Hallo im Forum,
ich beziehe seit 18 Monaten eine Große Witwenrente.
Für die Zukunft sind eventuelle Veränderungen bei der Eingruppierung und damit bei meinem Gehalt zu erwarten. Gleichzeitig wird womöglich ein Minijob wegfallen. Es gibt also womöglich Veränderungen sowohl nach oben als auch nach unten, was mein Einkommen angeht und damit die Berechnungsgrundlage.
Meine Frage: Wie oft erhebt die Rentenversicherung meine Einkommenssituation?
Gibt es hierzu eine regelmäßige Anfrage?
Muss ich Änderungen unaufgefordert melden? Wenn ja, wie?
Hinterbliebenenrente: Neu-Erfassung der Einkünfte
1. Oktober 2019
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Frage vom 1. Oktober 2019 | 20:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hinterbliebenenrente: Neu-Erfassung der Einkünfte
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2019 | 18:12
Von
Status: Schüler (309 Beiträge, 151x hilfreich)
Änderungen sind grundsätzlich unaufgefordert mitzuteilen, dürfte so im Bescheid auch stehen.
Änderungen nach oben werden voraussichtlich erst zum nächsten Rentenanpassungszeitpunkt - in der Regel zum 01.07. jeden Jahres - berücksichtigt.
Änderungen nach unten von mindestens 10 % Brutto werden ab Antrag berücksichtigt.
Änderungen/Antrag sollten schriftlich mitgeteilt werden.
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