Wird mein Freund verhaftet?

1. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Wird mein Freund verhaftet?

Hallo,

mein Lebensgefährte war von 2017 bis 2019 wegen Betruges auf Bewährung (Schaden von ca. 5000€ für die geschädigten).

Die Bewährung war im Januar vorbei, er hat aber aufgrund von privaten finanziellen Problemen Anfang des Jahres leider nochmal den Weg des Internetbetruges gewählt (Schaden von ca. 1000€ für die Geschädigten) und wurde deswegen auch jetzt schon 2x wegen einer Anzeige vorgeladen, um eine Aussage zu machen. Aktuell weiß ich von insgesamt 3 laufenden Anzeigen gegen ihn, am Freitag ist er nochmal bei der Polizei vorgeladen.

Nun standen gestern 4 Zivilpolizisten vor unserer Wohnung und haben nach ihm gefragt. Er war nicht da. Sie haben dann noch gefragt wo er wäre und ob er ein Auto hätte. Weitere Auskünfte wollten sie nicht geben.

Sind die gekommen um ihn mitzunehmen? Wird er verhaftet?

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96 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von sweetjules):
Sind die gekommen um ihn mitzunehmen? Wird er verhaftet?





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Mir ist schon klar, dass hier niemand eine Glaskugel hat, aber vielleicht kann man das ja ungefähr aufgrund des Deliktes feststellen bzw. aus Erfahrungen aus der Vergangenheit?
Könnte es denn noch andere Gründe außer die Verhaftung geben wieso die hier aufgetaucht sind?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ist die bisherige Bewährung schon offiziell erlassen worden? Also gibt es einen Gerichtsbeschluss über den Straferlass? War der erste neue Tatzeitpunkt vor oder nach Ablauf der Bewährungszeit?

Wegen ein paar Betrugsdelikten mit 1000 EUR Schaden, wird man nicht so schnell verhaftet. Allerdings fällt mir auch nichts weiter ein, was die sonst gewollt haben könnten. Eine Hausdurchsuchung hätten sie auch in seiner Abwesenheit durchgeführt.

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#4
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey, danke dir für deine Antwort!
Ich glaube sowas wie einen Gerichtsbeschluss über den Straferlass gibt es nicht. Er wurde am 31.01.17 zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt, somit sollte es doch am 31.01.19 vorbei sein, oder täusche ich mich? Sein Bewährungshelfer hat ihm jedenfalls Ende 2018 gesagt, dass er nun nicht mehr kommen müsste, da seine Bewährung ja bald rum ist. Der erste neue Tatzeitpunkt war nach dem 31.01.19.

Zum Thema "Wegen ein paar Betrugsdelikten mit 1000 EUR Schaden wird man nicht so schnell verhaftet" meine Frage: Auch nicht wenn er wegen Betrugs bereits auf Bewährung war? Er ist ja dann quasi Wiederholungstäter.

Einen Grund zur Hausdurchsuchung gibt es ja eigentlich nicht. Das sie einfach nur hier waren um ihn zu Befragen kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen, da er ja für Freitag vorgeladen ist. Ich habe echt Angst, dass er jetzt ins Gefängnis muss.

-- Editiert von sweetjules am 01.10.2019 21:12

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
31.01.17 zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt, somit sollte es doch am 31.01.19 vorbei sein, oder täusche ich mich?


Die Bewährungszeit ist dann vorbei, ja. Wenn er aber am/bis 30.01.19 eine Strattat begeht, kann -solange der Straferlass nicht da ist- die Bewährung auch noch lange danach widerrufen werden. Normalerweise wäre der Beschluss schon lange da. Dass er es nicht ist deutet darauf hin, dass Ende Januar schon "was neues bekannt war".

Selbst wenn der Beschluss über den Straferlass schon da wäre, kann das alles (allerdings unter viel engeren Voraussetzungen als ohne Beschluss) auch noch widerrufen werden. Bis 31.01.20, wenn er bis dahin wegen der neuen Sachen zu min. 6 Monaten verurteilt wird, und der Tatzeitpunkt innerhalb der Bewährungszeit lag.

