Guten Abend,
leider finde ich zu meiner Frage die verschiedensten Antworten im Internet. Da ich mich aber neu bewerben möchte, möchte ich gerne sicher gehen.
-Ausbildung im öffentlichen Dienst (Verwaltung): 3 Jahre
-direkt im Anschluss bei demselben Arbeitgeber angestellt seit fast 3 Jahren
= insgesamt knapp 6 Jahre.
Gilt nun die Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende (also ohne Mitzählen Ausbildungszeit) oder von 3 Monaten zum Quartalsende (also mit Ausbildungszeit)?
Kann mir jemand eine klare Antwort geben, am besten mit rechtlicher Grundlage?
Der Personalrat bei mir hat auch keine Ahnung....dort habe ich schon gefragt und hänge nun in der Luft.
...und mein Chef wird bei einer Kündigung versuchen mir Steine in den Weg zu legen, daher hätte ich gerne eine fundierte sichere Antwort bevor etwas schief läuft.
Ich bedanke mich herzlichst im Voraus.
Viele Grüße.
Kündigungsfrist öffentlicher Dienst, Ausbildungszeit
6. Oktober 2019
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Frage vom 6. Oktober 2019 | 17:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist öffentlicher Dienst, Ausbildungszeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2019 | 18:36
Von
Status: Weiser (17462 Beiträge, 6497x hilfreich)
Ausbildungszeit ist Ausbildungszeit und zählt nicht zur Beschäftigungszeit, wenn's um die Kündigung geht.
Und jetzt?
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