Zusammenleben mit dem Vermieter in der WG, welche Rechte habe ich?

28. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
rejotejo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusammenleben mit dem Vermieter in der WG, welche Rechte habe ich?

Hallo liebe Community!

ich bin seit April in einer WG, wo der Hausbesitzer auch Mitbewohner ist. Seit einigen Monaten bin ich arbeitslos und er macht mir Ärger, weil ich mich lange in der Wohnung aufhalte.

Ich behauptet, er könne mir ohne Grund kündigen, weil wir in der selben Wohnung leben (also, er als Vermieter). Er hat mich auch damit bedroht, dass er mir die Miete erhöhen wird, wenn ich am Ende des Jahres noch arbeitslos bin. (ich habe gelesen, eine Miete Erhöhung wäre erst nach 15 Monaten nach dem Einzug möglich). Kann er mich so ohne Weiteres rauswerfen oder die Miete erhöhen?

Er zwingt mich manchmal dazu, jede 3 Wochen seine Blumen zu giessen. Er sagt, wenn ich mich weigere, schmeisst er mich raus.

Ich halte das für rechtswidrig, aber da wir im gleichen Hause leben, gelten wahrscheinlich andere Bestimmungen. Lohnt es sich einen Rechtsanwalt zu holen (ich glaube, der erste Beratungstermin ist kostenfrei), also kann mann überhaupt etwas dafür oder kann er machen, was er will, nur weil wir zusammen leben?

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie eine Prognose machen könnten. Ich suche mittlerweile was anderes, aber die Lage in meiner Stadt ist ziemlich kritisch. Danke im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Mir sind MVe gänzlich unbekannt in denen der Mieter verpflichtet werden könnte arbeiten zu gehen.

Sicherlich gibt es, je nach Vertragsgestaltung, andere Kündigungsfristen in einer WG, aber auch hier ist mir kein WG-MV bekannt, in welchem die Basis ein Arbeitsverhältnis ist.

Auf der anderen Seite wohnen Sie mit einem Menschen zusammen, der sich sehr in Ihr Leben einmischt (einzumischen gedenkt), hier ist ein Wohnungswechsel wohl eine Option, die Sie sich offen lassen sollten.

Je nachdem wie der MV gestaltet ist, könnte das Gießen der Blumen Vertragsbestandteil sein, doch das vermag ich hier nicht zu beurteilen.

Einen außerordentlichen Kündigungsgrund sehe ich zur Zeit nicht, eine Beurteilung der Gesamtsituationn ist nicht möglich, da die Vertragsinhalte nicht bekannt sind.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich behauptet, er könne mir ohne Grund kündigen, weil wir in der selben Wohnung leben (also, er als Vermieter). Da hat er recht - nur die Kündigungsfrist ist länger (6 Monate): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html
ich habe gelesen, eine Miete Erhöhung wäre erst nach 15 Monaten nach dem Einzug möglich Das ist richtig.
Lohnt es sich einen Rechtsanwalt zu holen (ich glaube, der erste Beratungstermin ist kostenfrei), Nein, ist er nicht. Man könnte aber schlicht einem Mieterverein beitreten.

-- Editiert von muemmel am 30.09.2019 18:13

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
_Guenni_
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich behauptet, er könne mir ohne Grund kündigen, weil wir in der selben Wohnung leben (also, er als Vermieter). Da hat er recht - nur die Kündigungsfrist ist länger (6 Monate): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html

-- Editiert von muemmel am 30.09.2019 18:13


Wenn das Zimmer möbliert vermietet ist, kann der Vermieter nach §573c BGB sogar zum jeweiligenMonatsende kündigen, wenn die Kündigung bis zum 15. erfolgt.

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