Zitat:
Der erste neue Tatzeitpunkt war nach dem 31.01.19.


Wenn das wirklich so ist, kann die Bewährung nicht widerrufen werden. Allrdings wundert es mich dann stark, warum kein Beschluss über den Straferlass gekommen ist.

Zitat:
Auch nicht wenn er wegen Betrugs bereits auf Bewährung war? Er ist ja dann quasi Wiederholungstäter.


Nein, eigentlich nicht (100%-Garantien kann ich natürl. auch nicht geben). Außer es gibt Umstände, die wir nicht kennen (und Du vielleicht auch nicht, weil er Dir nichts davon erzählt hat)

Anders wäre die Lage auch, wenn die alte Bewährung halt doch noch widerrufbar wäre. Dann käme ggf. ein sog. Sicherungshaftbefehl nach § 453c StPO in Frage.

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#6
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich weiß, dass er im Herbst 2018 eine Anzeige hatte, das war aber nur ein Missverständnis und wurde auch geklärt und das Ganze wurde fallen gelassen bzw eingestellt. Habe ich mit eigenen Augen gesehen. Danach gab es definitiv erst wieder nach dem 31.01. etwas, also etwas was er wirklich getan hat und wofür er bestraft werden könnte.

Es gab auf jeden Fall weder einen Brief das die Bewährung verlängert, noch erlassen wurde. Also scheint die Bewährung ja noch widerrufbar zu sein und er muss rein?

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#7
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 293x hilfreich)

Guten Abend sweetjules,

zunächst einmal kann ich Deine Situation tatsächlich sehr gut nachempfinden. Andererseits respektiere ich auch, dass Du Deinem Lebensgefährten beistehst und sogar hier im Forum Rat einholst. Das ist verdammt schwer, gerade wenn auch noch kleine Kinder im Spiel sein sollten (Mutmaßung).

In medias res: Dein Lebensgefährte hat ein Problem. Wenn der, auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzten, Freiheitsstrafe kein besonders schwerer Fall zugrunde lag, würde ich davon ausgehen, dass diese nicht die erste Verurteilung war, aber wahrscheinlich der letzte Warnschuss. Nun ist er, anscheinend kurz nach Ablauf der Bewährungsfrist, erneut einschlägig straffällig geworden. Außerdem sprichst Du von drei weiteren laufenden Strafverfahren. Ich nehme auch an, dass den beiden Vorladungen (ohne Rückmeldung) nicht Folge geleistet wurde, was regelmäßig einen eher mäßigen Eindruck vermittelt, da der Sachbearbeiter ja zum Termin dort sitzt und wartet.

Nunmehr stellt sich die Frage, ob auch eine staatsanwaltschaftliche Vorladung dabei war. In diesem Fall könnte Dein Lebensgefährte zwangsweise vorgeführt werden, was den Besuch theoretisch erklären könnte.

In Frage kommt außerdem eine Hausdurchsuchung, die nicht durchgeführt wurde, weil man ebenfalls die Person durchsuchen wollte. Das erachte ich als eher unwahrscheinlich angesichts eines verdächtigten Betrugsdeliktes und der Gefahr, hierdurch den späteren Durchsuchungserfolg (durch Vorwarnung) zu gefährden.

Wahrscheinlicher erscheint mir die Verhaftung aufgrund eines erlassenen Untersuchungshaftbefehls (mutmaßlich aufgrund dringenden Tatverdachts i.V.m. Wiederholungsgefahr). Hierzu wäre allerdings interessant in Erfahrung zu bringen, welche Verfahren außerdem offen sind/sein könnten.

Einen Bewährungswiderruf würde ich bisweilen ausschließen wollen, da der Angeklagte zumindest gehört werden müsste.

-- Editiert von DeusExMachina am 01.10.2019 21:59

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#8
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Deus Ex Machina,

Vielen Dank für deine Antwort!

