Wiederherstellungsanspruch gegen Vermieter nach umfangreicher Reparatur nach Wasserschaden

29. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
harris.k.telemarker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederherstellungsanspruch gegen Vermieter nach umfangreicher Reparatur nach Wasserschaden

Guten Tag in die Runde,

ich bewohne in Berlin eine 2-Zimmer-Altbauwohnung mit einem in den 90'er Jahren typischerweise hergestelltem Badezimmer - knapp 80cm breit und rund 3,50m lang.

In besagtem Bad hat im Bereich des Wandanschlusses zur Küchenwand hin eine defekte Silikonfuge in der Dusche über Jahre hinweg zu einem verdecktem Wasserschaden geführt. Erstmals bemerkt wurde der Wasserschaden von mir im Oktober 2017 (sic!).

Der damalige, von mir informierte Eigentümer hat sich den Schaden angesehen, Fotos gemacht und nichts unternommen, da er, wie ich einen Monat später erfuhr, das Miethaus bereits verkauft hatte...

To make a long story short.

Nach einem weiteren Eigentümerwechsel und zwei Verwaltungswechseln meldete sich vor zwei Monaten eine Asset Management GmbH, stellte sich als Steuerer und Bauleitung der Eigentümergesellschaft vor und hat vor zwei Wochen tatsächlich mit den Arbeiten begonnen.

Der Schaden stellte sich als deutlich schlimmer heraus als angenommen, der darunter liegende Tragbalken war auf einer Länge von über einem Meter zu 2/3 weggegammelt und musste erneuert werden.

Mittlerweile ist der Boden in Küche und Bad wieder zugemacht.

In der Küche sind allerdings einfach neue Balkenstücke angesetzt worden, nicht passend zur vorhandenen Balkenlage, sowie mit einem Versprung, der zwischen zwei und sechs Millimeter beträgt und zwischenzeitlich mit Acrylspachtelmasse kaschiert wurde.

Im Bad sind ca. 3-4 Quadratmeter Fliesen entfernt worden, die die Baufirma mit offensichtlichen Restbeständen auffüllen wollte, was ich gerade noch verhindern konnte. Begründung der Baufirma, die Fliesen im Bad seien nicht mehr zu bekommen, da aus den 90zigern.

Meine Frage(n) nun: muss ich die Ausführung so hinnehmen?

Diese angestückelten Dielen? Sowie zwei Arten von Fliesen im Badezimmer?

Oder habe ich einen Anspruch auf einen vollständig wiederhergestellten Dielenboden und ein einheitliches Fliesenbild im Bad?

Oder muss der Vermieter nur wieder einen vertragsgemäß geschuldeten Zustand herstellen - also ganz allgemein Dielen in der Küche und Fliesen im Bad?

Oder habe ich einen spezifischen Anspruch darauf, dass der Originalzustand bei Übergabe wieder hergestellt wird?

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von harris.k.telemarker):
Oder habe ich einen spezifischen Anspruch darauf, dass der Originalzustand bei Übergabe wieder hergestellt wird?

Unmögliches muss keiner leisten.



Zitat (von harris.k.telemarker):
Im Bad sind ca. 3-4 Quadratmeter Fliesen entfernt worden, die die Baufirma mit offensichtlichen Restbeständen auffüllen wollte, was ich gerade noch verhindern konnte.

Und was genau daran war falsch / problematisch?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
harris.k.telemarker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@HarryvanSell: das Problem war / ist , das es sich bei dem Restbestand nicht um einen Restbestand der Fliesen im Bad handelt, sondern offenbar um einen Restbestand des Bauträgers, wobei sich die Ähnlichkeit darauf beschränkt, dass die Fliesen auch marmoriert waren. Daher die Frage nach den zwei Arten Fliesen und dem einheitlichen Fliesenbild.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von harris.k.telemarker):
Meine Frage(n) nun: muss ich die Ausführung so hinnehmen?

Diese angestückelten Dielen? Sowie zwei Arten von Fliesen im Badezimmer?


Ich würde hier zu "nein bei Dielen" und "ja bei Fliesen" tendieren. Wobei das Ganze natürlich nicht willkürlich sein darf.

Zitat (von harris.k.telemarker):
Oder habe ich einen spezifischen Anspruch darauf, dass der Originalzustand bei Übergabe wieder hergestellt wird?
Dass der Originalzustand bei zerkloppten Fliesen nicht wieder hergestellt werden kann, sollte auch Dir einleuchten, wenn es die Fliesen nicht mehr gibt.

Zitat (von harris.k.telemarker):
was ich gerade noch verhindern konnte.

irritiert mich. Ich dachte Du bist Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ich würde hier zu "nein bei Dielen" und "ja bei Fliesen" tendieren. Wobei das Ganze natürlich nicht willkürlich sein darf.


Dem würde ich zustimmen, wobei bei den Fliesen im Bad ich mir gar nicht so sicher bin. Welcher Art ist der Farbunterschied? Schwarz statt grau? (sähe bei 4 qm uU gar nicht mal schlecht aus, je nachdem wie man fliest)
Wie groß ist das Bad denn insgesamt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von harris.k.telemarker):
wobei sich die Ähnlichkeit darauf beschränkt, dass die Fliesen auch marmoriert waren.
Die alten waren marmoriert? Die neuen nicht? Oder umgekehrt? Oder jetzt marmorierte grüne und nicht marmorierte rosa? Warum so geheimnisvoll?
Vielleicht ist es hinnehmbar, vielleicht nicht. Kannst du evtl. ein paar Fotos einstellen?
Baujahr 90er Jahre--- das soll ein Altbau sein? Oder wurde in den 90er Jahren das Bad saniert?

Zitat (von harris.k.telemarker):
In der Küche sind allerdings einfach neue Balkenstücke angesetzt worden, nicht passend zur vorhandenen Balkenlage, sowie mit einem Versprung, der zwischen zwei und sechs Millimeter beträgt und zwischenzeitlich mit Acrylspachtelmasse kaschiert wurde.
Da wären ein paar Fotos auch recht hilfreich, denn je nachdem, WO diese Spachtelung jetzt ist, mag das zur Stolperfalle neigen oder total unsichtbar hinter den Küchenmöbeln an der Trennwand zum Bad sein.

Zitat (von AltesHaus):
Wie groß ist das Bad denn insgesamt?
Zitat (von harris.k.telemarker):
knapp 80cm breit und rund 3,50m lang.
Das angegebene Maß halte ich für den gefliesten Bereich.
Zitat (von AltesHaus):
(sähe bei 4 qm uU gar nicht mal schlecht aus, je nachdem wie man fliest)
Es dürften ca. 2,80 qm Fliesen sein. Ich gehe davon aus, dass nur die *zerkloppten* erneuert wurden.
Ein Fliesenbild mit *Ästhetik* hat hier offenbar niemand vorher gemacht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von AltesHaus):
Wie groß ist das Bad denn insgesamt?

Zitat (von harris.k.telemarker):
knapp 80cm breit und rund 3,50m lang.

Das angegebene Maß halte ich für den gefliesten Bereich.


Das halte ich für unwahrscheinlich.

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