Nach 3 Jahren Restschuldbefreiung, einige Fragen.

26. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
stubsi95
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach 3 Jahren Restschuldbefreiung, einige Fragen.

Guten Tag,
mein Insolvenzverfahren wurde im Mai 2017 gestartet und im Mai 2020 sind 3 Jahre vorbei. Die 35% Marke habe ich bereits jetzt erreicht und ansonsten passt eig. auch alles.
Allerdings bin ich mir unsicher wie es nun weitergeht. Mein Insolvenzverwalter meinte erst wenn die 3 Jahre vorbei sind kann ich einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, im Internet steht aber ich muss innerhalb von 3 Jahren nach Eröffnung des Verfahrens diesen Antrag stellen. Außerdem habe ich keine Rechnung oder vergleichbares bzgl. den Verfahrenskosten in der Hand. Der Verwalter meinte es sind so um die 1800 Euro, welche ich natürlich begleichen muss wenn ich den Antrag stelle. Ich würde irgendwann noch ein Schreiben bekommen. Dazu die Frage ob ich diesen Betrag sofort bezahlen muss, ich ein Zeitfenster habe oder sogar eine Ratenzahlung machen kann. Durch den Wegfall der Pfändung könnte ich den Betrag innerhalb von 3-4 Monaten bezahlen.

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen was ich nun als nächstes tun sollte oder wie es bei euch war.

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9 Antworten
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#1
 Von 
Supergrobi116
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Ein paar weitere Informationen wären hilfreich :
-wann wurde das Verfahren aufgehoben ?
-wie hoch sind die festgestellten Forderungen ?
-was ist bislang alles zur Masse geflossen ?
-woher kommt die Info, dass die 35% bereits erreicht wurden ?
-die Gerichtskosten sollten bereits ausgeglichen sein, wurden jedoch bereits in der Gerichtskostenrechnung
Rückstellungen für die WVP gebildet ?

Für den Antrag selbst gibt es keine formellen Voraussetzungen: ein 3-4 Zeiler mit Angaben des gerichtlichen Aktenzeichens an das zuständige Amtsgericht reicht aus. Der Antrag sollte mW vor dem Ablauf der 3-Jahresfrist beim Amtsgericht eingehen.

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#2
 Von 
stubsi95
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Verfahren wurde im Mai 2018 aufgehoben, die festgestellten Forderungen liegen bei 30.000,- EUR und zur Masse selbst ist lediglich der pfändbare Anteil (~ 500,- EUR) pro Monat sowie eine Leistungsprämie in Höhe von 1500 geflossen.
Die 35% Marke habe ich selbst errechnet mit der durchschnittlichen Pfändung und Leistungsprämie. Eine exakte Aufstellung erhalte ich allerdings noch von meinem Arbeitgeber.
Ich verstehe deine Aussage mit den Gerichtskosten nicht. Ich gehe davon aus, dass ich diese am Ende selbst bezahlen muss.

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#3
 Von 
Supergrobi116
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Hast bei der Berechnung der 35% auch die Vergütung des Insolvenzverwalters berücksichtigt (vor Verfahrensaufhebung) ? Vielleicht stellt dir der TH ja das letzte Verteilungsverzeichnis zur Verfügung, einfach mal nett fragen. Hinsichtlich der Gerichtskosten ist mein Kenntnisstand der, dass zunächst alle Verfahrenskosten auszugleichen sind, und dann erst an die Gläubiger verteilt wird.

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#4
 Von 
stubsi95
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwortern erstmal und sorry dass solange nichts kam. Ich habe nun eine offizielle Bestätigung von meinem Arbeitgeber über die gepfändeten Beiträge.
Bis heute wurden insgesamt ~14300,- Euro gepfändet, das entsprechend 46% der Schuldsumme. Abzüglich von zwei Entnahmen für den IV (2389,-) sind dass 11911 Euro und 39%. Das ganze läuft allerdings noch 7 Monate, also kommt noch etwas dazu.
Diese Entnahme ist die Vergütung des Insolvenzverwalters. Was anderes habe ich bis dato nicht erhalten. Hier steht auch nichts von Verfahrenskosten.

Langsam aber sicher möchte ich wirklich wissen was ich noch zu zahlen habe um nach 3 Jahren raus zu sein. Mein IV bzw dessen Angestellte sagen ich soll ruhig bleiben und alles auf mich zukommen lassen aber ich plane halt gerne alles im voraus.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von stubsi95):
Mein IV bzw dessen Angestellte sagen ich soll ruhig bleiben und alles auf mich zukommen lassen


Würde ich auch so sehen.


Zitat (von stubsi95):
aber ich plane halt gerne alles im voraus.



Da wirst du nicht viel machen und planen können. Abgerechnet wird zum Schluß.

Aber deine Zahlen sehen schon mal vielversprechend aus. ;)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
stubsi95
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Zahlen sind top und erfüllen auch das geforderte aber ich habe halt Angst dass ich am Ende eine Schlussrechnung von beispielsweise 3000 Euro erhalte und ich nicht soviel habe und ich dann weitere 3 Jahre festhänge.

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#7
 Von 
Supergrobi116
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Also bevor nur 1 EUR an die Gläubiger verteilt wird, werden erst die Verfahrenskosten ausgeglichen. Dementsprechend dürfte keine Schlussrechnung mehr kommen.

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#8
 Von 
stubsi95
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hä ja aber warum steht überall dass man am Ende die Gerichtskosten bezahlen muss wenn diese bereits am Anfang durch die Pfändung gezahlt werden? Jetzt bin ich noch mehr verwirrt

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#9
 Von 
Supergrobi116
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Dies gilt bei gestundeten Kosten ohne Massezuflüsse. Gibt es Massezuflüsse ( pfändbare Einkommensbestandteile, Steuererstattungen etc), sind zunächst die Verfahrenskosten auszugleichen.

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