Also ich gehe mal Schritt für Schritt vor:
1. Das ist seine erste Verurteilung gewesen, zuvor ist er noch nie straffällig gewesen. Erhat auch Sozailstunden auferlegt bekommen, die er innerhalb der ersten Monate abgeleistet hat.
2. Er ist zu allen Vorladungen der Polizei erschienen.
3. Es war keine staatsanwaltschaftliche Vorladung dabei.
4. Es laufen derzeit drei Anzeigen wegen Betrugs (Summe insgesamt beläuft sich auf 1000€)

Falls es wirklich einen Untersuchungshaftbefehl geben sollte, gibt es die Möglichkeit das irgendwie heraus zu finden, ohne zur Polizei zu gehen und nachzufragen?

Und falls es den Untersuchungshaftbefehl geben sollte, gibt es die Möglichkeit diesen noch irgendwie abzuwenden oder wird er zu 100% verhaftet, wenn sie ihn hier antreffen?

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#9
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo sweetjules,

für alles, das hier oder an anderer Stelle weiter besprochen wird, wäre es von entscheidender Bedeutung, dass Vorstrafen oder die Beschaffenheit laufender Verfahren wahrheitsgemäß und lückenlos bekannt sind; ansonsten kann eine mitunter völlig andere Einschätzung entstehen, auch unter dem Eindruck dessen, dass unsere Prognosen hier bestenfalls als "wage" zu beschreiben sind (sonst bräuchten wir keine Gerichte, sondern nur noch dieses Forum).

Zu 1.: Dann gehe ich von 6-10 Monaten zu 2 Jahren aus. Lebt Ihr nach wie vor in derselben Region?
Zu 2.: Was hat er dort (grob) ausgesagt? War er kooperativ? Oder hat er zu den Vorwürfen einfach geschwiegen?
Zu 3.: Dann fällt diese Möglichkeit weg, was die Verhaftung leider wahrscheinlicher macht.
Zu 4.: Haben sich sämtliche dieser drei Fälle (potentiell) kurz nach Ablauf der Bewährung ereignet?

Zitat:
Falls es wirklich einen Untersuchungshaftbefehl geben sollte, gibt es die Möglichkeit das irgendwie heraus zu finden, ohne zur Polizei zu gehen und nachzufragen?
Man kann auch zur StA gehen, um das herauszufinden. Oder einen Online-Anwalt für 90,- EUR damit beauftragen, der seinerseits nachfragt.

Zitat:
Und falls es den Untersuchungshaftbefehl geben sollte, gibt es die Möglichkeit diesen noch irgendwie abzuwenden oder wird er zu 100% verhaftet, wenn sie ihn hier antreffen?
Nein und ja. Zunächst einmal müsste er zwingend (und unabwendbar) in Haft genommen werden. Spätestens am Folgetag würde er dem Haftrichter vorgeführt (bei Verhaftungen ab spätnachmittags ist das aus praktischen Gründen die Regel). Dieser entscheidet nach Anhörung über den Erlass des Haftbefehls.

Wir können an dieser Stelle nur mutmaßen, welche Haftgründe vorliegen könnten. Aller-, allerspätestens jetzt wäre die Konsultation eines RA angebracht. Im Übrigen wäre es nicht empfehlenswert, sich der Verhaftung zu entziehen (und ggf. noch die Fluchtgefahr zu begründen). Stattdessen hat Kooperation nach Konsultation (es gibt auch Notfall-Anwälte) noch niemandem geschadet.

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#10
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,

zu 1: Ja, wir leben immer noch in der selben Region
zu 2: Er hat seine Aussage verweigert
zu 3: Das ist natürlich nicht so positiv.
zu 4: Wie gesagt, ich weiß nicht ob die Bewährung tatsächlich abgelaufen ist, da es kein Schreiben diesbezüglich gab. Die drei Fällen haben sich im Mai/Juni diesen Jahres ereignet, also 4 bzw. 5 Monate nach eigentlichem Ablauf der Bewährung (31.01.).

