Hinterbliebenenrente: Neu-Erfassung der Einkünfte

1. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Cirrostratus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hinterbliebenenrente: Neu-Erfassung der Einkünfte

Hallo im Forum,

ich beziehe seit 18 Monaten eine Große Witwenrente.
Für die Zukunft sind eventuelle Veränderungen bei der Eingruppierung und damit bei meinem Gehalt zu erwarten. Gleichzeitig wird womöglich ein Minijob wegfallen. Es gibt also womöglich Veränderungen sowohl nach oben als auch nach unten, was mein Einkommen angeht und damit die Berechnungsgrundlage.

Meine Frage: Wie oft erhebt die Rentenversicherung meine Einkommenssituation?
Gibt es hierzu eine regelmäßige Anfrage?
Muss ich Änderungen unaufgefordert melden? Wenn ja, wie?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Änderungen sind grundsätzlich unaufgefordert mitzuteilen, dürfte so im Bescheid auch stehen.
Änderungen nach oben werden voraussichtlich erst zum nächsten Rentenanpassungszeitpunkt - in der Regel zum 01.07. jeden Jahres - berücksichtigt.
Änderungen nach unten von mindestens 10 % Brutto werden ab Antrag berücksichtigt.
Änderungen/Antrag sollten schriftlich mitgeteilt werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.329 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.