Hallo,
angenommen 2 Personen leben in einer Mietwohnung. Beide im Mietvertrag. Die Personen trennen sich. Da die Wohnung günstig ist, möchte einer der beiden Personen dort wohnen bleiben. Der VM möchte aber das beide Personen kündigen und lässt nicht zu das die ausziehende Person aus dem Mietvertrag kommt.
Also machen die beiden Personen ein eigenen Mietvertrag. Die dort wohnende Person überweißt ab Datum X die Miete
und NK alleine auf das Konto des Vm und übernimmt hierfür auch die komplette Verantwortung. Die Person die ausgezogen ist, ist von jeglichen Zahlungen befreit.
Vereinbart wurde zudem noch das die Person die in der Wohnung bleibt, sich schnellstmöglich eine Wohnung sucht damit der Mietvertrag gekündigt werden kann.
Nun sind einige Monate rum und die Person die in der Wohnung lebt hat ihren Job verloren. Sie hat die Mietzahlungen eingestellt.
Der Vm hat nun die Person angeschrieben die schon lange ausgezogen ist und verlangt die Miete oder es wird geklagt. Die Person zeigt dem Vm den Vertrag mit der anderen Person das diese die volle Verantwortung übernimmt und somit soll der Vm auch bei dieser Person die Miete einklagen/einfordern. Man kann keine 2 Mieten im Monat bezahlen.
Was kann nun die JEWEILIGE Partei tun um an ihr Geld zu kommen ?
Gruß
Markus
-- Editiert von Markus1988 am 03.10.2019 13:03
Einigung unter Mieter. Wen kann der Vm verklagen ?
3. Oktober 2019
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Frage vom 3. Oktober 2019 | 13:02
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 1x hilfreich)
Einigung unter Mieter. Wen kann der Vm verklagen ?
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2019 | 13:17
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatDie Person zeigt dem Vm den Vertrag mit der anderen Person das diese die volle Verantwortung übernimmt und somit soll der Vm auch bei dieser Person die Miete einklagen/einfordern :
Was die beiden im Innenverhältnis vereinbart haben ist für das Mietverhältnis zwischen der Partei Mieter, bestehend aus 2 Personen, und dem Vermieter völlig irrelevant.
ZitatDer Vm hat nun die Person angeschrieben die schon lange ausgezogen ist und verlangt die Miete :
Mit recht. Denn die Person ist immer noch Vertragspartner des VM.
#2
Antwort vom 3. Oktober 2019 | 13:23
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
Das typische Problem, wenn eine Einigung nur unter den Mietern erfolgt. Dem Vermieter kann das egal sein. Ein Vertrag zu Lasten Dritter funktioniert nicht.ZitatDer Vm hat nun die Person angeschrieben die schon lange ausgezogen ist und verlangt die Miete oder es wird geklagt. :
Der Vermieter hat in seinem Mietvertrag immernoch beide Mieter als Gesamtschuldner drinstehen. Er kann sich die komplette Miete und seine notwendigen Rechtsverfolgungskosten von einem der beiden Mieter holen bzw. einklagen. Was die Mieter untereinander vereinbart haben, darf dem Vermieter egal sein.
Der ausgezogene Mieter tut also ein Gutes daran, sich mit dem Vermieter zu einigen. Das muss nicht unbedingt die sofortige Zahlung der Mietschulden sein. Prioritäres Ziel des ausgezogenen Mieters sollte sein, dass dieses Mietverhältnis irgendwie beendet wird und er die Haftung damit begrenzt. Wenn sich der noch dort wohnende Mieter gegen eine gemeinsame Kündigung sträubt, müsste man den verklagen. Das dauert.
Oder man versucht sich mit dem Vermieter insoweit gegen den Willen des anderen zu einigen, dass man den Mietrückstand noch nicht ausgleich und erst eine fristlose Kündigung und notfalls den Räumungsprozess abwartet. Am Ende wird zwar auch der ausgezogene Mieter voll für die daraus entstehenden Kosten haften, aber manchmal kann das der schnellste Weg zur Beendigung des Mietverhältnisses sein, wenn sich der verbliebene Mieter wehrt.
Im übrigen noch ein Argument, welches man dem Mitmieter entgegenbringen kann: Am Ende muss aufgrund der anderen Vereinbarung der Mitmieter alle Kosten tragen. Natürlich kann er versuchen, Privatinsolvenz zu beantragen. Aber Schulden aus unerlaubter Handlung wären davon nicht umfasst. Wenn der Mitmieter sich nun gegen eine gemeinsame Kündigung sträubt, so kann (nicht muss) das als Betrug aufgefasst werden. Die dadurch entstehenden Kosten wären, wenn man dem folgt, von einer Privatinsolvenz nicht umfasst. Es sollte dem Mitmieter also nicht egal sein, wenn er sinnlos weitere Kosten produziert.
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#3
Antwort vom 3. Oktober 2019 | 13:33
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Der Vm hat nun die Person angeschrieben die schon lange ausgezogen ist und verlangt die Miete oder es wird geklagt.
Dass ist korrekt. Der Vermieter kann die gesamte Miete beim ausgezogenen Mieter einfordern.
Zitat:Die Person zeigt dem Vm den Vertrag mit der anderen Person das diese die volle Verantwortung übernimmt und somit soll der Vm auch bei dieser Person die Miete einklagen/einfordern.
Darauf muss sich der Vermieter nicht einlassen.
Zitat:Man kann keine 2 Mieten im Monat bezahlen.
Das ist sein Problem. Der Mieter hätte sich informieren müssen.
Der ausgezogene Mieter muss solange zahlen, bis der verbliebende Mieter ausgezogen ist - also schnellstens kündigen. Sollte dieser der Kündigung nicht zustimmen, muss die Zustimmung eingeklagt werden.
#4
Antwort vom 3. Oktober 2019 | 13:40
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann der ausgezogene Mieter am Ende die anfallenden Kosten KOMPLETT beim noch Mieter einfordern ? Immerhin wurde dies ja vertraglich so vereinbart.
Und wenn der Ausgezogene es auf eine Räumungsklage anlegt und ebenfalls keine Miete bezahlt, kann er diese Kosten dann auch vollständig einfordern ?
#5
Antwort vom 3. Oktober 2019 | 13:44
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Kommt drauf an, was genau die beiden im Innenverhältnis vereinbart haben, grundsätzlich besteht diese Möglichkeit.
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