Er wird auf jeden Fall morgen zu einem Anwalt gehen (falls er es noch schafft und nicht vorher abgefangen wird, heute war jedenfalls niemand von der Polizei hier, wie häufig kommen die eigentlich in der Regel wenn so ein Haftbefehl vorliegt? Im übrigen war weder er noch ich Zuhause als die Zivilpolizisten hier waren, wir haben es durch Nachbarn erfahren. Ist das normal das die bei einem Haftbefehl einfach wieder abziehen ohne zumindest mal die Tür aufzumachen oder zu warten? Ja, ich klammere mich an jeden Strohhalm, das es vielleicht doch kein Haftbefehl war)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von sweetjules):
Ja, ich klammere mich an jeden Strohhalm, das es vielleicht doch kein Haftbefehl war
Verständlich. Aber angesichts der bisherigen Schilderungen besteht bei Deinem Lebensgefährten das (durchaus bewusste) Potential - ohne weitere (psychologische?) Hilfe, einen bemerkenswerten Teil seines Lebens in Haft zu verbringen (selbst wenn diese Sache hier noch einmal glimpflich ausgehen sollte). Anderweitig ist es nicht erklärbar, dass er kurz nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe (die lediglich aufgrund eines Entgegenkommens von Gericht und StA ausgesetzt wurde) direkt in drei weiteren, einschlägigen Fällen straffällig wurde. Bei allem Verständnis, so lautet die Devise hier wohl: "Komm ich heut' nicht, komm ich morgen!"

Aber zurück zur Sache:
Zitat:
Ist das normal das die bei einem Haftbefehl einfach wieder abziehen ohne zumindest mal die Tür aufzumachen oder zu warten?
Ja, gäbe es eine uns zugängliche Statistik, so würde der Großteil der Maßnahmen, die eine (wie auch immer geartete) Öffnung beinhalten, auf einen Haftbefehl zurückzuführen sein - knapp gefolgt von HDen wg. BTM-Delikten oder 129-ern (184b-ler z.B. werden gerne zeitgleich an der Person durchsucht). Aber hier müssten auch Begleitumstände in Betracht gezogen werden. Wenn die Beamten davon ausgehen konnten, dass tatsächlich niemand zuhause ist (Garage leer, Lichter aus usw.), so würde ggf. auch ein HB nicht bis zur Ultima Ratio vollstreckt.

-- Editiert von DeusExMachina am 01.10.2019 23:37

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#12
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich denke er hat allerspätestens jetzt seine Lektion gelernt. Ins Gefängnis zu gehen wäre das Schlimmste für ihn. Diese drei neuen Delikte hat er auch nicht einfach aus Spaß an der Sache oder weil es ihm so viel Spaß macht Straftaten zu begehen gemacht, sondern weil wir große finanzielle Schwierigkeiten hatten und fast unsere Wohnung verloren hätten (wenn er diese Straftaten nicht gemacht hätten, hätten wir sie verloren, ich habe davon aber nicht gewusst, sonst hätte ich ihn davon abgehalten) und auch beim ersten Mal hat er es nicht mit irgendeiner bösen Absicht gemacht, sondern weil er einfach nicht weiter wusste und finanzielle Schwierigkeiten hatte. Ich will ihn und seine Straftat hier keinesfalls gut reden, aber er ist einfach kein schlechter Mensch und kein typischer krimineller.

Wie auch immer. Ich denke mal es wird darauf hinaus laufen, dass er morgen zu einem Anwalt gehen wird und sich danach dann stellen wird und dem Richter vorgeführt wird, richtig? Wenn er dann Reue zeigt, anbietet sich regelmäßig dort zu melden (damit keine Fluchtgefahr besteht) und das er sich innerhalb eines gewissen Zeitraumes einen festen Job sucht (den hat er aktuell nicht), damit er einen geregelten Tagesablauf hat, ein Einkommen hat, damit er nicht mehr auf dumme Gedanken kommt, meint ihr dann wird er nochmal mit einem blauen Auge davon kommen oder ist es ganz egal was er tut und sagt, er wird gehen müssen? Also wie hoch schätzt ihr/du, lieber DeusExMachina (vielen Dank für deine Zeit im übrigen, das ist nicht Selbstverständlich!!) die Wahrscheinlichkeit ein, dass er nachdem er sich stellt wieder frei gelassen wird? Ich werde ihm beistehen und ihm helfen wieder einen geregelten Tagesablauf zu bekommen, er darf einfach nicht ins Gefängnis :(

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 293x hilfreich)

Zitat (von sweetjules):
Ich will ihn und seine Straftat hier keinesfalls gut reden, aber er ist einfach kein schlechter Mensch und kein typischer krimineller.
Ich wiederhole mich: ich kann Deine Gefühle sehr gut nachempfinden; sogar besser als Du vermutest. Dennoch sitzen in einem der menschenwürdigsten Rechtssysteme der Welt (hier) Straftäter mitunter lebenslang ein, denen sogar eine ganze Menge an Leuten nachsagen würde, diese seien keine schlechten Menschen oder typische Kriminelle.

Zitat (von sweetjules):
Ich denke mal es wird darauf hinaus laufen, dass er morgen zu einem Anwalt gehen wird und sich danach dann stellen wird und dem Richter vorgeführt wird, richtig?
Richtig.

Zitat (von sweetjules):
Ich werde ihm beistehen und ihm helfen wieder einen geregelten Tagesablauf zu bekommen, er darf einfach nicht ins Gefängnis
Er kann sich sehr glücklich schätzen, Dich zu haben. Ich hoffe, zumindest das ist ihm bewusst.

Zitat (von sweetjules):
Diese drei neuen Delikte hat er auch nicht einfach aus Spaß an der Sache oder weil es ihm so viel Spaß macht Straftaten zu begehen gemacht, sondern weil wir große finanzielle Schwierigkeiten hatten und fast unsere Wohnung verloren hätten (wenn er diese Straftaten nicht gemacht hätten, hätten wir sie verloren?
Sämtliche, mir bekannten Straftaten aus "Spaß an der Sache" kenne ich nur aus den Medien, und das will schon einiges heißen (alle anderen fanden irgendwo eine "Begründung"). Selbst wenn wir annehmen, dass keine Verständigung mit dem Vermieter zustande kam und zwei Mieten infolge nicht bezahlt hätten werden können (womit eine Räumungsklage gedroht hätte), so steht dem eine mehrjährige Haftstrafe gegenüber. Hat man sich bei vollem Bewusstsein für die reale Möglichkeit des Letzteren entschieden?

Zitat (von sweetjules):
Also wie hoch schätzt ihr/du, lieber DeusExMachina (vielen Dank für deine Zeit im übrigen, das ist nicht Selbstverständlich!!) die Wahrscheinlichkeit ein, dass er nachdem er sich stellt wieder frei gelassen wird?
Ja ähm, bitte, gern geschehen! Also, das ist nicht leicht zu beantworten. Wenn wir nun einmal annehmen, dass aufgrund der drei neuerlichen Fälle ein HB vorliegen sollte, so schätze ich die Wahrscheinlichkeit auf einen Nichterlass des UHB als gering (vielleicht 25%) ein. Inbesondere Betrügern wohnt naturgemäß die Angewohnheit inne, ihren Gegenüber hinters Licht zu führen; weshalb sollte dies also bei der Anhörung des Haftrichters anders sein? Insbesondere müsste hier auch mit dem Rechtsbeistand abgestimmt werden, inwiefern man sich einlässt und wie man sich zu stellen gedenkt/der Polizei ggü. in Erscheinung tritt (für diejenigen Fälle, dass es sich nicht um einen HB handelt).

