Untervermietung Gewerberaum vom Vermieter Untersagt worden

1. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
belair57
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)
Untervermietung Gewerberaum vom Vermieter Untersagt worden

Hallo,

meine Frau und ich betreiben ein Gewerbe in einen angemieteten Gewerberaum im Industriegebiet mit Stellplätze vor dem Objekt. Aus Finanziellen Gründen dachte ich einen Teil von den Stellplätzen die wir mit angemietet haben , unter zu vermieten . Ein bekannter möchte auf diesen Stellplatz ein Gewerbe betreiben mit einen Verkaufsanhänger, dass zu unseren Gewerbe sehr gut zusammen passen würde. Ich habe beim Vermieter angefragt, leider bekamen wir für die Untervermietung eine Absage ohne Begründung des Vermieters. In unseren Mietvertrag steht nicht fest welches Gewerbe betrieben werden darf , es darf nur kein Rotlicht etc. sein, ansonsten sind wir lt. Mietvertrag selbst für das Ordnungsgemäße führen des Gewerbe verantwortlich.

Meine Frage, welche Möglichkeiten sind jetzt gegeben ? Haben wir eine Chance ? Was kann ich machen ? Darf ich meinen bekannten die Stellfläche trotzdem zur Verfügung stellen ohne Miete zu kassieren und ohne Vertrag , Quasi kostenlos ?
Oder gibt es einen anderen Weg ? Bin für jede Hilfe sehr dankbar.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von belair57):
Was kann ich machen ?
Bitte mal hier schreiben, was in dem Mietvertrag steht.
Was ---genau-- dort zu den Stellplätzen steht. Bitte wörtlich.

Welches Grünlicht-Gewerbe ihr betreibt, ist nicht relevant. ;) Es geht um die Stellplätze.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welches Grünlicht-Gewerbe ihr betreibt, ist nicht relevant. ;) Es geht um die Stellplätze.


Richtig es sind "Stellplätze" und keine Gewerbefläche.

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#3
 Von 
belair57
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist eine 100qm Fläche die Bestandteil des Mietvertrag ist . Siehe Lageplan Anhang steht im vertrag dort ist alles eingezeichnet was zum angemieteten Gebäude zählt , somit die Halle inkl. dem vorplatz 100qm. Desweiteren steht es so im Vertrag 1:1: ``Mietgegenstand: Halle, Sanitär/Küchenräume,Gelände,bzw. Parkplatz vor der Halle und Durchfahrtstreifen vor der Halle`` . Genau so steht es im Vertrag (Standard Mietvertrag Haus & Grund)

-- Editiert von belair57 am 01.10.2019 13:04

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#4
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Anami):
... Es geht um die Stellplätze.


Es geht nicht um die Stellplätze. Es geht um eine Gebrauchsüberlassung an Dritte, die ohne Erlaubnis des Vermieters unzulässig ist.

Die erforderliche Erlaubnis könnte sich schon aus dem Mietvertrag ergeben. Die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte allerdings gering sein.
Letztlich gibt es für den Gewerbemieter bei einer Verweigerung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an Dritte genau 2 Möglichkeiten:
- Es bleibt alles wie es war oder
- die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Die erforderliche Erlaubnis könnte sich schon aus dem Mietvertrag ergeben.
Ja. Deshalb:
Zitat (von Anami):
Bitte mal hier schreiben, was in dem Mietvertrag steht.

Das meint, der TE möge nicht den 15 seitigen MV abschreiben...



:augenroll:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Es geht nicht um die Stellplätze. Es geht um eine Gebrauchsüberlassung an Dritte, die ohne Erlaubnis des Vermieters unzulässig ist.


Wobei die Gebrauchsüberlassung vermutlich auch über das hinaus geht, welchem man zustimmen würde können. Das Gewerbe dann auf dem Stellplatz auszuüben liegt wohl nicht im Sinne des Erfinders, hinzu kommt, ob das überhaupt so genehmigt wäre (von Seiten der betrf. Stadt)

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#7
 Von 
belair57
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Erlaubnis der Stadt , Ordnungsamt etc. würde Selbstverständlich vorher geklärt werden. Es soll ein Imbiss Anhänger werden der sich dort Platziert mit seinem eigenen Gewerbe (Reisegewerbe) kein fester Standpunkt. Aber Gesetzlich würde es vorher abgesegnet werden.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von belair57):
Mietgegenstand: Halle, Sanitär/Küchenräume,Gelände,bzw. Parkplatz vor der Halle und Durchfahrtstreifen vor der Halle``
Und wo finden sich die Angaben zu Stellplätzen?
Ist dein Vermieter ein privater?

Zitat (von belair57):
(Reisegewerbe)
Auf dem großen Parkplatzes eines Einkaufszentrums mit mehreren Mietern/Gewerbeeinheiten steht hier wohl fast jede Woche 1x eine mobile Grillstation und wohl 14tägig eine mobile Gulaschkanone.

DAS hat der Betreiber/Vermieter dann offenbar erlaubt.

Vielleicht erlaubt dir dein Vermieter, selbst auf den gemieteten Flächen solch einen Imbisswagen zu betreiben? Dann wäre dein Bekannter dein Angestellter? Oder gar dein Sub?
---aber umständlich----

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
belair57
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Angaben zu den Stellplätzen ist nichts weiter definiert. Nur das was ich geschrieben habe. So steht es im Vertrag

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119357 Beiträge, 39714x hilfreich)

Stellplätze sind in vielen Gemeinden Stellplätze, dürfen also nicht zweckentfremdet werden. So was findet sich oft als Auflage in Baugenehmigungen, Bebauungsplänen, ...

Und bei Zweckentfremdung kann es teuer werden für den Vermieter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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