflichten der Betriebsübernahme (die immer noch nicht schriftlich kommuniziert wurde) so zu umgehen?

Das würde ich so sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PManager
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von PManager):
geht es hier dem Arbeitgeber drum, die Rechten und Pflichten der Betriebsübernahme (die immer noch nicht schriftlich kommuniziert wurde) so zu umgehen?

Das würde ich so sehen.


Uns wurde gesagt, der wäre dringend notwendig.
Andernfalls wären wir ja bei zwei Unternehmen angestellt...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Da die alte Firma normalerweise dann erlischt, ist man nicht bei zwei Firmen angestellt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PManager
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Da die alte Firma normalerweise dann erlischt, ist man nicht bei zwei Firmen angestellt.


Die GmbH bleibt ja bestehen, da die Kundenverträge noch so bestehen bleiben. Jedoch will der neue Gesellschafter/Inhaber und die aktuelle GF als einzige Mitarbeiter dieser GmbH verbleiben.

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