-- Editiert von DeusExMachina am 02.10.2019 00:20

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#14
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, danke für deine Einschätzung.
Eine Frage hätte ich noch: Du sagst, man könnte auch zur Staatsanwaltschaft gehen um herauszufinden ob ein Haftbefehl vorliegt. Mal angenommen er macht das und es liegt ein Haftbefehl vor. Ich gehe mal davon aus, dass sie ihn dann auch dort nicht einfach wieder gehen lassen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 293x hilfreich)

Also es wäre durchaus außergewöhnlich, dorthin zu gehen und den sachbearbeitenden StA persönlich zu treffen. Aber ja: spätestens am Ausgang würde man wohl in Empfang genommen. Ich hatte mir auch eher vorgestellt, den telefonischen Kontakt zu suchen. Da muss man allerdings eine ausgewählte Ansprache wählen, um an den Telefonisten vorbeizukommen.

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#16
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Und die dürfen telefonisch Auskunft geben? Es könnte sich doch jeder als mein Lebensgefährte ausgeben, ich glaube nicht, dass sie da telefonisch irgendwelche Infos rausgeben werden/dürfen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von sweetjules):
Und die dürfen telefonisch Auskunft geben?

Nö. Werden die auch nicht.
Bei laufenden Verfahren sind die eh wortkarg und richtig erkannt - die werden keinem Unbekannten Details auf die Nase binden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Dachte ich mir, danke.
Also da auch keine Gegenmeinungen kommen, kann ich wohl zu 99% davon ausgehen, dass es um einen Haftbefehl geht und er morgen hinter Gitter muss...Kann man aufgrund des hier geschriebenen ungefähr abschätzen wie lange?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

So, da ich nicht schlafen kann habe ich nochmal etwas recherchiert. Ich habe hier einen Brief gefunden vom 23.09. vom Gericht, indem steht "in der Bewährungssache gegen Sie wurde festgestellt, dass ein weiteres Strafverfahren gegen Sie läuft. Vor der Entscheidung in vorliegender Bewährungssache wird der rechtskräftige Abschluss dieses Verfahrens abgewartet.
Weitere Maßnahmen, auch nach Ablauf der ursprünglich festgesetzten Bewährungszeit - insbesondere Verlängerung der Bewährungszeit oder Widerruf der Bewährung werden hiermit ausdrücklich vorbehalten."

Also wurde die Bewährung ja scheinbar verlängert? Von diesem Brief hat er mir nichts erzählt.

Es geht hier also um einen Bewährungswiderruf nehme ich mal an. Aber kann es denn dann sein, dass nach diesem Brief eine Woche später die Polizei vor der Haustür steht und ihn mitnehmen will? Ohne Benachrichtigung oder Anhörung?

Dazu habe ich dann das hier gefunden:
Nach § 56f Absatz 2 StGB sieht das Gericht nämlich von dem Widerruf ab, wenn es ausreicht,

weitere Auflagen oder Weisungen zu erteilen, namentlich den Verurteilten einem Bewährungshelfer zu unterstellen, oder
die Bewährungs- oder Unterstellungszeit zu verlängern.

Aber ich denke wenn sie bereits einen Haftbefehl ausgeschrieben haben, wird das auch nichts mehr bringen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Also scheint die Bewährung ja noch widerrufbar zu sein ?


Nur dann, wenn es eine Tat innerhalb der Bewährungszeit gab

Zitat:
Ich habe hier einen Brief gefunden vom 23.09. vom Gericht, indem steht "in der Bewährungssache gegen Sie wurde festgestellt, dass ein weiteres Strafverfahren gegen Sie läuft.


Also genau das, was ich von Anfang an vermutete.

Weiterhin hast jetzt geschrieben, dass bei dem Besuch der Polizei weder Du noch er zu Hause war. Im Eingangsbeitrag hörte es sich so an, als wenn du selbst mit der Polizei gesprochen hast. Wenn also gar niemand zu Hause war könnte es sich natürlich auch um eine beabsichtigte Hausdurchsuchung gehandelt haben.

Falls es sich um einen Sicherungshaftbefehl nach § 453c StPO handelt (beabsichtigter Bew.-Widerruf), gibt es davor keine Anhörung. Die käme dann erst nach der Verhaftung.

