Übernachtung auf Firmengelände

7. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Marcelmegaman
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 5x hilfreich)
Übernachtung auf Firmengelände

Hallo,

bei mir hat sich folgende Frage aufgetan:
Ich soll ab nächster Woche an einen anderen Einsatzort versetzt werden. Arbeite momentan als Omnibusfahrer im Fernverkehr. Ich soll währenddessen in einem Zimmer auf dem Firmengelände wohnen. Ein Kollege hat mich darauf hingewiesen, dass dies nicht zulässig sei und die Unterkunft vom Betriebsgelände getrennt sein muss. Ich habe jedoch nichts Einschlägiges hierzu finden können. Kann mich jemand aufklären?
Lg,
Marcel

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Marcelmegaman):
Ein Kollege hat mich darauf hingewiesen, dass dies nicht zulässig sei und die Unterkunft vom Betriebsgelände getrennt sein muss.


Dann soll der Kollege dir doch mal die Rechtsgrundlage nennen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

das Gesetz sagt doch eigentlich nur das du nicht im LKW oder Bus deine 45 Stunden Pause verbringen darfst.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.001 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen