Abgeltung Überstunden und Urlaub nach Ausbildung

7. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb527605-97
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeltung Überstunden und Urlaub nach Ausbildung

Guten Morgen,

wie ist das mit der Abgeltung der Überstunden und Urlaubstage, wenn ein Azubi übernommen wird, aber zwei Monate später kündigt?

Werden die Stunden und Tage dann nach Gehalt des Azubis ausbezahlt oder nach dem regulären Gehalt ?

Die Stunden und Urlaubstage wurden nach der Ausbildung nicht abgegolten und somit auch in das Arbeitsverhältnis, welches weitergeführt würde, übernommen.

Viele Grüße
Angela

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Nunja - zu den Bedingungen, unter denen du diesen Urlaubsanspruch erworben hast, schätze ich.
Folglich Ausbildungsvergütung.

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#2
 Von 
fb527605-97
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Antwort.

Wie wird dann vergütet, wenn der Betrieb nichts an den Azubi gezahlt hat und das ganze über einen Umschulung vom Arbeitsamt ging ?

Wer vergütet mir dann meine über 100 Überstunden und meine 16 Urlaubstage ?

Viele Grüße
Angela

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

100 Überstunden für eine Azubi? Sollte es gar nicht geben.
Aber in diesen Fragen sollte die AA dein Ansprechpartner sein - und wahrscheinlich fällt deine Frage dann auch wohl eher unter Sozialrecht als unter Arbeitsrecht.

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#4
 Von 
fb527605-97
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war Umschülerin, somit über 18.
Zweitweise waren es über 200 Stunden.

Dann werde ich meiner Beraterin schreiben.

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#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von fb527605-97):
ein Azubi wird übernommen wird, zwei Monate später kündigt sie. Sie hat über 100 Überstunden und 16 Urlaubstage


Dann werden ihr bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses die 16 Urlaubstage und Freizeitausgleich gewährt, soweit möglich.

Zitat:
Werden die Stunden und Tage dann nach Gehalt des Azubis ausbezahlt oder nach dem regulären Gehalt?


Weil VEREINBART war, dass zu den Bedingungen des regulären Arbeitsverhältnisses 16 Tage Urlaub genommen werden können sollen, und dass sie zu den Bedingungen des neuen Arbeitsverhältnisses Ausgleich für die mitgenommenen Überstunden verlangen können soll ( in Freizeit oder Geld ), muss nicht gewährter/genommener Urlaub und nicht ausgeglichene Überstunden nach den für den NEUEN Arbeitsvertrag geltenden Bedingungen durch den Arbeitgeber abgegolten werden.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb527605-97
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Zitat (von fb527605-97):
ein Azubi wird übernommen wird, zwei Monate später kündigt sie. Sie hat über 100 Überstunden und 16 Urlaubstage


Dann werden ihr bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses die 16 Urlaubstage und Freizeitausgleich gewährt, soweit möglich.

Zitat:
Werden die Stunden und Tage dann nach Gehalt des Azubis ausbezahlt oder nach dem regulären Gehalt?


Weil VEREINBART war, dass zu den Bedingungen des regulären Arbeitsverhältnisses 16 Tage Urlaub genommen werden können sollen, und dass sie zu den Bedingungen des neuen Arbeitsverhältnisses Ausgleich für die mitgenommenen Überstunden verlangen können soll ( in Freizeit oder Geld ), muss nicht gewährter/genommener Urlaub und nicht ausgeglichene Überstunden nach den für den NEUEN Arbeitsvertrag geltenden Bedingungen durch den Arbeitgeber abgegolten werden.

RK



Das Arbeitsverhältnis ist bereits seit 15.09 beendet.
Ich konnte keine Urlaubstage auch auch keine Überstunden mehr abbauen.


Gibt es das irgendwo nachzulesen?
Ich muss dem AG hier Beweise liefern, sonst zahlt der rein gar nichts mehr.
Als Alleinerziehende ist es schon schwer genug. Jetzt auch noch dieser Stress hier für mich. Das zerrt sehr an den Nerven.

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#7
 Von 
fb527605-97
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich muss mich nochmal melden.
Das Bürgertelefon ist der Meinung, ich könnte recht haben.
Ein Anwalt sagte nun aber, ich sei im Unrecht. Gesetze gäbe es hierfür jedoch nicht. Er meint, dies vor Gericht einzuklagen würde schlechte Aussichten haben.

Ich habe nun überlegt einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid zu eröffnen.

Sollte ich das wagen?
Mir fehlen hier immerhin fast 5000 € brutto.

Viele Grüße
Angela

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