Gemäß der neuen Informationslage tippe ich aber eher darauf, dass die eine Hausdurchsuchung durchführen wollten.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.10.2019 05:20

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich denke, dass eine Hausdurchsuchung ziemlich unwahrscheinlich ist, da es bei seinen Delikten ja nicht um Dinge geht die er besitzt, sondern er hat Waren verkauft, die er eben nicht besitzt. Daher frage ich mich was sie bei einer Hausdurchsuchung gedenken zu finden?

Naja, heute gehts zum Anwalt. Wie sieht es da mit Kosten aus in Notfällen? WIr haben quasi überhaupt kein Geld, bekommt man da trotzdem irgendwie eine Beratung oder kann man sich den Weg sparen und nimmt sich direkt einen Pflichtverteiger (den bekommt man aber wohl erst nachdem man dem Haftrichter vorgeführt wurde wenn ich das richtig verstanden habe?)?

-- Editiert von sweetjules am 02.10.2019 05:28

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#22
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay wir werden definitiv zum Anwalt gehen.
Dazu aber noch eine weitere Frage:
Sollte wirklich ein Haftbefehl vorliegen, wird der Anwalt das heute noch in Erfahrung bringen können?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat:
Daher frage ich mich was sie bei einer Hausdurchsuchung gedenken zu finden?


In erster Linie Computer und Unterlagen (z.B. Kontoauszüge) mit Daten über die Verkäufe und gegebenenfalls weitere noch nicht bekannte Verkäufe.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat (von sweetjules):
Dazu aber noch eine weitere Frage:
Sollte wirklich ein Haftbefehl vorliegen, wird der Anwalt das heute noch in Erfahrung bringen können?


Wenn ein Haftbefehl besteht hat er Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Der Anwalt kann bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft anrufen und nachfragen, ja. Aber noch mal, in der Gesamtschau ist hier ein Hausdurchsuchungsbefehl sehr sehr viel wahrscheinlicher als ein Haftbefehl.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 02.10.2019 09:34

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, ja ich habe einfach Angst und hätte einfach gerne Klarheit ob es nun ein Haftbefehl ist oder eben doch "nur" eine Hausdurchsuchung.

Also wir haben um 16 Uhr einen Termin beim Anwalt und dieser wird uns dann heute definitiv noch sagen können ob es ein Haftbefehl oder eine Hausdurchsuchung ist. Ist diese Annahme korrekt?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Weitere fragen (sorry falls ich nerve aber ich bin gerade sehr aufgeregt und bin sehr sehr dankbar für jeden Beitrag hier)

1. Sollte es eine Hausdurchsuchung gewesen sein, wie wahrscheinlich ist es, das Sie nochmal kommen, nachdem uns unsere Nachbarn vorgewarnt haben

2. Wieso haben sie meine Nachbarn gefragt ob er ein Auto habe?

3. Wenn ich jetzt einen "Notruf Anwalt" anrufe und ihm das alles so genau schildere, meinst du der kann mir dann schon sagen ob Hausdurchsuchung oder Haftbefehl?

4. Was würde es kosten zum Anwalt zu gehen und uns von ihm die Auskunft ob Haftbefehl oder Hausdurchsuchung geben zu lassen?

Ich bin sehr ungeduldig ich weiss. Ich würde auch gerne ruhig sein und einfach abwarten aber es geht nicht. Mein Freund ist auch jetzt seit 7 ihr heute morgen unterwegs weil er Angst hat das sie nochmal vorbei kommen und ihn mitnehmen weil er erstmal mit dem Anwalt sprechen will.

-- Editiert von sweetjules am 02.10.2019 09:53

-- Editiert von sweetjules am 02.10.2019 09:54

-- Editiert von sweetjules am 02.10.2019 09:54

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat (von sweetjules):
definitiv noch sagen können ob es ein Haftbefehl oder eine Hausdurchsuchung ist. Ist diese Annahme korrekt?


