Hallo,
meine Frau und ich betreiben ein Gewerbe in einen angemieteten Gewerberaum im Industriegebiet mit Stellplätze vor dem Objekt. Aus Finanziellen Gründen dachte ich einen Teil von den Stellplätzen die wir mit angemietet haben , unter zu vermieten . Ein bekannter möchte auf diesen Stellplatz ein Gewerbe betreiben mit einen Verkaufsanhänger, dass zu unseren Gewerbe sehr gut zusammen passen würde. Ich habe beim Vermieter angefragt, leider bekamen wir für die Untervermietung eine Absage ohne Begründung des Vermieters. In unseren Mietvertrag steht nicht fest welches Gewerbe betrieben werden darf , es darf nur kein Rotlicht etc. sein, ansonsten sind wir lt. Mietvertrag selbst für das Ordnungsgemäße führen des Gewerbe verantwortlich.
Meine Frage, welche Möglichkeiten sind jetzt gegeben ? Haben wir eine Chance ? Was kann ich machen ? Darf ich meinen bekannten die Stellfläche trotzdem zur Verfügung stellen ohne Miete
zu kassieren und ohne Vertrag , Quasi kostenlos ?
Oder gibt es einen anderen Weg ? Bin für jede Hilfe sehr dankbar.
Untervermietung Gewerberaum vom Vermieter Untersagt worden
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Bitte mal hier schreiben, was in dem Mietvertrag steht.ZitatWas kann ich machen ? :
Was ---genau-- dort zu den Stellplätzen steht. Bitte wörtlich.
Welches Grünlicht-Gewerbe ihr betreibt, ist nicht relevant. Es geht um die Stellplätze.
ZitatWelches Grünlicht-Gewerbe ihr betreibt, ist nicht relevant. Es geht um die Stellplätze. :
Richtig es sind "Stellplätze" und keine Gewerbefläche.
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Es ist eine 100qm Fläche die Bestandteil des Mietvertrag ist . Siehe Lageplan Anhang steht im vertrag dort ist alles eingezeichnet was zum angemieteten Gebäude zählt , somit die Halle inkl. dem vorplatz 100qm. Desweiteren steht es so im Vertrag 1:1: ``Mietgegenstand: Halle, Sanitär/Küchenräume,Gelände,bzw. Parkplatz vor der Halle und Durchfahrtstreifen vor der Halle`` . Genau so steht es im Vertrag (Standard Mietvertrag Haus & Grund)
-- Editiert von belair57 am 01.10.2019 13:04
Zitat... Es geht um die Stellplätze. :
Es geht nicht um die Stellplätze. Es geht um eine Gebrauchsüberlassung an Dritte, die ohne Erlaubnis des Vermieters unzulässig ist.
Die erforderliche Erlaubnis könnte sich schon aus dem Mietvertrag ergeben. Die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte allerdings gering sein.
Letztlich gibt es für den Gewerbemieter bei einer Verweigerung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an Dritte genau 2 Möglichkeiten:
- Es bleibt alles wie es war oder
- die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist.
Ja. Deshalb:ZitatDie erforderliche Erlaubnis könnte sich schon aus dem Mietvertrag ergeben. :
ZitatBitte mal hier schreiben, was in dem Mietvertrag steht. :
Das meint, der TE möge nicht den 15 seitigen MV abschreiben...
ZitatEs geht nicht um die Stellplätze. Es geht um eine Gebrauchsüberlassung an Dritte, die ohne Erlaubnis des Vermieters unzulässig ist. :
Wobei die Gebrauchsüberlassung vermutlich auch über das hinaus geht, welchem man zustimmen würde können. Das Gewerbe dann auf dem Stellplatz auszuüben liegt wohl nicht im Sinne des Erfinders, hinzu kommt, ob das überhaupt so genehmigt wäre (von Seiten der betrf. Stadt)
Die Erlaubnis der Stadt , Ordnungsamt etc. würde Selbstverständlich vorher geklärt werden. Es soll ein Imbiss Anhänger werden der sich dort Platziert mit seinem eigenen Gewerbe (Reisegewerbe) kein fester Standpunkt. Aber Gesetzlich würde es vorher abgesegnet werden.
Und wo finden sich die Angaben zu Stellplätzen?ZitatMietgegenstand: Halle, Sanitär/Küchenräume,Gelände,bzw. Parkplatz vor der Halle und Durchfahrtstreifen vor der Halle`` :
Ist dein Vermieter ein privater?
Auf dem großen Parkplatzes eines Einkaufszentrums mit mehreren Mietern/Gewerbeeinheiten steht hier wohl fast jede Woche 1x eine mobile Grillstation und wohl 14tägig eine mobile Gulaschkanone.Zitat(Reisegewerbe) :
DAS hat der Betreiber/Vermieter dann offenbar erlaubt.
Vielleicht erlaubt dir dein Vermieter, selbst auf den gemieteten Flächen solch einen Imbisswagen zu betreiben? Dann wäre dein Bekannter dein Angestellter? Oder gar dein Sub?
---aber umständlich----
Angaben zu den Stellplätzen ist nichts weiter definiert. Nur das was ich geschrieben habe. So steht es im Vertrag
Stellplätze sind in vielen Gemeinden Stellplätze, dürfen also nicht zweckentfremdet werden. So was findet sich oft als Auflage in Baugenehmigungen, Bebauungsplänen, ...
Und bei Zweckentfremdung kann es teuer werden für den Vermieter.
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