Definitiv ist nichts bei der Justiz. Gerade bei größeren Gerichten oder StAen weiß natürlich nicht jeder was der andere tut und wo ggf. eine Akte gerade unterwegs ist.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

1. Nicht so mega wahrscheinlich aber auch nicht ausgeschlossen.

2. Weil sie auch das durchsuchen wollen und mglw. Im Rahmen der Streifentätigkeit nach dem Kennzeichen Ausschau halten wollen.

3. Nein, der kann genausowenig hellsehen wie ich/wir hier ;)

4. Eine Erstberatung ohne weitere Tätigkeit des Anwalts kostet knapp über 200,00 Euro nach RVG. Anwälte müssen aber nicht nach RVG abrechnen, sondern können ihr Honorar mehr oder weniger frei verhandeln.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
sweetjules
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay der Anwalt hatte glücklicherweise jetzt doch einen Termin früher Zeit.

Er ist der Meinung das es keine Hausdurchsuchung war, weil sie ja sonst auch bei Abwesenheit rein gegangen wäre.

Er glaubt aber auch nicht dass es ein Haftbefehl wäre, weil keine fluchtgefahr bestehen würde und bei wiederholungsgefahr müssten es schon 30-40 Fälle sein weswegen ein Haftbefehl ausgestellt wird

Er hat jetzt Akteneinsicht beantragt und meint im Normalfall wäre die akte in 3 Tagen bei ihm. Wenn die rumdrucksen würden und sagen es verzögert sich dann wüssten wir das es ein Haftbefehl wäre.

Aber auch das wäre nicht schlimm weil dann auch erstmal noch ein Richter entscheiden müsste und da wäre er guter Dinge das er ihn da rausboxen kann. Die wahrscheinlichkeit für einen Haftbefehl wäre aber gering.

Weiss zwar nicht wieso er die Hausdurchsuchung eher ausschliesst, aber er wird schon wissen was er sagt.

Jetzt heisst es abwarten.

Danke nochmal an alle für die hilfreichen Beiträge!

Das Ganze kostet uns im übrigen keinen Cent. Und wenn würde er es vorher sagen und man könnte auch prozesskostenhilfe beantragen

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1445 Beiträge, 293x hilfreich)

Bei der Konsultation des RA/Pflichtverteidigers hatte ich eher die Vorführung vor den Haftrichter im Hinterkopf. Einerseits würde man ja eine Aussetzung des HB anstreben, sich andererseits aber nicht das weitere Verfahren verbauen wollen. In den bisherigen Vernehmungen wurde bspw. zur Sache geschwiegen. Es bedürfte hier einer gewissenhaften Verteidigung, die nur ein RA vor Ort leisten kann.

Herausfinden ob es sich um einen mutmaßlichen HB handelt, kann der Lebensgefährte tatsächlich selbst am schnellsten (indem er bei der Polizei vorstellig wird). Wenn der RA (oder Lebensgefährte) auf anderem Wege versucht, eine Auskunft zum tatsächlichen Anlass des Besuches zu erhalten, so wird diese wohl regelmäßig verweigert, da sie auch der Natur der Sache eines HB widersprechen würde.

Es gibt ein paar Indizien, die für eine HD sprechen, das stimmt. Dass nicht geöffnet wurde, kann daher rühren, dass man nicht in Abwesenheit durchsuchen wollte (um z.B., wie schon geschrieben, auch die Person zu durchsuchen). Im Falle eines HB würde regelmäßig geöffnet werden, allerdings hat der Nachbar (offenbar glaubhaft) angegeben, dass niemand zu Hause sei. Dass man hingegen nicht öffnet, jedoch den Nachbarn mittelbar vorwarnt, macht eine HD wiederum etwas unwahrscheinlicher.

Es ist uns nicht möglich, hier eine sichere Einschätzung abzugeben. Einen HB (eher nach 453c denn 112a) halte ich im bisherigen Kontext für eher wahrscheinlich. Gib uns doch gerne heute Abend ein Update!

0x Hilfreiche Antwort

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